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Corona-Pandemie
28.09.2022

Bayern verzichtet auf schärfere Corona-Regeln

FFP2-Maskenpflicht herrscht ab Oktober wieder in Fernverkehrszügen. Eine Maskenpflicht in Gaststätten wird es aber nicht geben.
Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

Es gibt wieder eine neue Corona-Verordnung für Bayern. Über die Details gab es Unstimmigkeiten zwischen CSU und Freien Wählern.

Trotz neuer bundesweiter Corona-Vorgaben, die ab Samstag in Kraft treten, soll sich an den Regeln in Bayern nur wenig ändern: Zwar hat die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Darin soll es aber „weder zu Verschärfungen noch zu Lockerungen kommen“, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) in München betonte.

So bleibt es in Bayern etwa bei der aktuellen Maskenpflicht im ÖPNV – in Bussen und Bahnen reicht auch weiterhin eine einfache medizinische Maske. Damit hat sich in diesem Punkt offenbar CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek gegen die Freien Wähler durchgesetzt, die die Maskenpflicht im ÖPNV abschaffen wollten. In Bayerns Schulen werden Masken weiterhin nur empfohlen.

Video: dpa

In Bayern kommt keine Maskenpflicht in Gaststätten

Von weiteren Länderkompetenzen, insbesondere einer Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Kinos oder Theatern, will Bayern dagegen keinen Gebrauch machen: „Aktuell fordert die Lage nur die Maßnahmen, die wir nun fortschreiben“, erklärte Herrmann. Es gebe auch „keine weiteren Planungen“ für verschärfte Maskenpflichten – etwa festgeschriebene Grenzwerte bei den Corona-Neuinfektionen oder Krankenhaus-Einweisungen.

Gesundheitsminister Holetschek hatte kürzlich erklärt, Bayern werde im Fall einer schweren Corona-Welle in diesem Winter, „aus der Lage heraus entscheiden, ob das Gesundheitssystem gefährdet ist“. Auch dann könnte eine erweiterte Maskenpflicht jedoch zuerst dort greifen, „wo man hingehen muss“, etwa in Behörden.

Über die bayerischen Corona-Regeln hinaus greifen ab 1. Oktober auch im Freistaat die bundesweit geltenden „Basis-Schutzmaßnahmen“: Dazu gehören eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, jedoch nicht mehr in Flugzeugen, eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und „Praxen aller Heilberufe“, sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste. Ausgenommen sind hier nur behandelte oder gepflegte Personen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.09.2022

Keine Maske für die Saufgelage aber in den Schulen empfohlen und obligatorisch im ÖPNV - ganz nach dem Geschmack der CSU-Bierdimpfl

28.09.2022

die regenten von bayern können eh nur maulen ! der bund ist schuld und die ampel ! schade um die vielen betroffenen , die sich jetzt beim sauf- O- fest infizieren . ich habe eine wette laufen , dass vor dem wochenende der erste landkreis im umfeld von mingga die inzidenz 1000 und das nur nach pcr-test knackt . armes bavaria.