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Finanzen
20.05.2022

Füracker: Steuerprivileg für Sportvereine beibehalten

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU).
Foto: Daniel Karmann/dpa

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs fürchten viele Sportvereine Steuernachzahlungen. Bayerns Finanzminister will dies abwenden.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) fordert die Beibehaltung eines traditionellen Steuerprivilegs für Sportvereine, das nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in Frage steht.

Angesichts dieser Rechtsprechung bestehe dringender Klärungs- und vor allem Handlungsbedarf, sagte Füracker der Deutschen Presse-Agentur in München. "Unseren Sportvereinen muss die Steuerbefreiung für Leistungen im engen Zusammenhang mit Sport weiterhin umfassend erhalten bleiben", forderte er. Der Bund als Gesetzgeber müsse hier unverzüglich tätig werden. Er habe sich hierzu auch schon an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gewandt.

Der Hintergrund: Viele gemeinnützige Sportvereine bieten neben dem eigentlichen Sportangebot auch Leistungen in engem Zusammenhang mit Sport an. Sie vermieten beispielsweise Sportgeräte wie Golfcaddies, Squash- oder Tennisausrüstung. Diese Dienstleistungen sind zwar laut Finanzministerium nicht nach nationalem Recht von der Umsatzsteuer befreit. Aufgrund einer EU-Richtlinie habe aber im Verwaltungsvollzug in der Vergangenheit von einer Umsatzsteuerentrichtung abgesehen werden können. Dies sei auch bundesweit überall so gehandhabt worden.

Nun hat der BFH allerdings entschieden, dass entgegen der bisher von den Finanzämtern geübten Praxis Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge "steuerbar" sind. Sportvereine müssen also laut BFH nunmehr damit rechnen, "dass die Rechtsprechung ihre Leistungen an Mitglieder ohne Berufungsmöglichkeit als umsatzsteuerpflichtig ansieht". Gesetzgeberisch lösen könnte der Bund dies - so jedenfalls auch die Einschätzung des BFH - durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes.

Genau darauf zielt Füracker mit seiner Forderung an Lindner nun ab. "Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Vereine sind tragende Säulen unseres Gemeinwesens. Dieses Engagement muss auch das Steuerrecht zweifelsfrei anerkennen", sagte er. Aktuell stünden aber allein über 11.000 Sportvereine in Bayern vor der großen Unsicherheit, Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen. "Das darf nicht sein." Zudem brauche es eine umfassende Vertrauensschutz- und Nichtbeanstandungsregelung. Den Vereinen sollen also weder Nachzahlungen drohen noch sollen sie Umsatzsteuer zahlen müssen, bis der Bund die geforderte gesetzliche Neuregelung geschaffen hat. "Unsere Sportvereine brauchen Rechtssicherheit", sagte Füracker.

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