Im Prozess gegen den früheren TV-Koch und Gastronomen Alfons Schuhbeck wird ein Teil des Verfahrens eingestellt. Diesen Beschluss hat das Münchner Landgericht am dritten Prozesstag verkündet. Nicht weiter verfolgt werden – vereinfacht formuliert – einige Vorwürfe des Subventionsbetrugs und des Betrugs im Zusammenhang mit Coronahilfen. Es geht dabei unter anderem um Fälle, in denen der Ex-Koch zwar versucht haben soll, unberechtigt an Coronahilfen zu kommen, aber daran scheiterte.
Das Gericht selbst hatte eine solche „Verschlankung“ des Prozesses angeregt, die Staatsanwaltschaft folgte dem Vorschlag. Das heißt nicht, dass die Vorwürfe gegen Schuhbeck nicht zutreffen. Aber sie stellen nicht den Schwerpunkt des Verfahrens dar und würden deshalb im Fall einer Verurteilung auch nicht stark ins Gewicht fallen. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt die Staatsanwaltschaft den Schritt damit, „dass sich der Angeklagte trotz seiner schweren Erkrankung dem Verfahren voll umfassend stellt und zu den Hauptverhandlungsterminen erscheint“. Auch der Vorsitzende Richter Uwe Habereder verwies auf Schuhbecks schlechten Gesundheitszustand und legte ihm positiv aus, dass der gefallene Gastrostar zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.
Dritter Prozesstag: Schuhbeck trifft auf seinen Insolvenzverwalter
Alfons Schuhbeck wirkte am Mittwoch gelöster als an den ersten beiden Prozesstagen. Er schien seine Umgebung wahrzunehmen, grüßte am Anfang sogar die Fotografen, lächelte ein wenig.
Das änderte sich, als sein Insolvenzverwalter Max Liebig als Zeuge vor die Richterinnen und Richter trat. Was er berichtete, ist eine Chronologie von Schuhbecks Scheitern als Unternehmer. Die Buchführung seiner Unternehmen sei „nahezu wertlos“ gewesen, sagte Liebig, die Buchungen stellten sich als so fehlerhaft dar, dass Liebigs Team faktisch nicht damit arbeiten konnte. „Einen echten Wert hatten die Unternehmen im Insolvenzverfahren nicht mehr“, so Liebig weiter. „Sie lebten davon, dass sie aktiv waren und operativ tätig waren, aber einen Wert gab es nur in der Marke Alfons Schuhbeck.“ Zudem häufte der frühere Großgastronom mit seinen Firmen einen riesigen Schuldenberg an. Die Forderungen seiner zahlreichen Gläubiger belaufen sich auf insgesamt 27 Millionen Euro. Liebig geht davon aus, dass nur ein Bruchteil der geforderten Summe zurückgezahlt werden kann. Aktuell verwaltet der Münchner Experte acht insolvente Unternehmen Schuhbecks. Drei von seinen ehemaligen Betrieben werden mittlerweile von anderen Unternehmern weitergeführt: Schuhbecks Gewürze, der Partyservice und die Am Platzl GmbH, die sein Sternelokal Südtiroler Stuben betrieb.
Bei der Aufarbeitung der Insolvenzen sei die Zusammenarbeit mit Schuhbeck „tadellos“ gewesen, sofern es ums Operative ging, sagte der Verwalter - etwa beim Umgang mit Kunden im damals noch weiter laufenden Catering. „Aber alles, was Zahlenwerk, Planungen, vorausschauende Dinge anging: Das war überhaupt nicht seins.“
Alfons Schuhbecks Haft ist wegen Krankheit ausgesetzt
Von der „Marke Schuhbeck“ ist kaum mehr etwas übrig. Der Ex-Sternekoch und Fernseh-Entertainer leidet unheilbar an Krebs, ein Tumor konnte bei einer Operation nicht vollständig entfernt werden. Wegen der medizinischen Behandlung befindet er sich gerade auch nicht in einer Zelle der JVA Landsberg, sondern in Freiheit.
Ohne Strafe kommt Alfons Schuhbeck nicht davon
Dass Alfons Schuhbeck durch die Teileinstellung ohne Strafe davonkommt, ist ausgeschlossen. Die Anklage gegen ihn umfasst 92 Seiten, die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft mehr als 40 Bände. Entsprechend bleibt noch eine große Zahl an Vorwürfen übrig. Der heute 76-jährige Schuhbeck soll unter anderem über Jahre hinweg nicht gemeldet haben, dass mehrere seiner Firmen längst zahlungsunfähig waren. Außerdem soll er mehrere Hunderttausend Euro an staatlichen Coronahilfen erfolgreich abgegriffen und zweckentfremdet haben.
Der Vorsitzende Richter Uwe Habereder hat schon angekündigt, dass Alfons Schuhbeck mit einer Haftstrafe von mindestens vier Jahren und höchstens vier Jahren und acht Monaten rechnen muss. Sie wird allerdings mit der Gefängniszeit von drei Jahren und zwei Monaten verrechnet, die Schuhbeck bereits wegen Steuerhinterziehung absitzen muss.
Der Fall Schuhbeck ein Paradebeispiel analog "des Kaisers neue Kleider". Ausser dem Bohei von ihm selbst, seinen Spezln vom Bayrischen Rundfunk, vom FC Bayern und der Münchner Schickeria, das sich in der "Marke Schuhbeck" komprimierte, gab es defacto an Werten nichts! Warum die heutigen Gläubiger trotzdem lieferten, endlos auf ihr Geld warteten? Naja, da sonnten sich welche - wie einst die Hoflieferanten - im gesellschaftlichen Glanze dieses Herrn. Und wenn es, wie der Insolvenzverwalter offenbqar sagte, dass über Jahre keine Geschäftsabschlüsse getätigt wurden, ja dann war auch die bayrische Finanzverwaltung vor lauter Starglanz geblendet.
Sehr verwunderlich ist aber auch, warum bei all den Schulden die Gläubiger "einfach" auf ihre Zahlungen warteten? Warum wurde denn von dem einen oder anderen nicht schon vorher die Forderung gerichtlich eingefordert? Warum konnten sich solche Beträge nach und nach "vermehren"?
"Scheitern" ist hier ein Euphemismus. Da wurde doch jahrelang mit krimineller Energie vorgegangen. Da ist niemand gescheitert, sondern hat sich selber versenkt.
Alle Berichte, Kommentare etc. gehen nach meiner Meinung in letzter Zeit sehr auf die gesundheitlichen Gegebenheiten des Herrn Schuhbeck ein. Indirekt wird damit jedoch suggeriert, dass die Straftaten nicht so sehr von Belang wären. Ihm wird "gedankt", dass er sich der Verhandlung stellt. Wir reden hier jedoch über eine über lange Jahre andauernde Straftat(-en), welche vorsätzlich und schädigend begangen wurden. Herr Schuhbeck ist sicherlich nicht zu bedauern, die derzeitigen Folgen seines Handeln hat er ausschließlich selbst zu verantworten und natürlich ist er dafür konsequent zu bestrafen. Trotz seiner Krankheit!
Das Gericht dankt, für die Erleichterung im Prozess. Es geht nicht um die Entlastung der Straftat, sondern um Entlastung im Verfahren.
"Herr Schuhbeck ist sicherlich nicht zu bedauern, die derzeitigen Folgen seines Handeln hat er ausschließlich selbst zu verantworten und natürlich ist er dafür konsequent zu bestrafen. Trotz seiner Krankheit!" Mit welchem Zweck? Die aktuelle Haftstrafe ist aufgesetzt aufgrund seiner Gesundheit, die Diagnose ist klar, weitere Verurteilung unnötig, da sie nie angetreten werden. Sofern ein Urteil den Gläubigern nicht hilft, Geld zu bekommen, wird hier nur Zeit von diversen Leuten verschwendet, die wichtigere Dinge tun könnten.
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