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  3. Gericht: "Zwölf Stämme": Eltern der Sekte wehren sich gegen Sorgerechtsentzug

Gericht
10.10.2013

"Zwölf Stämme": Eltern der Sekte wehren sich gegen Sorgerechtsentzug

Im bayerischen Klosterzimmern lebt die umstrittene Glaubensgemeinschaft der «Zwölf Stämme».
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Vier Elternpaare der Sekte "Zwölf Stämme" haben gegen den Sorgerechtsentzug des Gerichts Ansbach Beschwerde eingelegt. Jetzt beschäftigt der Fall das Nürnberger Oberlandesgericht.

Der vorläufige Sorgerechtsentzug für die Eltern der umstrittenen Religionsgemeinschaft "Zwölf Stämme" beschäftigt nun das Nürnberger Oberlandesgericht. Vier Elternpaare hätten gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach Beschwerde eingelegt, teilte Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger am Donnerstag mit.

Zwölf Stämme: Großteil der Fälle beim Amtsgericht Nördlingen

Die Polizei hatte im September wegen Prügelvorwürfen Kinder aus den Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" in Deiningen und in Wörnitz geholt. 39 Kinder sind noch bei Pflegefamilien. Die Gruppe hatte mehrfach eingeräumt, dass sie ihre Kinder züchtigt. Dies hatte zuletzt auch ein RTL-Fernsehreporter dokumentiert. Der Großteil der Verfahren wird beim Amtsgericht in Nördlingen geführt, dort hat der Familienrichter bislang nicht entschieden. (dpa/AZ)

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