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Nördlingen
05.07.2018

Zwölf Stämme: Im „Schlagkeller“ standen die Kinder Schlange

Die Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ lebte bei Deiningen im Nördlinger Ries.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Im Prozess gegen ein Mitglied der „Zwölf Stämme“ in Nördlingen macht die Video-Aussage zweier Buben deutlich, welche Sitten in der Sekte herrschten.

Der Bub lümmelt auf einer bunten Couch, als er von den Schlägen im Keller des Gutshofs Klosterzimmern erzählt. Er antwortet einer Richterin unaufgeregt wie in einer Erzählstunde, drückt sich aber gewählt aus, seine Stimme ist hell gefärbt. Die Richterin fragt, was der Angeklagte in Klosterzimmern gemacht habe. Der Zehnjährige beschreibt den Mann als Helfer. Bei einem Hoffest habe er Tipis aufgestellt, Aufbausachen eben. Die Richterin aber will etwas anderes wissen. Im Video, das nun bei einem weiteren Prozess gegen ein Zwölf-Stämme-Mitglied vor dem Nördlinger Amtsgericht gezeigt worden ist, hakt sie deshalb nach: „Er war aber auch manchmal streng zu euch.“ Der Zehnjährige legt los.

Das Essen habe ihm nicht geschmeckt, worauf die Mutter ihn diszipliniert habe. „Dann war ich rebellisch, da habe ich einen kleinen Widerstand geleistet.“ Nach den Schlägen wollte er immer noch nicht essen, also schlug ihn eine Lehrerin auf den Po, der nur mit einer Unterhose geschützt war. Er aß weiter nichts.

„Dann haben die mich auf den Bock gelegt, du kennst doch diesen Turnbock“, sagt er an die Richterin gewandt. „Da haben sie mich draufgelegt. Meine Mama hat mich an den Händen gezogen, die (Lehrerin; Anm. der Redaktion) hat mich an den Füßen gehalten. Der (Angeklagte, d. Red.) hat mich dann mit der Rute geschlagen.“ Der Turnbock sei unten im „Schlagkeller“ gewesen. Dort, wo ihm zufolge Kinder Schlange standen, um gezüchtigt zu werden.

Prozess am Amtsgericht Nördlingen mit Verspätung

Um Kinder zu schützen, ist es üblich, ihre Aussagen aufzuzeichnen, sodass sie an einer Verhandlung nicht teilnehmen müssen. Die Videos von diesem Bub und einem weiteren Kumpel, liegen inzwischen gut zwei Jahre zurück. Der Prozess sollte eigentlich Anfang 2017 stattfinden. Doch der Angeklagte kam nicht. Damals haben Behörden erst wieder erlaubt, dass eine seiner Töchter bei ihm und seiner Frau leben darf. Der Vater befürchtete, dass der Prozess für sie zu belastend werden könnte. Außerdem berief sich der damalige Verteidiger auf Ungereimtheiten. Der Angeklagte erhielt freies Geleit.

Mehr als ein Jahr später sitzt der Mann, der inzwischen in Tschechien leben soll, mit zurückgebundenen Haaren vor dem Vorsitzenden Richter des Jugendschöffengerichts Gerhard Schamann und sieht sich die Videos der Buben an, die er geschlagen haben soll. Er bestreitet das. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie einfache und gefährliche Körperverletzung vor. Den anderen Buben soll er an diversen Wochenenden ebenfalls mit einer Rute geschlagen haben.

Mitglied der Zwölf Stämme muss ins Gefängnis

Während Staatsanwältin Irmina Palczynska den Angeklagten für schuldig hält und zwei Jahre Haft fordert, plädiert Verteidiger Hans-Walter Forkel auf Freispruch. Die Aussagen der Buben wirkten widersprüchlich und einstudiert. Das Gericht hätte seines Erachtens den Tatbestand nicht erwiesen.

Richter Schamann teilt die Auffassung der Staatsanwältin. Er verhängt eine Haftstrafe von 15 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung in einem Fall und Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Körperverletzung in zwölf weiteren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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