Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Nürnberg: Zwei Prostituierte beim Sex getötet: Mann muss lebenslang in Haft

Nürnberg
25.06.2018

Zwei Prostituierte beim Sex getötet: Mann muss lebenslang in Haft

Die beiden Prostituierten wurden in Nürnberg getötet. Der Mörder muss nun lebenslang in Haft.
Foto: NEWS5/Pieknik, dpa (Archiv)

Ein 22-Jähriger hat in Nürnberg zwei Prostituierte beim Sex erdrosselt. Dafür muss er nun lebenslang in Haft.

Weil er zwei Prostituierte ermordet hat, ist ein 22-Jähriger in Nürnberg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ordnete am Montag zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Mai 2017 zuerst eine 22-Jährige Sexarbeiterin erdrosselte und knapp zwei Wochen später eine 44-jährige Prostituierte auf die gleiche Art tötete.

Er habe den Dienst der Frauen in Anspruch genommen, sie in eine schutzlose Lage versetzt und getötet, um ihnen beim Sterben zu zusehen, sagte die Richterin. Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte gestanden, die beiden Frauen getötet zu haben. 

22-Jähriger zündete Betten nach den Morden an

Die Anklage hatte lebenslange Haft gefordert und die anschließende Sicherungsverwahrung. Der Staatsanwalt hatte zudem beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dem folgte die Strafkammer nicht. Damit konnte der Angeklagte nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren entlassen zu werden. Auch der Verteidiger forderte, den 22-Jährigen wegen Mordes in zwei Fällen zu verurteilen. Er beantragte jedoch maximal 15 Jahre Haft wegen verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Störung.

Die Leichen der Frauen waren gefesselt in deren Wohnungen gefunden worden. Laut Anklage hat der 22-Jährige die Frauen nach dem Geschlechtsverkehr ermordet. Danach habe er ihre Betten in Brand gesetzt, um seine Spuren zu verwischen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa, lby)

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.