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Verkehr
04.11.2022

Gericht klärt: Darf man Fotos von Falschparkern an die Polizei schicken?

Zugeparkter Radweg - eines der vielen Ärgernisse, mit denen Radfahrer in großen Städten rechnen müssen.
Foto: Paul Zinken/dpa/Archiv

Ein Münchner schickt Fotos von Autos, die auf dem Radweg parken, an die Polizei. Das halten Bayerns Datenwächter für einen Verstoß gegen den Datenschutz. Ob das stimmt, hat nun ein Gericht geklärt.

Mal parkt jemand in der Einfahrt, obwohl dort ein großes Verbotsschild hängt. Mal steht jemand auf einem Behindertenparkplatz, obwohl er nicht darf. Mal wird so auf dem Gehweg gehalten, dass kein Rollstuhl und kein Kinderwagen mehr vorbeipassen. Und mal wird ein Auto auf dem Fahrradweg abgestellt. All das ist verboten und dennoch hat vermutlich jeder solche Parksituationen schon erlebt – und sich darüber geärgert. Aber vor Gericht mussten deshalb wohl die wenigsten. Anders ein Mann aus München.

Der Münchner pendelt jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit und zurück. Immer wieder war der Radweg von parkenden Autos blockiert. Eine Situation, die durchaus gefährlich werden kann – etwa wenn der Radler auf eine viel befahrene Straße ausweichen muss. Der Mann machte deshalb Fotos der falsch parkenden Autos und schickte sie an die Polizei und das Ordnungsamt München. Aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht verstieß der Münchner damit gegen die Datenschutzgrundverordnung. Deshalb erhielt er eine Verwarnung und sollte 100 Euro bezahlen. Dagegen klagte er nun erfolgreich. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach wird von verschiedenen Stellen als Grundsatzurteil gewertet.

Deutsche Umwelthilfe unterstützt Radler, der Falschparker fotografiert

Unterstützt wurde der Münchner bei seiner Klage von der Deutschen Umwelthilfe. Die war klar der Auffassung: Wer Fotos macht, um falsch parkende Autos zu melden, handelt nicht rechtswidrig. Im Gegenteil. "Der Kläger stand immer im freundlichen Kontakt mit der Münchner Polizei und dem Ordnungsamt, hat sogar Tipps bekommen, wie er sich am besten Verhalten soll, um das Falschparken zu dokumentieren", erzählt Robin Kulpa von der Deutschen Umwelthilfe. Und doch bekam der Münchner irgendwann Post vom Landesamt für Datenschutzaufsicht aus Ansbach. Denn dort sah man den Fall anders.

Wer unaufgefordert Fotos von Falschparkern mache und an Behörden weiterleite, der verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Eine Sprecherin des Landesamts für Datenschutzaufsicht erklärt das so: "Es ist nicht stets zulässig, im öffentlichen Raum Fotos oder beispielsweise Videos anzufertigen. Vielmehr liegt hier häufig eine Datenverarbeitung vor, die nach der Datenschutzgrundverordnung zunächst nicht erlaubt ist." In solchen Fällen müsse klar sein, ob jemand, der ein Foto mache, ein berechtigtes Interesse habe.

Fotos von Falschparkern gehen der Bayerischen Datenschutzbehörde zu weit

"Der Fotografierende muss darlegen, dass sein Interesse am Anfertigen und Übermitteln der Bilder überwiegt gegenüber den Interessen des Fahrzeughalters", heißt es weiter. Das heißt: Fotos von Falschparkern zu machen, um sie bei der Polizei zu melden, das geht aus Sicht der Datenschützer zu weit. Ein berechtigtes Interesse habe aber etwa jemand, dessen Einfahrt zugeparkt sei. Und ein Radler, der nicht weiterkommt? Der auch, finden die Ansbacher Richter. Oder zumindest verstößt er damit nicht gegen Regeln des Datenschutzes.

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Dass Menschen Falschparker melden, ist kein Einzelfall. So etwa teilt das Ordnungsreferat in Augsburg mit, dass auch sie Hinweise von Augsburgerinnen und Augsburgern erhalten. "Die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsbehörde prüfen alle Meldungen und holen bei Bedarf weitere Informationen ein. Tatsächlich gerechtfertigte, vollständige Beschwerden werden dann regulär bearbeitet", teilt Ordnungsreferent Frank Pintsch mit. Bei der Behörde arbeiten 35 Menschen, die im Jahr 160.000 Strafzettel ausstellen – ein Großteil davon für Menschen, deren Parkschein abgelaufen ist, oder die im Halteverbot stehen.

Urteil aus Ansbach: Wer Falschparker fotografiert, handelt nicht rechtswidrig

Es gibt inzwischen sogar Apps und eine Website, mittels derer Falschparker ans Ordnungsamt gemeldet werden können. Auf der Seite weg.li heißt es zum Beispiel, dass dort schon knapp 457.000 Meldungen zu Falschparkern eingegangen und knapp 450.000 Anzeigen erstattet worden seien. Die Deutsche Umwelthilfe kann nicht verstehen, wo hierbei das Problem liegen soll. "Wie soll man denn beweisen, dass ein Auto wirklich im Weg stand, wenn man kein Foto macht?", fragt Robin Kulpa. Und schiebt noch eine Vermutung hinterher: "In anderen Bundesländern haben die Datenschutzbehörden kein Problem, wenn Menschen Falschparker melden", sagt er. "Aber aus Bayern oder auch aus Sachsen-Anhalt hören wir immer wieder Ähnliches." Seine Vermutung deshalb: Dort sei es den Behörden ein Dorn im Auge, wenn Bürgerinnen und Bürger sich bei ihnen meldeten.

Nun haben die Richter in Ansbach aber offiziell entschieden: Falschparker fotografieren und die Bilder an Polizei oder Ordnungsamt weiterleiten, ist nicht rechtswidrig. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Entscheidung. Und sagt: "Die DUH fordert ein sofortiges und dauerhaftes Ende der Schikanen gegen betroffene Bürgerinnen und Bürger durch bayerische Behörden." Die Bayerische Datenschutzbehörde hatte, als die Klage gegen den Bescheid eingegangen war, ähnliche Fälle vorerst ruhen lassen. Man wolle das Urteil abwarten, heißt es zur Begründung. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte nach der Bekanntgabe des Urteils: "Wenn ich eine Behinderung durch Falschparker melde, ist es selbstverständlich, dass ich meine Anschuldigung mit einem Foto belege. Dass zur Feststellung dieser Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig war, zeigt erneut, dass bayerische Behörden das Auto über Recht und Gesetz stellen."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.11.2022

.
"Immer wieder war der Radweg von parkenden Autos blockiert" ......
"Der Mann machte deshalb Fotos der falsch parkenden Autos und
schickte sie an die Polizei und das Ordnungsamt München", heißt
es oben.

Und was machte die Polizei ("die Instanz, die Einhaltung der Verkehrs-
regeln überwacht") lt. dem lesenswerten, vor jeglicher Häme gegen-
über "Denunzianten" zu lesenden Artikel

"Engagierst du dich noch oder denunzierst du schon? ("SPIEGEL online
- 03.11.2022 - 19:36 Uhr) ?

"In diesem Fall hat sie die Fotos der Anzeigenerstatter an die Daten-
schutzbehörde weitergleitet" ...... : - )

Diese Polizei - dein Freund und Helfer ??

06.11.2022

-
Gibt es hier Erfahrungen von „Anzeigeerstattern“ ?

03.11.2022

In meinem Bekanntenkreis hat das Parken eines Lieferwagens auf dem Radweg zu einem tödlichen Unfall geführt, da der betroffene
jugendliche Radfahrer durch die sich öffnende Fahrertür auf die Straße geschleudert und von einem LKW tödlich überfahren wurde.
Solch ein rücksichtsloses Verhalten des Lieferwagenfahrers sollte und muss angezeigt werden, da es Leben schützen kann.
Das hat nichts mit Denunziation zu tun und auch auf Datenschutz zu verweisen, ist falsch, wenn es um Menschenleben geht.

03.11.2022

So scheint es leider nun mal zu sein; Kleinigkeiten, Banalitäten, jeglicher Sch... wird im Rahmen angeblicher Datenschutzverstöße gesehen, nur die wirklich wichtigen und richtigen Verstöße werden meist übersehen bzw. ignoriert. Somit darf es niemanden verwundern, dass Deutschland mit der Digitalisierung nicht weiterkommt bzw. anfängt. Auch ersichtlich im Rahmen des E-Rezeptes.

03.11.2022

Denunziation ist doch spätestens seit den Corona- Maßnahmen (wieder) gesellschaftsfähig.

03.11.2022

Die Information über offensichtlich vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten mit möglichen gefährlichen Auswirkungen auf einzelne Verkehrsteilnehmer als Denunziation zu bezeichnen, lässt auf ein recht eigenwilliges Rechtsempfinden schließen.

03.11.2022

Sehr richtig. Es gibt sogar Berufs-Denunziation. Die gehen den ganzen Tag durch die Stadt und fotografieren die Autos von den armen Menschen die sich kein Parkhaus leisten können und deshalb auf Gehwegen, Radwegen oder in 2. Reihe parken müssen oder nur mal kurz im Halteverbot stehen.
Zudem gibts Menschen, die mit Waffen!!!! ausgestattet Autofahren anhalten, nur weil sie mal mit 100 durch die Stadt fahren oder mal 3 oder 4 Bier getrunken haben.
In so einem Land leben wir. Aber das darf man nicht mal sagen. Schlimm.

03.11.2022

Das sind schon sehr arme Menschen, die sich ein Auto leisten können, dass teilweise mehrere Zehntausend € kostet und mehrere tausend € Unterhalt (Steuer, Versicherung, Reisen, Reparaturen, Wertverlust, Sprit, Wartung) im Jahr kostet und sich deshalb nicht mehr leisten können mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt fahren können oder sich eine Velo.

Das Schlimme an den Bewaffneten ist, dass die auch noch vom Staat ausgebildet und bezahlt werden. Bestimmt ein Teil der NWO.

03.11.2022

Zu meiner Kinderzeit und Jung-Juniorenzeit hat einer höchstens 1x einen anderen verpfiffen (heute sagt man dazu wohl denunziert).

03.11.2022

"hat einer höchstens 1x einen anderen verpfiffen (heute sagt man dazu wohl denunziert)." Der wurde zusammengeschlagen, der war wochenlang im Krankenhaus. Das waren noch die guten alten Zeiten.

03.11.2022

na ja - so extrem wars natürlich auch nicht. Aber die Anzahl seiner Freunde sank rapide.

03.11.2022

"WOLFGANG B.
Zu meiner Kinderzeit und Jung-Juniorenzeit hat einer höchstens 1x einen anderen verpfiffen (heute sagt man dazu wohl denunziert)."

Ich würde das nicht als Verpfeifen sehen. Das würde ich tun wenn der Nachbar erst um 12:05 Uhr den Rasenmäher abstellt und ich das zur Anzeige bringe oder er seine Hecke am 02.04.XX entfernt.

Aber gefühlt 95% der Falschparker sind einfach nur zur Faul mal 5 - 50 m zu laufen, am besten aus dem Auto fallen und den Wunschort erreichen ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Beispiel das jeder selbst kontrollieren kann:
Die AAC SIGG GmbH in der Donauwörther Str. besitzt Grundstücke von 3.301 m² und 354 m² und trotzdem wird fast jeden Tag der Radweg durch den Autotransporter blockiert während er Autos auf- und ablädt während der Radverkehr auf die stark befahrene Donauwörther Str. ausweichen muss.

Das hat nichts mehr mit verpetzen zu tun sondern der Rücksichtslose Egoismus sollte von der Gesellschaft nicht toleriert werden (müssen).

Oder bin ich eine Petze wenn ich die Polizei informiere das eine Hochzeits-Gesellschaft eine Autobahn absichtlich aufstaut um da Donuts zu drehen oder Privatpersonen an der City-Galerie Pyrotechnik zünden und hunderte Anwohner damit belästigen?

03.11.2022

Gleichauf muß dann aber auch erlaubt sein, Fahrradfahrer , die zum Beispiel auf Gehwegen fahren oder bei Rot über eine Ampel fahren usw. zu fotografieren und an die Ordnungsbehörden zu melden . Dazu müssen Fahrräder dann eben Kennzeichen haben ( analog zu Mofas ) .

03.11.2022

Denunziation war schon immer eine gute deu Charaktereigenschaft. Aber die Idee im Gegenzug auch Radfahrer zu melden, die bewusst gegen STVO verstossen ist eine gute Idee mit Kennzeichenpflicht für die Velos, EBikes und Lastenräder.

03.11.2022

Erst letztens wurde ein Autofahrer verurteilt weil er einen Fahrradfahrer zusammenschlug. Weil er im Gegensatz zu seiner Freundin entsprechend der StVO!!!!! verhielt. Viel Autofahrer kennen die StVO trotz Führerscheinprüfung auch nicht oder ignorieren sie bewusst. Sieht man allein bei Gelbphasen an Ampeln. Da heißt es eigentlich bremsen und nicht noch extra beschleunigen. Gelblichtverstösse werden eher selten geahndet.
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/augsburg-aggressiver-autofahrer-vor-gericht-er-schlug-auf-einen-fahrradfahrer-ein-id64246081.html

Parken auf Gehwegen und Radwegen gefährdet immer wieder andere Verkehrsteilnehmer.
Übrigens. Kommt es zu einem Unfall weil falsch geparkt wurde, ist auch eine Mithaftung des Falschparkers durchaus möglich.
https://www.dahag.de/c/ebs/verkehrsrecht/falschparker-teilschuld-nach-unfall-1862
Schon mal darüber nachgedacht, dass die Gehwege und Radwege nicht für die Belastung durch schwere Pkws ausgelegt sind und dadurch sehr viel schneller kaputt gehen und teuer saniert oder neu gebaut werden müssen?

@Jochen H.
Sie vergessen die E-Scooter und die Fußgänger die bei Rot über die Ampel laufen und auf Fahrradwegen laufen. Was ist mit diesen? Jedem ein Kennzeichen auf die Stirn kleben?

Übrigens spricht es für Sie, zu einem Denunziation anzuprangern und gleichzeitig dazu aufzufordern. Erinnert mich irgendwie an Putin.

03.11.2022

Für sehbehinderte oder blinde Menschen sowie alte Menschen und auch Kinder sind auf Fußwegen fahrende Radfahrer und Rollerfahrer eine Gefährdung größter Art .

Ein auf dem Gehweg parkendes Auto weniger , weil es sich nicht bewegt .

Insofern stören die Rad- und Rollerfahrer weitaus mehr !
Und während die polizeiliche Verfolgung von Falschparkern (oder autofahrenden Rotlichtsünder) recht einfach geht , werden die weitaus gefährlicher agierenden Fahrrad- und Rollerfahrer nicht oder nur ganz selten verfolgt .

Da stellt sich dann die Frage , ob Gesetze wirklich für Alle gleich sind .
Wie man sieht , eben nicht !

04.11.2022

@Maria T.
Durch das Zuparken von Geh- und Radwegen werden Fussgänger und Radfahrer immer wieder auf die Fahrbahn gezwungen auszuweichen mit entsprechenden Folgen. Diese können gefährliche Situationen hervorrufen. Und mit Kinderwagen tut man sich mit Bordsteinen auch schwer schnell wieder diese zu verlassen.

Das es genügend Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und Fußgänger gibt, die die StVO missachten oder sich rücksichtlos verhalten steht außer Zweifel. Genauso wie bei Autofahrern. Mich stören auch Radfahrer die rücksichtlos auf Gehwegen fahren, rote MApeln missachten oder über Zebrastreifen (gilt nur für Fußganger) einfach rüberfahren.
U.a. beim FCA-Stadion kann man es immer wieder sehen, wie welche sich rücksichtlos und viel zu schnell an den Fußgänger vorbeischiessen, obwohl sie dort streng genommen nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürften. Andere Fahrradfahrer schieben da ihre Räder oder fahren vorsichtig und langsam durch die Fußgänger durch.

E-Scooter haben ein Kennzeichen. Und bringt das irgendwas?

Wieviel Rotlichtverstösse werden bei Autofahrern geahndet? Wieviel Gelblichtverstösse? Gelb heißt anhalten - außer man schafft es nicht mehr oder nur durch eine sehr starke Bremsung. Aber viele gehen da erst noch richtig aufs Gas, damit man so schnell ist, dass man bei Gelb noch drüber kommt oder bei Rot nicht mehr bremsen kann. Man kann oft an der (deutlich erhöhten) Geschwindigkeit des kreuzenden Verkehrs erkennen, dass es bei einem gleich grün wird.
Wer bei Rot über die Ampel fährt, weil sie gerade umgeschaltet hat, hat mindestens 3 Sekunden Zeit gehabt vor der Ampel anzuhalten. Bei 50 kmh heißt dies, dasser mindestens 40 Meter vor der Ampel war. Der Anhalteweg inkl. Realtionszeit und Bremsweg (normale Bremsung) sind 40 m.
https://blog.lapid.de/gelblichtversto%C3%9F

Verstössen von anderen rechtfertigen eben keine eigenen Verstösse.

Ich bringe meinen Kindern bei nicht auf dem Radweg zu laufen und auch darauf zu achten, dass man dort nicht steht und läuft.

03.11.2022

Wird Zeit, dass alle Fahrräder ein Kennzeichen bekommen. Dann kann man endlich auch die Radfahrer, die sich daneben benehmen, anzeigen. Gleiches mit gleichem :-))))))))

03.11.2022

...und alle Kinderwägen, Rollstuhlfahrer und Fußgänger etwa auch?? :-)

03.11.2022

Ja auf jeden Fall. Je mieser es den Leuten geht, desto mehr blühen Denuziantentum und Niedertracht auf. War schon immer so. Schon in der "guten alten Zeit" konnten viele es gar nicht erwarten, die Nachbarn den Blockwart zu melden. Nach dem Spuk wollte keiner irgendwas gemacht haben. Hießen mit einem Mal alle Hase.
Man muss nicht unbedingt fotografieren. Man kann auch direkt bei der Behörde anrufen. Ziel sollte die Beseitigung der Störung und nicht die "Bestrafung" anderer sein. Für manche wird das aber zur Ersatzbefriedigung, die haben keinen Lebensinhalt.

03.11.2022

Da haben Sie meine vollste Unterstützung.
Auch als Rollstuhlfahrer bekomme ich die Rücksichtslosigkeit und Frechheit der Radler oft zu spüren.

03.11.2022

Blockwartmentalität und Denunziantentum war schon immer eine deutsche Tugend..

03.11.2022

Sehr schön, damit ist das nun auch geklärt!

03.11.2022

Sehr gute und einzig logische Entscheidung!

03.11.2022

Juristisch ja.
Das Verhalten des Mannes ist jedoch bedenklich, da ist schon viel Frust dabei ...

03.11.2022

Kann ich mir auch gut vorstellen, dass das nervt, wenn man täglich Autos umfahren muss, die mal wieder auf dem Fahrradweg parken! Vielleicht sollte man häufiger auch mal ein Rad auf der Autofahrbahn abstellen?

03.11.2022

@Franz M.
Nein, es ist nachvollziehbar. Wenn man durch Falschparker immer wieder gezwungen wird, auf Fahrbahnen auszuweichen und sich damit zu gefährden ist das nichts harmloses. Ich musste auch schon öfters wegen Gehwegparkern mit Kinderwagen oder mit kleinen Kindern auf Fahrrädern auf stark befahren Hauptstraßen ausweichen ... macht echt Spaß. Hab aber damals nicht angezeigt. Ist aber künftig durchaus eine Überlegung wert. Wer nicht zahlt, der lernt es eben nie!

Gehwege und Radwege sind KEINE Parkplätze!

Aber vielleicht sollte man mal Fahrräder am Straßenrand oder auf Parkplätzen abstellen. Das ist erlaubt.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/

Oft kommt kann man diese nicht wegen parkenden Autos auf Geh- und Radwegen mit Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator da nicht mehr vorbei. Zumindest nicht ohne eventuell Kratzer zu verursachen.
Abgesehen, dass diese oft für das Gewicht nicht ausgelegt sind und diese dadurch beschädigen!

Es ist traurig, dass ein Gericht sich mit sowas erst befassen muss. Bei Gegenseitiger Rücksichtsnahme wie in § 1 StVO gefordert, bräuchte der Herr gar keine Fotos an die Polizei schicken. Aber beim Thema Auto schalten bei vielen das Hirn aus. Hauptsache mein Auto ist geparkt. Wie ist dabei unerheblich. Egal ob andere Verkehrsteilnehmer (auch andere Autofahrer) dadurch behindert werden.



03.11.2022

Sie werden doch nicht glauben, dass sich dieser Radfahrer an alle Regeln haltet ?