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Wiederaufnahme
25.03.2013

Zweifel an Mollaths Ex-Frau

Gustl Mollaths Fall wird wieder aufgerollt.
Foto: SWR/Report Mainz dpa

Ankläger stellen die Glaubwürdigkeit von Gustl Mollaths Ex-Frau infrage. Außerdem habe sich das Urteil habe auf verfälschte Urkunden gestützt.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ihren Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath auch mit Zweifeln an der Aussage von Gustl Mollaths Ex-Frau vor Gericht begründet. Neue Tatsachen seien geeignet, die Glaubwürdigkeit der Zeugin im Prozess gegen Mollath im Jahr 2006 zu erschüttern, heißt es im Wiederaufnahmeantrag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Auch habe sich das seinerzeitige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth auf verfälschte Urkunden gestützt. Zudem lasse der 2011 aufgetauchte Revisionsbericht der HypoVereinsbank den Fall in neuem Licht erscheinen.

Chronologie des Falls Mollath

Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Brisant ist der Fall, weil der heute 56-Jährige 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte damals dennoch keine Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2011 bestätigte schließlich eine Untersuchung der Bank manche Vorwürfe Mollaths. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) veranlasste daraufhin, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird.

Die Regensburger Ankläger sehen vor allem die Behauptung von Mollaths Ex-Ehefrau, ihr Ex-Mann habe sie am 31. Mai 2002 in der gemeinsamen Wohnung brutal geschlagen, mit dem Tode bedroht und für eineinhalb Stunden eingesperrt, als eine „uneidliche Falschaussage“ an. Die Staatsanwälte stützten sich dabei auf einen früheren Bekannten des Ehepaars. Dieser habe erklärt, er habe noch am selben Tag mit Frau Mollath telefoniert. Dass sie von ihrem Mann körperlich misshandelt worden sei, habe sie mit keiner Silbe erwähnt.

Stattdessen habe sie ihm wörtlich erklärt: „Wenn Gustl meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an. Ich weiß auch schon wie.“ Die Aussage von Frau Mollath stamme aus einer eidesstattlichen Erklärung des Zeugen und Mollath-Bekannten. Der Zeuge hatte sich bereits im November 2011 mit dieser Aussage schriftlich an Bayerns Justizministerin gewandt, nachdem er vom „Fall Mollath“ in den Medien erfahren hatte.

Ärztliches Attest erwies sich als unecht

Erschüttert sieht die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe der Ex-Frau auch dadurch, dass sich ein ärztliches Attest über die ihr angeblich zugefügten Verletzungen als „unecht“ erwiesen habe. Das Attest stamme nicht von der darauf ausgewiesenen Nürnberger Ärztin, sondern von einem Weiterbildungsassistenten. Ein entsprechender Bericht des Magazins Stern habe sich bestätigt.

Es gebe zudem den Hinweis, dass der Weiterbildungsassistent – ein Sohn der Ärztin – vor der Untersuchung genau gewusst habe, wofür das Attest gebraucht werde. Den Beweiswert des Attests mindert nach Ansicht der Staatsanwalt auch der Umstand, dass die Lebensgefährtin des Bruders von Mollaths Ex-Ehefrau in der Praxis als Arzthelferin beschäftigt war. (dpa)

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