Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Energie: Bayern: Vergütungsregeln in der Nähe von Windparks

Energie
08.05.2022

Bayern: Vergütungsregeln in der Nähe von Windparks

Windkraftanlagen im Nebel.
Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Nach dem Karlsruher Urteil zur finanziellen Beteiligung von Bürgern an Windrädern fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) einheitliche Regeln dafür.

"Ich erwarte vom Bund zeitnah ein Gesetz, das die Beteiligung von Windkraftanliegern verpflichtend und möglichst bundesweit einheitlich regelt. Und die Länder wissen, woran sie sind", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Die Kommunen sollten statt wie bisher 0,2 Cent pro Kilowattstunde bundeseinheitlich 0,4 Cent erhalten.

Durch eine Beteiligung der Kommunen und Bürger in der Nähe von Windenergieanlagen an den Einnahmen werde die Akzeptanz vor Ort erhöht. "Wenn vom Bund zeitnah nichts kommt, müssen wir in Bayern selbst tätig werden", sagte Aiwanger. Zugleich warnte er vor unterschiedlichen Beteiligungsregeln in den Ländern. Diese könnten dazu führen, dass sich Windenergie für die Investoren in einem Bundesland besser rechnet als in einem anderen.

"Wir brauchen die Akzeptanz der Kommunen bei der Weiterentwicklung der regionalen Windkraftpläne und die Akzeptanz der Anlieger vor Ort", sagte Aiwanger. Die Wirtschaft brauche dringend mehr Windkraft für die eigene Energieversorgung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag grünes Licht für gesetzliche Regelungen gegeben, die Anlagenbetreiber verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen am Projekt zu beteiligen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung mit wichtigen Gemeinwohlzielen wie dem Klimaschutz und einer gesicherten Stromversorgung. (Az. 1 BvR 1187/17)

Geklagt hatte ein Windenergie-Unternehmen wegen einer bundesweit bislang einmaligen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte, die Bundesregierung müsse "jetzt sehr schnell endlich bundesweit diese Pflicht zur Beteiligung der Menschen vor Ort einführen".

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.