Zwei Syrer nach brutalem Mord an Landsmann vor Gericht
Unter Alkohol- und Drogeneinfluss sollen zwei syrische Asylbewerber einen 26-Jährigen in einer Asylunterkunft brutal gefoltert und ermordet haben. Nun stehen sie vor Gericht.
Gefesselt, geknebelt und erstochen: Für einen brutalen Mord aus Habgier in einer Asylunterkunft müssen sich zwei Syrer seit Donnerstag vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Die Männer im Alter von 20 und 23 Jahren sollen ihr Opfer in Zapfendorf (Landkreis Bamberg) gefesselt und versucht haben, dem 26 Jahre alten Landsmann mit Küchenmessern Hände und Füße abzutrennen. Zudem hätten sie ihm ein Hemd um den Hals gewickelt und in den Mund gestopft, sagte der Oberstaatsanwalt.
Asylbewerber sollen Mann aus Spaß am Töten und Habgier ermordet haben
Zur Tatzeit vor etwa einem Jahr standen die beiden Angeklagten den Angaben zufolge unter Drogen, hatten Wodka getrunken und Joints geraucht. Dennoch hält die Staatsanwaltschaft sie nicht für vermindert steuerungsfähig. Sie wirft den Männern unter anderem gemeinschaftlichen Mord und gemeinschaftlich begangenen Raub mit Todesfolge vor. Nach der Tat sollen die Angeklagten ein Handy, 1260 Euro und Zugtickets aus dem Zimmer des Opfers mitgenommen haben.
Gut ein Jahr nach dem brutalen Mord stehen nun ein 20- und ein 23-Jähriger vor Gericht. Mit leeren Blicken betreten sie den Saal im Bamberger Landgericht. Beide sind an den Füßen gefesselt. Sie werden mit Übersetzungstechnik ausgestattet, damit sie den Dolmetscher verstehen. Beide sprechen aber auch Deutsch mit ihren Anwälten. Den Prozess verfolgen sie emotionslos, eher desinteressiert.
Vor Gericht schilderte der jüngere Verdächtige, dass er in Syrien im Straßenkampf unter Drogeneinfluss Menschen getötet habe. Dies habe ihm Spaß gemacht. Er räumt ein, dem Opfer den ersten Stich versetzt zu haben - danach habe er andere zugestochen. Hingegen behauptet der 23-Jährige, nur sein Komplize sei für die Stiche verantwortlich.
Eigentlich habe er sogar die Tat verhindern wollen und sei nur mit in das Zimmer gegangen, um den anderen abzuhalten. Das Opfer habe er erst festgehalten, als es fliehen wollte. Der Oberstaatsanwalt macht deutlich, dass er das nicht glaubt: Allein die beiden mitgenommen Messer sprächen dagegen, dass nur einer Zustechen wollte. "Ich kann Ihnen nichts versprechen, auf Mord steht lebenslänglich. Aber vielleicht erleichtert es Ihr Gewissen, wenn Sie heute reinen Tisch machen."
Der 26-Jährige soll mehr oder weniger ein Zufallsopfer gewesen sein. Der Ältere soll eine Abneigung gegen den 26-Jährigen gehabt haben. Als die beiden Angeklagten eigentlich einen ganz anderen Mann in der Asylunterkunft töten wollten, weil der eine größere Menge Bargeld und ein Handy besaß. Dann hätten sie das spätere Opfer beim Fernsehgucken gesehen und entschieden, diesen Mann umzubringen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord und gemeinschaftlich begangenen Raub mit Todesfolge sowie Verabredung zu einem Verbrechen vor. Auch wenn die beiden zur Tatzeit unter Drogen standen, hält sie die Männer nicht für vermindert steuerungsfähig. Das Gericht hat noch neun weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 1. März erwartet. (dpa/lby)
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