Vor über einem Jahr ist das Urteil rund um den Pflege-Betrugsskandal in Seeg vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gefallen. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an, dass der Bürgermeister von Seeg im Rahmen seiner Tätigkeit rund um eine Pflegeeinrichtung illegal Geld aus dem Pflegerettungsschirm erhalten hat.
Dafür wurde er im Januar 2024 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Berktolds Anwalt ging gegen das Urteil vor, legte Revision am Bundesgerichtshof ein. Von dort heißt es heute: „Verurteilung eines Bürgermeisters aus dem Allgäu wegen strafbaren Ausnutzens des Pflegerettungsschirms rechtskräftig.“
Bundesgerichtshof: Urteil gegen Bürgermeister von Seeg ist rechtskräftig
Der Beschluss erging demnach bereits am 20. Februar. Im Wortlaut heißt es darin: „Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Januar 2024 verworfen, durch das dieser unter anderem wegen (gewerbsmäßigen) Betruges, versuchten Betruges, Fälschung beweiserheblicher Daten und Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.“
Weiter heißt es in der Mitteilung: Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung im Zeitraum von August 2020 bis Mai 2022 in mehreren Fällen zu Unrecht die Erstattung coronabedingter Mehraufwendungen aus dem im Frühjahr 2020 durch das Bundesgesundheitsministerium mit dem GKV-Spitzenverband aufgesetzten „Pflegerettungsschirm“ beantragt, daraufhin Mittel in Höhe von mehr als einer Million Euro ausgezahlt erhalten und anschließend Rückforderungen der Pflegekasse durch Vorlage gefälschter Belege vereitelt.
Anwalt von Berktold betonte immer wieder: Urteil ist zu hoch
Der Anwalt von Berktold, Robert Chasklowicz, betonte immer wieder gegenüber unserer Zeitung, dass das Urteil zu hoch sei. Er legte Revision ein und sah in dem Verfahren Rechtsfehler. Das BGH sagt dazu: „Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat - mit Ausnahme einer Korrektur des Schuldspruchs - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Der zweite Bürgermeister von Seeg, Lorenz Schnatterer, hat durch unsere Zeitung von der Entscheidung des BGH erfahren. Er sagt: „Für das ganze Dorf ist das eine Erleichterung. Wir sind froh, dass das jetzt geklärt ist.“ In Ruhe wolle man jetzt die Gehaltsausgaben und Bezüge von Berktold klären und das Geld zurückfordern.
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