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Goldschatz-Prozess in Ingolstadt: Angeklagte lehnen Geständnis ab

Ingolstadt/Manching

Wieder keine Geständnisse im Goldschatz-Prozess

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    Im November 2022 wurde der Goldschatz von Einbrechern aus dem Kelten- und Römermuseum in Manching gestohlen.
    Im November 2022 wurde der Goldschatz von Einbrechern aus dem Kelten- und Römermuseum in Manching gestohlen. Foto: Archäologische Staatssammlung, dpa (Archivbild)

    Die Erwartungen an diesen Verhandlungstag im sogenannten Goldschatz-Prozess sind groß: Die Kammer des Landgerichts Ingolstadt hatte den Angeklagten Strafmilderungen im Falle eines umfassenden Geständnisses in Aussicht gestellt, mit einem konkreten Strafrahmen. Bis zu diesem Dienstag sollten die Männer eine Entscheidung treffen. Wie sieht die nun aus?

    Die Verteidiger machen es zunächst spannend, fordern eine kurze Unterbrechung, um sich noch einmal zu beraten. Dann verkünden alle: „Wir können den Verständigungsvorschlag nicht annehmen.“ Die Enttäuschung im Gerichtssaal ist groß. Herbert Nerb, Bürgermeister des Ortes Manching, in dem sich das bestohlene Museum befindet, ist verärgert. Er hatte gehofft, den Keltenschatz wiederzubekommen. Am liebsten wäre es ihm gewesen, wenn die Angeklagten die Goldmünzen „gleich in der Hosentasche mitgebracht hätten“, wie er auf Nachfrage nicht ganz ernst gemeint anmerkt. Doch daraus wurde nichts. Stattdessen werden Zeugen vernommen und der Prozess nimmt seinen Lauf.

    Später fordert der Ingolstädter Rechtsanwalt Klaus Wittmann noch, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten Maximilian S. aufzuheben. Nach bisheriger Beweiserhebung bestehe kein ausreichender Tatverdacht, erklärt der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders: Es bestehe dringender Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die Kammer muss darüber entscheiden.

    Goldschatz-Prozess in Ingolstadt: Einer der Angeklagten wollte sowieso nicht gestehen

    Diesen Deal hatte man den Angeklagten angeboten: Jörn M. hätte im Falle eines Geständnisses eine Haftstrafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und neun Monaten erhalten, Alexander K. zwischen vier Jahren und neun Monaten und sechs Jahren und sechs Monaten, Maximilian S. müsste mit einer Haftzeit zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sieben Jahren und sechs Monaten rechnen. Ein Teil der 31 Taten wäre bei den drei Angeklagten wegbeschränkt werden, also nicht mehr in die Strafzumessung eingeflossen. Im Fall von Alexander K. wäre sogar der Manchinger Goldschatzdiebstahl weggefallen. Robert K., der als Kopf der Bande gilt, hatte bereits vergangene Woche signalisiert, dass er sich auf keinen Deal einlassen wolle, weshalb die Kammer ihm kein Angebot unterbreitet hatte.

    Darum geht es in dem Verfahren: Seit dreieinhalb Monaten wird am Landgericht Ingolstadt der Prozess um den Diebstahl des Manchinger Keltenschatzes verhandelt. Vier Männer aus Norddeutschland sind angeklagt, weil sie im November 2022 die 483 Münzen samt Goldgusskuchen aus einer Bodenvitrine im Kelten- und Römermuseum geklaut haben sollen. Bei der Beute handelt es sich um den bedeutendsten keltischen Goldfund des 20. Jahrhunderts - für die Wissenschaft von unermesslichem Wert.

    Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Verfahren ist bis Oktober terminiert.

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