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Prozess in Nördlingen
20.01.2015

Zwölf Stämme: Kinder mit Stock geschlagen - Mütter verurteilt

Über Monate hat sich Journalist Wolfram Kuhnigk immer wieder in den Sitz der "Zwölf Stämme" in Klosterzimmer eingeschleust und gefilmt.
Foto: RTL (Archiv)

Zwei Mütter aus der Sekte "Zwölf Stämme" mussten sich vor Gericht verantworten. Beweismittel waren Videoaufnahmen des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk.

Zwei Mitglieder der Sekte Zwölf Stämme wurden gestern vor dem Amtsgericht Nördlingen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Richter Gerhard Schamann sah es in beiden Prozessen als erwiesen an, dass die Mütter ihre Kinder mit Ruten geschlagen hatten und verhängte einmal neun und einmal sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Strafe lag damit etwas unter den Forderungen von Staatsanwalt Christian Grimmeisen, der einmal auf zwölf und einmal auf neun Monate auf Bewährung plädiert hatte.

Zwölf Stämme-Mitglieder demonstrierten

Es waren zwei denkwürdige Prozesse, die sich am Dienstag im Amtsgericht in Nördlingen (Landkreis Donau-Ries) abspielten. Draußen vor dem Gebäude demonstrierte die Sekte  „Zwölf Stämme“, verteilte Flugblätter an Passanten und hielt Plakate hoch, auf denen sie dem Jugendamt vorwarf, ihnen „ohne Beweise“ das Sorgerecht für viele ihrer Kinder entzogen zu haben. Drinnen standen nacheinander zwei Mitglieder der Glaubensgemeinschaft vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte den zwei Frauen vorgeworfen, ihre Kinder mit Stöcken geschlagen zu haben. Die beiden Angeklagten lehnten Strafbefehle wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung jeweils ab, also kam es zu den Verhandlungen.

Zwölf Stämme: Videos des RTL-Reporter Kuhnigk als Beweismittel

In beiden Prozessen drehte sich alles um Videoaufnahmen. Der RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk hatte sich im Sommer 2013 in die Glaubensgemeinschaft eingeschleust und in deren Sitz in Klosterzimmern heimlich Aufnahmen gemacht, auf denen zu sehen ist, wie die Frauen ihre Kinder mit Stöcken schlagen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren unterschiedlicher Ansicht darüber, ob man diese Videos als Beweismittel zulassen darf. Richter Gerhard Schamann entschied schließlich: Man darf. Da sie der einzige Beweis für die Schläge waren, hätten die beiden Sektenmitglieder ansonsten freigesprochen werden müssen, was ihre Verteidigung auch forderte.

Doch so kam es nicht. Schamann verurteilte eine Mutter schließlich zu neun, die andere zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Um das Sorgerecht für die Kinder, die derzeit in Pflegeeinrichtungen sind, ging es bei dem Prozess nicht. Das entscheidet das Familiengericht in anderen Verhandlungen.

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