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Fürth: Frau fährt Kind an und begeht Fahrerflucht – Zeugen gesucht

Fürth

Frau fährt Kind an und begeht Unfallflucht – Zeugen gesucht

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    Der Junge wurde nur leicht verletzt.
    Der Junge wurde nur leicht verletzt. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Am Sonntagnachmittag hat eine unbekannte Autofahrerin einen siebenjährigen Jungen in Fürth mit ihrem Auto angefahren und dabei leicht verletzt. Das teilte die Polizei mit. Die Verkehrspolizeiinspektion Fürth hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen.

    Wie die Polizei mitteilt, hat der Siebenjährige gegen 16.30 Uhr die Herboldshofer Straße bei der Verkehrsinsel auf Höhe der Einmündung zur Fritz-Erler-Straße überquert. Dabei wurde er von einem schwarzen Pkw erfasst. Die Fahrerin habe eine Vollbremsung eingeleitet, konnte aber den Zusammenstoß mit dem Kind nicht mehr verhindern. Der Junge wurde bei dem Unfall leicht verletzt.

    Unfallflucht ist eine Straftat

    Nach dem Unfall sei die Autofahrerin kurz ausgestiegen und habe sich nach dem Wohlergehen des Kindes erkundigt. Danach sei sie aber weitergefahren, ohne die Polizei zu verständigen oder ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Polizei ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Außerdem sucht die Polizei Zeugen. Insbesondere werde der Fahrer eines Lkw gesucht, der zur Unfallzeit hinter dem unbekannten Pkw warten musste. Auch weitere Personen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0911/ 973997 - 115 bei der Verkehrspolizeiinspektion Fürth zu melden.

    Wer in einen Unfall involviert ist, hat die Pflicht, am Unfallort anzuhalten, die Personalien der anderen Beteiligten abzufragen (Name, Anschrift, ggf. Fahrzeugdaten) und bei Sach- und Personenschäden auf die Polizei zu warten. Unerlaubtes Entfernen von Unfallort ist eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei spielt die Art der Fortbewegung keine Rolle, auch Fußgänger oder Radfahrer können Unfallflucht betreiben, wenn sie an einem Unfall beteiligt sind. Es kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden, außerdem sind ein Fahrverbot oder vollständiger Entzug des Führerscheins und Punkte in Flensburg möglich.

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