Was das neue Hochschulgesetz in Bayern bringen soll
Die bayerische Staatsregierung reformiert das bayerische Hochschulgesetz – mit konkreten Folgen auch für Studierende. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Bessere Bedingungen für die Studierenden, mehr Anziehungskraft für die besten Wissenschaftler aus aller Welt, eine bessere Vernetzung mit der Wirtschaft: Ein neues Hochschulgesetz für Bayern soll bürokratische Fesseln lösen und die Universitäten fit machen für den globalen Wettbewerb. Was die Staatsregierung an den bayerischen Hochschulen ändern will – und was sie sich davon erhofft.
Warum will die Regierung ein neues Hochschulgesetz?
Die wissenschaftliche und technologische Entwicklung wandelt sich schneller denn je. Bayerns Hochschulen sollen dabei auf höchstem Weltniveau mitspielen können. Die 2018 auf den Weg gebrachte und mehrere Milliarden Euro schwere „High-Tech-Agenda“ ist zudem ein zentraler Baustein des Regierungsprogramms von Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Doch die Umsetzung der ambitionierten Zukunftsinitiative kam bisher nicht recht voran – 2021 wurde von den Universitäten nur rund ein Fünftel der vorhandenen Fördermittel abgerufen. Das neue Hochschulgesetz soll deshalb bürokratische Fesseln lösen und laut Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) an den Hochschulen „einen neuen Geist der Innovation“ wachsen lassen.
Welche neuen Freiheiten sollen die Unis in Bayern bekommen?
„Wir wollen die besten Köpfe in Bayern“, beteuert Blume. Die Unis sollen vor allem mehr Freiheiten bei der Berufung von Personal bekommen. So sollen etwa „besonders hoch qualifizierte Professorinnen und Professoren“ von der Uni-Leitung ohne langwierige Ausschreibung direkt berufen werden können. Die Unis sollen zudem eingesparte Mittel in einem „Innovationsfonds“ ansparen und gezielt für Zukunftsprogramme einsetzen können. Um den Zustand der oft maroden Gebäude zu verbessern, sollen die Universitäten künftig ohne die staatlichen Bauämter in Eigenregie bauen können.
Was haben die rund 400.000 Studierenden von dem neuen Gesetz?
Formal vor allem erstmals einen gesetzlich verankerten Landesstudierendenrat als eigene Interessenvertretung. Festgeschrieben wird zudem eine Verpflichtung zur „innovativen Lehre“, die die Qualität der Ausbildung besser messbar und vergleichbar machen soll. Auch sollen die Karrierechancen an den Hochschulen verbessert werden – etwa durch Karrierezentren, gezielte Nachwuchsförderung oder ein neues Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch die Frauenförderung soll besser werden: So sollen etwa in den Hochschul-Leitungen künftig 40 Prozent der Posten mit Frauen besetzt werden.
Was ändert sich an der Verwaltung der Universitäten?
Nichts. Die noch im vergangenen Sommer angekündigte große Reform der Uni-Verwaltung wurde wieder gekippt. Zu groß waren offenbar die Widerstände, zu unterschiedlich die Interessen. Blume versucht, diese Kehrtwende dennoch als Erfolg zu verkaufen: Statt über Strukturfragen zu diskutieren, könnten sich die Unis nun voll auf Innovationen konzentrieren.
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