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Augsburger Missbrauchsstudie wirft Fragen auf

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Augsburger Missbrauchsstudie wirft Fragen auf

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    Am vergangenen Donnerstag übergab der Kommissions-Vorsitzende Hubert Paul die Missbrauchsstudie an den Augsburger Bischof Bertram Meier.
    Am vergangenen Donnerstag übergab der Kommissions-Vorsitzende Hubert Paul die Missbrauchsstudie an den Augsburger Bischof Bertram Meier. Foto: Daniel Wirsching

    Es ist nur eine Passage in einem kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienenen Artikel. Doch diese hat es in sich – da sie einen Schatten wirft auf die vor wenigen Tagen vorgelegte Missbrauchsstudie für das Bistum Augsburg und dessen Aufklärungsbemühungen. Demnach hat ein aufsehenerregender Fall keinen Eingang in die Studie gefunden: Das Bistum zahle, so die Zeitung, einem Mann seit dem Jahr 2011 eine Leibrente in Höhe von 3500 Euro im Monat. Dieser sei von zwei Priestern in verantwortlichen Ämtern missbraucht, von dem Sekretär des Bischofs an die homosexuelle Szene der Stadt vermittelt und von einem Weihbischof mit dem Tod bedroht worden, sollte er die Untaten öffentlich machen, schreibt sie. Sowie: Die Schwester des Bischofs habe ein Betretungsverbot des Bischofshauses mit der Begründung zu erwirken versucht, der „junge Mann“ sei für ihren Bruder eine Verführung. Die Vorgänge seien auch in einer anderen Diözese aktenkundig geworden.

    „Über den Austausch von Intimitäten zwischen Erwachsenen hat die UAKA nicht zu befinden“

    Der Vorsitzende der „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Augsburg (UAKA)“, die die Studie erarbeitete, Hubert Paul, bestätigte am Dienstagabend auf Anfrage: „Es trifft zu, dass der geschilderte Sachverhalt weder in die MHG-Studie noch in die von der UAKA am 30.10.2025 veröffentlichte Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Augsburg Eingang gefunden hat.“ Der offizielle Titel der Augsburger Studie lautet: „Vertiefte Auswertung des der MHG-Studie zugrundeliegenden Datenbestandes für das Bistum Augsburg unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten“.

    Die sogenannte MHG-Studie war 2018 veröffentlicht worden und erschütterte Deutschland. Ihr zufolge waren von katholischen Klerikern zwischen 1946 und 2014 mindestens 3677 Kinder und Jugendliche missbraucht worden.

    206 Seiten stark ist die Missbrauchsstudie für das Bistum Augsburg.
    206 Seiten stark ist die Missbrauchsstudie für das Bistum Augsburg. Foto: Daniel Wirsching

    Hubert Paul, ehemaliger Präsident des Sozialgerichts Augsburg, begründete die Nicht-Aufnahme des in der Frankfurter Allgemeinen geschilderten Falls wie folgt: „Nach Aktenlage war der ,junge Mann‘ (FAZ) in keinem der für das Bistum Augsburg relevanten Fälle minderjährig oder in einem Schutzbefohlenen-Status.“ Ziel der Augsburger Studie, das ist gleich auf deren erster Seite zu lesen, war es zu prüfen, ob die Diözese „nach Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger angemessen reagiert hat“. Paul weiter: „Über den Austausch von Intimitäten zwischen Erwachsenen hat die UAKA gemäß der Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland nicht zu befinden.“

    Im ersten Quartal 2022 habe, so Paul, ein Mitglied der UAKA, „das zu keinem Zeitpunkt in einem Dienstverhältnis zum Bistum Augsburg oder einer mit ihm verbundenen Einrichtung steht oder stand“, die Möglichkeit, die ungeschwärzten Akten zu diesem Fall auszuwerten gehabt. „Hieraus ergaben sich folgende Erkenntnisse: Zum Zeitpunkt der Taten war der Betroffene bereits volljährig. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Beschuldigungen erfolgte noch im Mai 2010 eine Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre sowie an die zuständige Staatsanwaltschaft. Alle Maßnahmen waren nach Aktenlage leitlinienkonform.“ Der UAKA liegen, erklärte Paul, derzeit auch keine weiteren Meldungen Betroffener vor, die Anhaltspunkte für ein vermutetes Täternetzwerk bieten würden.

    Welche Verbindungen haben Mitglieder zur Diözese Augsburg?

    Bereits vor Bekanntwerden dieses Falles hatte es Vorbehalte gegeben: Wie unabhängig ist die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Augsburg“ tatsächlich? Was ist davon zu halten, dass sich unter ihren insgesamt acht Mitgliedern drei befinden, die eine Nähe zur Kirche aufweisen? Diese sind: eine Hauptabteilungsleiterin des Bischöflichen Ordinariats, ein ehemaliger Diözesanoberrechtsrat, der 2023 für „besondere Verdienste“ um die katholische Kirche durch Bischof Bertram Meier einen Päpstlichen „Silvesterorden“ erhielt, und eine ehemalige Chefärztin einer Klinik, deren Träger die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. ist. Sie sind namentlich in der 206-seitigen Missbrauchsstudie, die am 30. Oktober bei einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, aufgeführt.

    Bischof Meier erklärte während dieses Termins, das Bistum habe auf die Beauftragung einer Studie oder eines juristischen Gutachtens wie andernorts verzichtet, nachdem die ehrenamtlich tätige UAKA beschlossen hatte, selbst eine Studie in Angriff zu nehmen. Er sei dankbar gewesen, weil er aufgrund der fachlichen Zusammensetzung der Kommission die „diffizile Thematik in den allerbesten Händen wusste“. Der Kommissions-Vorsitzende Hubert Paul betonte während der Pressekonferenz, die Studie sei „eigenständig, fachlich kompetent, inhaltlich völlig unabhängig und selbstbestimmt, ohne Wissen oder Wollen des Bischofs“ erstellt worden. Nicht einmal im Ansatz habe es die geringste Beeinflussung seitens des Bistums gegeben. „Veranlassung für eine externe Vergabe der Studie gab es nach unserer Überzeugung nicht.“

    Hubert Paul: „aus der Luft gegriffene Unterstellung“

    Auch aufgrund dieser Aussagen wurde in Kirchenkreisen gleich nach der Pressekonferenz Kritik an der Studie und der Kommission geübt – hinter vorgehaltener Hand. Paul äußerte sich nun auch dazu ausführlich gegenüber unserer Redaktion. Am Dienstagabend betonte er, jedes einzelne Mitglied der UAKA agiere „in voller persönlicher Unabhängigkeit allein aufgrund seiner fachlichen Expertise“. Die „aus der Luft gegriffene Unterstellung einer irgendwie gearteten strukturellen beziehungsweise potenziellen Abhängigkeit einzelner Mitglieder der UAKA ist ohne jede Substanz“. Die Zusammensetzung der Kommission sei „zu 100 Prozent“ konform mit der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ aus dem Jahr 2020.

    Eines der Hauptergebnisse der Augsburger Studie war: In den zurückliegenden Jahrzehnten sei bei keinem Diözesanbischof und Generalvikar als dessen Stellvertreter ein „persönliches Missbrauchsverhalten“ festzustellen gewesen. Allerdings hätten diese in gut einem Drittel der untersuchten Fälle nicht angemessen gehandelt.

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