Drogenskandal bei Münchner Polizei: Heute könnte das Urteil fallen
Der Drogenskandal bei der Münchner Polizei um koksende Polizisten und Kooperationen mit einem Dealer beschäftigt die Ermittler schon seit fast drei Jahren. Jetzt steht ein weiteres Urteil bevor.
In dem Drogenskandal, der das Münchner Polizeipräsidium erschütterte, wird am Dienstag um 9 Uhr ein weiteres Urteil erwartet. Angeklagt sind zwei inzwischen suspendierte Polizeibeamte, von denen einer Kokain gekauft und weitergegeben haben soll. Ein weiterer Vorwurf wiegt aber noch schwerer: Die beiden Männer sind wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Sie sollen den Angriff eines Mannes auf sie erfunden und sogar vor Gericht falsch ausgesagt haben, wo ihm wegen der Lügen der Polizisten der Prozess gemacht wurde.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Schlussplädoyer nach Angaben des Münchner Amtsgerichts für beide Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung. Die Verteidigung beantragte ebenfalls eine Bewährungsstrafe für den einen - und Freispruch für den anderen Angeklagten.
Dealer berichtete von Polizisten-Rabatten auf Kokain
Der Skandal war 2020 nach einer großen Razzia öffentlich geworden. Im Mittelpunkt der Geschichte um koksende Polizeibeamte steht ein Drogendealer, der die Ermittlungen ins Rollen brachte, nachdem er als Kronzeuge über seine uniformierten Kunden ausgepackt und von Polizisten-Rabatten auf Kokain berichtete - und von absurden Situationen wie gemeinsamem Koksen mit Polizisten in der Tiefgarage, nachdem sie ihm Starthilfe für sein Auto geleistet hatten. Jahrelang hatte die sogenannte "Soko Nightlife" in der Sache ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft führte Ermittlungsverfahren gegen 37 Polizeibeamte und erhob acht Anklagen. 15 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, drei weitere gegen eine Geldauflage. In acht Fällen wurde Anklage erhoben - so auch im Fall des aktuellen Prozesses, in zwölf Fällen ein Strafbefehl beantragt.
Drogenskandal in München: Drei Polizisten wurden bereits verurteilt
Bei den Strafbefehlen ging es nach Angaben einer Sprecherin der Anklagebehörde teilweise um sehr hohe Geldstrafen. "Wir waren jedoch gerade in Coronazeiten dazu angehalten, von Strafbefehlen soweit möglich Gebrauch zu machen, um die Gerichte zu entlasten", sagte sie. "Hinzu kam noch, dass man durch Vermeidung öffentlicher Hauptverhandlungen auch bewusst das Ansehen der Polizei schützen wollte."
In drei Verfahren, in denen Anklage erhoben wurde, sind bereits Urteile ergangen. Einer der Polizisten wurde zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt, zwei weitere zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren. In zwei Fällen wurden Polizeibeamte nach Einspruch gegen den jeweiligen Strafbefehl freigesprochen.
Der zu zweieinhalb Jahren verurteilte Angeklagte hat - ebenso wie die Staatsanwaltschaft - Berufung eingelegt. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Die Anklagen gegen drei weitere Polizisten sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht erhoben worden, zwei davon werden vor dem Schöffengericht verhandelt. (dpa)
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