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Innenpolitik
27.09.2022

Vaterschaften: Anerkennung soll kritischer geprüft werden

Joachim Herrmann (CSU) spricht.
Foto: Felix Hörhager, dpa (Archivbild)

Bei der Anerkennung von Vaterschaften und damit verbundenen Aufenthaltsrechten in Deutschland sollen die beteiligten Stellen und Behörden Zweifelsfällen konkreter nachgehen.

"Das aktuelle Verfahren zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen funktioniert leider nicht ausreichend", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Bund prüfe den Reformbedarf. "Diese Situation ist höchst unbefriedigend. Aus unserer Sicht sollte die Reform der Vaterschaftsanerkennungen baldmöglichst umgesetzt werden."

Die Innen- und Justizminister der Länder wollen am Dienstag in München unter anderem über dieses Thema gemeinsam diskutieren.

Immer wieder würden im Nachhinein Fälle bekannt, in denen Vaterschaftsanerkennungen nur dazu dienten, dem angeblichen Elternteil ein Aufenthaltsrecht zu vermitteln, betonte Herrmann. Die im Juli 2017 in Kraft getretenen Regelungen hätten sich in der Praxis nicht bewährt. "Hiernach müssten die beurkundenden Behörden wie beispielsweise Notare, Jugendämter oder Standesämter bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung die Beurkundung aussetzen und den Fall der zuständigen Ausländerbehörde übermitteln", sagte Herrmann.

In der Praxis hätten die beurkundenden Stellen aber aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen offenbar Schwierigkeiten, einen Sachverhalt festzustellen, aus dem zulässigerweise konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch ableitbar seien, sagte Herrmann. Daher würden die Verfahren letztlich nicht zur Überprüfung an die Ausländerbehörden weitergeleitet.

Eine Umfrage bei den bayerischen Ausländerbehörden habe etwa ergeben, dass zwischen Januar 2018 und Ende Juni 2020 rund 120 potenzielle missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen nicht per Bescheid durch die Ausländerbehörde festgestellt werden konnten. Grund war demnach, dass die beurkundende Stelle die Vaterschaftsanerkennung bereits beurkundet und das Verfahren nicht ausgesetzt hatte, so Herrmann.

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