Drohne am Himmel: Luftraum am Flughafen Memmingen gesperrt
Flughafen Memmingen
Luftraum am Flughafen Memmingen war gesperrt: Polizei vermutet Drohne als Grund
Am Flughafen Memmingen musste der Luftraum am Samstagmorgen gesperrt werden. In der Nähe wurde ein Himmelsobjekt gesichtet, die Polizei vermutet eine Drohne.
Von Daniel Halder|
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Sperrung des Luftraums am Flughafen Memmingen: Heute am Samstag (31.1.2026) konnte ein Wizzair-Flug nach Varna nicht wie geplant starten, nachdem in der Umgebung offenbar eine Drohne entdeckt wurde.Foto: Uwe Hirt (Archiv)
Am Flughafen Memmingen musste heute am Samstag (31.1.2026) der Luftraum am Morgen für rund eineinhalb Stunden gesperrt werden. Grund für die Sperrung war ein unidentifiziertes Flugobjekt, das wenige Kilometer vom Allgäu Airport entfernt gesichtet wurde. Die Polizei vermutet eine Drohne und ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Ein Wizzair-Flug nach Varna in Bulgarien konnte deshalb nicht wie geplant um 7.05 Uhr starten und hob mit rund eineinhalb Stunden Verspätung ab. Am Vormittag kam es zu weiteren Verspätungen und Flugausfällen. Grund hierfür war allerdings starker Nebel über Memmingen und dem Unterallgäu. Etliche Maschinen wurden umgeleitet.
Bereits gestern am Freitag hatte ein Anwohner in Bad Grönenbach im Unterallgäu ein verdächtiges Flugobjekt im Bereich der Fuggerstraße am Himmel entdeckt und die Polizei verständigt. Vor Ort identifizierten Beamte das Objekt als Drohne. „Wir können es aber nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen“, antwortete ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage von allgaeuer-zeitung.de
Das Objekt hielt sich am Freitag etwa eine Stunde lang im Luftraum auf, bevor es verschwand.
Flughafen Memmingen: Sperrung des Luftraums nach mutmaßlicher Drohnensichtung in Bad Grönenbach
Heute am Samstag tauchte das Flugobjekt erneut auf – wieder für etwa eine Stunde. Wegen des anhaltenden Nebels war es an beiden Tagen nicht möglich, die mutmaßliche Drohne zu orten oder den Piloten ausfindig zu machen, teilt die Polizei. Bad Grönenbach liegt knapp zwölf Kilometer Luftlinie vom Allgäu Airport entfernt.
Am Samstag reagierte der Flughafen Memmingen mit einer Sicherheitsmaßnahme: Der Luftraum wurde am frühen Morgen für rund eineinhalb Stunden gesperrt. In dieser Zeit durfte kein Flugzeug starten oder landen. „Die Entscheidung darüber treffen die Verantwortlichen des Flughafens“, sagte der Polizeisprecher gegenüber unserer Redaktion.
Sperrung und Nebel sorgen für Verspätungen und Flugausfälle: An- und Abflüge am Flughafen Memmingen aktuell
Die Sperrung hatte konkrete Auswirkungen auf den Flugplan heute am Memminger Airport. Die Polizei teilt mit, dass ein Flug, der nach Varna an der bulgarischen Schwarzmeerküste starten sollte, zunächst am Boden bleiben musste. Weitere Auswirkungen sind der Polizei aktuell nicht bekannt.
Am Samstagvormittag kam es dann zu weiteren massiven Verspätungen und Flugausfällen in Memmingerberg. Die Flüge nach Teneriffa, Krakau, Jerewan und Sibiu starten teils mit erheblicher Verzögerung. Auf der Plattform Flightradar24 wird außerdem angezeigt, dass die Wizzair-Flüge von Memmingen nach Pristina (geplant 9.45 Uhr) und nach Podgorica (10 Uhr) komplett gestrichen wurden.
Grund hierfür war aber offenbar starker Nebel, der nach der Sperrung Starts und Landungen unmöglich machte. Mehrere Maschinen wurden umgeleitet. Laut Flightradar24 sind folgende Ankünfte betroffen:
Wizzair-Flug aus Skopje: umgeleitet nach Friedrichshafen
Ryanair-Flug aus Dublin: umgeleitet nach Nürnberg
Wizzair-Flug aus Tirana: umgeleitet nach Friedrichshafen
Ryanair-Flug aus London: umgeleitet nach Nürnberg
Ryanair-Flug aus Lamezia Terme: umgeleitet nach Nürnberg
Ryanair-Flug aus Manchester: umgeleitet nach Friedrichshafen
Mit weiteren Verspätungen und Auswirkungen auf den Flugplan am Samstag muss gerechnet werden.
Drohnen stellen immer häufiger eine ernsthafte Gefahr für den Flugverkehr dar. Aus diesem Grund gibt es strenge gesetzliche Regelungen für Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen.
Auf der Seite der Bundespolizei werden die Flugbeschränkungszonen für Drohnen näher erläutert. Dort heißt es: „Der Betrieb von Drohnen über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5 Kilometern um einen Flugplatz herum bedarf der Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes oder der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.“
Ebenso nur nach Genehmigung erlaubt ist der Betrieb von Drohnen an und über Flughäfen
innerhalb eines Radius von 1000 Metern, ausgegangen von der Begrenzung der Flughäfen
sowie innerhalb eines jeweils 1000 Meter breiten Korridors entlang der Anflugschneisen, der um 5 Kilometer verlängerten Start- und Landebahnmittellinie.
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