Diese Corona-Regeln musste Bayern schon zurücknehmen
Mit 2G im bayerischen Einzelhandel ist es vorbei, der Verwaltungsgerichtshof hat die Regelung gekippt. Es ist nicht die erste Pandemie-Maßnahme, die in Bayern zurückgenommen wird.
Seit 2G im bayerischen Einzelhandel eingeführt wurde, sorgt die Regelung für Streit. Nach einigen Wochen ist es mit 2G in Läden nun vorbei: Der Verwaltungsgerichtshof hat der Inhaberin eines Lampengeschäfts nachgegeben, die gegen die Maßnahme geklagt hatte. Der Zutritt ist damit nicht mehr auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Die Entscheidung gilt vorläufig, die bayerische Staatsregierung hat aber bereits angekündigt, dass 2G im Handel in Zukunft auch nicht mehr angewandt werden soll.
Das Gericht begründete die Aufhebung mit der Unschärfe, mit der Ausnahmen des täglichen Bedarfs gefasst werden. Ausnahmen ergäben sich aber nicht klar genug aus der aktuellen Regelung. Damit gab das Gericht einer Geschäftsinhaberin recht, die per Eilantrag gegen die Regelung vorgegangen war.
2G im Einzelhandel sorgte in Bayern von Anfang an für Probleme bei den Ausnahmen
Bei der Frage, was nun zum täglichen Bedarf gehört, hatte es von Anfang an viele Fragen gegeben. Bei Supermärkten ist die Sache klar, auch bei Drogerien. Aber auch Blumengeschäfte und Buchläden zählten sofort dazu. Mitte Dezember entschied der Verwaltungsgerichtshof bereits, dass Spielzeugläden zum täglichen Bedarf gehören und damit dort 2G nicht greift. Und Ende Dezember machte der Verwaltungsgerichtshof klar, dass auch für Bekleidungsgeschäfte die Ausnahmeregelung gilt.
So regelte bald nicht mehr die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, was eigentlich täglicher Bedarf ist. Durch ihre nicht klare und abschließende Definition hatte die Staatsregierung es Gerichten überlassen, die Grenzlinien zu ziehen – ein Zustand, den der Verwaltungsgerichtshof nun nicht länger duldete. Ohnehin war schon lange umstritten gewesen, inwieweit die Regelung überhaupt Sinn ergebe – prinzipiell, so ein häufiges Argument, sei ohnehin kaum abgrenzbar, wo nun ein täglicher Bedarf vorliegt und wo nicht.
Auch um andere Corona-Regelung wurde schon gerungen
2G im Einzelhandel ist nicht die erste Corona-Regel, die in Bayern wieder zurückgenommen werden musste. Immer wieder gab es Probleme mit Maßnahmen, die die Pandemie eingrenzen sollten.
Viele Fragen gab es, als im Januar 2021 ein 15-Kilometer-Radius eingeführt wurde. Demnach sollten sich Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinden und Landkreisen mit einem Inzidenzwert über 200 nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern bewegen dürfen, etwa für Spaziergänge, Ausflüge und zum Sport. Die Regelung sollte in erster Linie touristische Ausflüge eindämmen. Gut zwei Wochen galt die Regelung, dann kassierte sie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Er monierte, dass nicht klar genug aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervorgehe, wie der 15-Kilometer-Radius zu verstehen sei.
Alkohol- und Grillverbot waren pauschal in Bayern nicht haltbar
Im Januar 2021 beschäftigte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch mit einem bayernweiten Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Auch dieses war am Ende nicht haltbar. Den Kommunen blieb aber das Recht, selbst lokale Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu verhängen.
Und noch eine Maßnahme, die Kontakte einschränken sollte, hielt der Verwaltungsgerichtshof für unverhältnismäßig: Das Grillverbot auf öffentlichen Plätzen wurde im September 2020 aufgehoben. Da war die Grillsaison allerdings auch schon wieder fast vorbei.
Ungleichbehandlung von Bars und Kneipen: Auch innen ist wieder geöffnet
Drinnen essen, draußen ein Bier trinken: Während im Sommer 2021 innen öffnen durfte, wer Speisen anbietet, konnten Bars und Kneipen nur in Außenbereichen Gäste empfangen. Diese Ungleichbehandlung von Schank- und Speisewirtschaften war nicht zulässig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Juli entschied. Fortan durfte auch drinnen wieder ohne Speiseangebot angestoßen werden. Discos und Clubs waren aber von dieser Entscheidung ausgenommen.
Eine besondere Rolle spielte im Sommer 2021 auch ein Augsburger Wirt bei der "Augsburger Biergartenrevolution": Bernhard Spielberger hatte geklagt und erreicht, dass Biergärten und Restaurants drinnen und draußen bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen. Zuvor hatten Außenbereiche schon um 20 Uhr schließen müssen. Spielberger hat sich schon mehrfach mit seinem Anwalt gegen Corona-Regeln gewehrt und in der Pandemie mit seinen Geschäftsideen für Kontroversen gesorgt.
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