Verdacht auf fahrlässige Tötung nach Zugunglück: Ermittlungen gegen drei Personen
Das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat fünf Todesopfer gefordert. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen.
Nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München II Ermittlungen gegen drei Personen eingeleitet. Es geht dabei um den Verdacht auf fahrlässige Tötung. Es handelt sich bei allen drei Personen um Mitarbeiter der Deutschen Bahn. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der dpa mit.
Das Zugunglück am Freitag hat fünf Todesopfer gefordert. Mehr als 40 Menschen wurden zudem verletzt. Eine 34 Jahre alte Frau befindet sich laut der Bayerischen Polizei "nach wie vor in einem kritischen Zustand".
Wohl auch der Lokführer unter den verdächtigten
Die Bild berichtet, dass es sich bei den drei Verdächtigten um den Lokführer, den Fahrdienstleiter und den Streckenverantwortlichen handelt. Der Fokus der Ermittlungen soll auf Letzterem beruhen.
Seit dem Unglückstag des 3. Juni beschäftigt sich die Soko Zug mit dem Fall. Genau wie die Bergungsorganisationen setzte diese ihre Arbeit über das Wochenende und den Feiertag am Montag fort. Eine spannende Erkenntnis: Laut der Welt sollen Sanierungsarbeiten an dem entsprechenden Streckenabschnitt angestanden haben. So sollte am 25. Juni eine "Gleislageberichtigung" durchgeführt werden.
Auch deswegen vermutet der frühere THW-Chef Albrecht Broemme einen technischen Defekt. "Es können nur Rad, Drehgestell oder Schienen defekt gewesen sein. Zerbrochene Räder habe ich auf den Bildern keine gesehen. Daher tippe ich von der Logik her auf das Gleisbett", wird Broemme von der Bild zitiert.