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Bayern
05.01.2022

Innenminister Herrmann dringt auf konsequente Linie gegenüber „Corona-Spaziergängen“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert Städte und Landkreise zum konsequenten Handeln gegenüber unangemeldeten Corona-Demonstrationen auf.
Foto: Lennart Preiss, dpa (Symbolbild)

Exklusiv Demonstrationen seien keine Spaziergänge, betonte Bayerns Innnenminister im Interview mit unserer Redaktion. Städte und Landkreise sollten konsequent handeln.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat Städte und Landkreise zu einem konsequenten Vorgehen gegenüber Protesten gegen Corona-Maßnahmen in Form von unangemeldeten Versammlungen und sogenannten „Spaziergängen“ aufgefordert. „Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demonstration kurzerhand als „Spaziergang“ deklarieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen“, sagte der CSU-Politiker unserer Redaktion. „Eine Demonstration ist kein Spaziergang“, betonte er.

Bayerns Innenminister Herrmann will sich von Querdenkern nicht auf der Nase herumtanzen lassen

Der Umgang mit unangemeldeten Versammlungen sei komplexes juristisches Feld, sagte der Minister. „Genau deshalb haben wir den Kommunen auch Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt“, betonte Herrmann. „Sie müssen es jedenfalls nicht dulden, wenn sogenannte Querdenker mit „Spaziergängen“ anstelle angezeigter Versammlungen versuchen, sich dem Versammlungsrecht zu entziehen“, sagte der Minister. „Wissen sie aus Erfahrung, dass bestimmte Veranstalter gegen geltendes Recht verstoßen, kann auch eine nicht angezeigte Versammlung verboten werden.“

Dies sei aber nicht grundlos möglich. „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kann eine nicht angezeigte Versammlung nicht per se verboten und vor allem nicht einfach aufgelöst werden“, erklärte der Minister.  Allerdings könnten Behörden auch hier klare Vorgaben machen: „Die betroffene Stadt kann zum Beispiel anordnen, dass auf einem bestimmten Platz oder auf bestimmten Straßen nicht demonstriert werden oder dass nur eine begrenzte Zahl von Menschen teilnehmen darf oder dass Abstände eingehalten werden und Masken getragen werden müssen“, sagte Herrmann.

 

Für die Polizei stelle sich zudem die Frage, wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden könne. „Die Behörden müssen bei Versammlungen auch darauf achten, dass die Vorschriften zum Infektionsschutz wie das Abstandsgebot oder die im Einzelfall angeordnete Maskenpflicht eingehalten werden“, betonte Herrmann. „Es handelt sich um zwei Seiten derselben Medaille: Der rechtliche Rahmen einer Versammlung muss respektiert werden – von der Polizei im Hinblick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und von den Teilnehmern im Hinblick auf die Vorschriften, die für die jeweilige Versammlung gelten“, sagte der Minister betonte werden. „Man muss aber auch klar sagen, dass es viele Protestversammlungen gibt, bei denen sich die Teilnehmer einwandfrei verhalten und sich erkennbar um einen friedlichen Verlauf bemühen“, fügte der CSU-Politiker hinzu.

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