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Bayerischer Landtag
23.04.2022

Kein Abgeordneter wird vom Verfassungsschutz beobachtet

Markus Söder spricht im bayerischen Landtag während einer Sondersitzung.
Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbild

In Bayern werden derzeit keine Landtagsabgeordneten vom heimischen Verfassungsschutz beobachtet.

Das teilte das Innenministerium auf Anfrage des Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl mit. "Für die Beobachtung von Abgeordneten gilt eine besondere Beobachtungsschwelle", betonte das Innenministerium. Sie sei nur zulässig, wenn die Abwägung im Einzelfall ergebe, dass ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauche oder diese aktiv und aggressiv bekämpfe.

Hintergrund der Anfrage ist die jüngste personelle Umbesetzung der AfD-Landtagsfraktion. Nach dem Tod des ehemaligen AfD-Abgeordneten Josef Seidl war Oskar Atzinger aus dem Landkreis Passau über die niederbayerische Liste ins Parlament eingezogen. Atzinger war zuvor unter anderem viele Jahre Mitglied der Partei "Die Republikaner".

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