Als im Dezember die Nachricht von einem möglichen Attentatsplan auf dem Augsburger Christkindlesmarkt bekannt wurde, war die Verunsicherung zunächst groß und die Adventsstimmung getrübt. Ein ausländischer Geheimdienst hatte die deutschen Behörden auf den 37-jährigen Ali G. aufmerksam gemacht. Weil nicht auszuschließen war, dass von dem Iraker eine terroristische Gefahr ausging, wurde er in Abschiebehaft genommen. Nun ist er weg. G. saß in einem Abschiebe-Flugzeug, das am Montagmorgen in den Irak flog. Das bestätigte das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Maschine startete am Flughafen Hannover-Langenhagen laut Flightradar um 9.18 Uhr mit Verspätung. Wegen des winterlichen Wetters musste das Charterflugzeug erst noch enteist werden. An Bord befanden sich 47 Menschen, die aus Deutschland in den Irak abgeschoben wurden. Aus elf Bundesländern waren die Frauen und Männer zu dem Flughafen in Niedersachsen gebracht worden. Unter ihnen befand sich auch Ali G. aus Augsburg. Er saß zuletzt in Eichstätt in Abschiebehaft.
Attentatsplan auf Christkindlesmarkt? Iraker Ali G. aus Augsburg in den Irak abgeschoben
G. war im März 2023 nach Deutschland eingereist und hatte einen Antrag auf Asyl gestellt. Der Iraker lebte in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Augsburger Innenstadt, betrieben von der Regierung von Schwaben. Ali G., so erzählte ein Mitbewohner unserer Redaktion, sei ein freundlicher Mann gewesen. Einer, der aber auch psychische Probleme gehabt haben soll. Dass der Iraker offenbar Kontakt zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterhielt, hatte niemand auf dem Schirm. Sehr wohl aber ein ausländischer Geheimdienst, der die deutschen Behörden auf den Mann aufmerksam machte.
Ali G. soll nicht nur gewaltverherrlichende Propagandavideos des IS verbreitet und in Chats darüber gesprochen haben, mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt zu fahren. Offenbar gab es auch Hinweise darauf, dass G. in Kontakt mit IS-Mitgliedern stand und dem Terrornetzwerk möglicherweise Geld zukommen ließ. Als der Iraker dann auch noch Fotos vom Augsburger Christkindlesmarkt machte, wuchs die Sorge der Sicherheitsbehörden vor einem möglichen Anschlag. Ali G. wurde in Abschiebehaft genommen.
Möglich machte das eine Vorschrift zur Gefahrenabwehr nach Paragraf 58a im Aufenthaltsgesetz. Eine Regelung im Ausländerrecht, die selten genutzt wird. Demnach kann ein Ausländer „aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ direkt in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Das ist nun am Montag erfolgt.
Das sind ja überraschend, aber doch erfreuliche Nachrichten. Denn auf einmal geht das, was zuvor mit diesem Paragraf 58a anscheinend die ganzen Jahre zuvor "nicht gegangen" sein soll. Will da jetzt vielleicht (Nein, ganz bestimmt sogar) die SPD mit der Innenministerin Nancy Faecer auf den letzten Metern vor dem Wahltag noch punkten? Ein Schelm der da Böses denkt, aber dennoch sehr froh ist, dass man in der verbliebenen Rest-Ampel-Regierung "endlich" aufwacht, Ja!
Laut Hessens Innenminister Roman Poseck eher Show als wirkliche Abschiebung von Straftätern. Der überwiegende Teil wollte wohl freiwillig sowieso ausreisen.
Da in Zuständigkeit der obersten Landesbehörde: Will da jetzt vielleicht (Nein, ganz bestimmt sogar) die CSU auf den letzten Metern vor dem Wahltag noch punkten? Ein Schelm der da Böses denkt, Ja!
Herr Eckert, das hat nur die BILD bisher so kommuniziert. Haben Sie andere Quellen?
Wirklich sehr einfältig Ihre Antwort Herr Dünzl, Bravo! Einfach nur zum totlachen, denn die CSU stellt in dieser "Noch-Ampel-Regierung" bestimmt nicht den Innenminister/in, der/die dafür für diese Abschiebeflüge aus Hannover zuständig ist/war, oder?
Na wenigstens etwas informiere könnte sich der Herr Wildegger ja schon, bevor er seine einfältigen Kommentare in die Welt posaunt - ich zitiere extra für ihn den Wortlaut des betreffenden Paragraphen: "(1) Die oberste Landesbehörde kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. Die Abschiebungsanordnung ist sofort vollziehbar; einer Abschiebungsandrohung bedarf es nicht." Von wo aus ein Flieger startet, ist dafür nicht relevant.
Wenn das wirklich so ist wie Sie schreiben, warum und weshalb hat dann die SPD mit der Innenministerin Faeser nicht schon mehr ungeduldete und gefährliche Asylanten abgeschoben, warum gerade jetzt kurz vor der Wahl gleich 47 davon? Von Augsburg/Bayern lese ich nur etwas von einem Ali G. Ich höre von Ihnen Herr Dünzel
Sie haben aber schon verstanden, dass die "oberste Landesbehörde" keine Bundesbehörde ist?...damit komme ich zurück auf die Aussage zum betreffenden Fall: Will da jetzt vielleicht die CSU auf den letzten Metern vor dem Wahltag noch punkten?
Ich habe schon alles verstanden, aber anscheinend Sie nicht, Nein, oder wollen es einfach nicht verstehen. Sprechen/schreiben Sie ruhig weiter in "Rätsel" mich langweilt das inzwischen, Ende!
Nein, Sie wollen es nicht verstehen, Herr Wildeger. Was Herr Dünzl zitiert hat, ist LÄNDERSACHE. Warum reden Sie sich auf Faeser und die SPD hinaus?
Ali G. is not in the House anymore... In dem Fall auch völlig richtig.
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