Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Interview: Verfassungsgerichtspräsident: "Bürger haben Vertrauen in den Rechtsstaat"

Interview
29.12.2021

Verfassungsgerichtspräsident: "Bürger haben Vertrauen in den Rechtsstaat"

Hans-Joachim Heßler ist seit Oktober 2021 Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Bayern. In der Pandemie wandten sich weit mehr Bürger als zuvor an die obersten Richter - wie geht das genau?

Wie erklären Sie Menschen, was ein Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs macht?    

Hans-Joachim Heßler: Die Frage kommt oft: Was macht ein Landesverfassungsgericht eigentlich? Es gibt doch auch das Bundesverfassungsgericht. Dann erläutere ich zum Beispiel gern, dass die Bayerische Verfassung älter ist als das Grundgesetz. Und dass wir für staatsrechtliche Fragen in Bayern das oberste Gericht sind. 

Sie sind jetzt rund drei Monate in diesem Amt und zudem auch neuer Präsident des Oberlandesgerichts München. Was hat Sie bei der Doppelaufgabe am meisten überrascht?

Heßler: Im Grunde war ich ja gut vorbereitet. Unter anderem bin ich seit zehn Jahren Richter des Verfassungsgerichtshofs. Aber die Fülle der Aufgaben in beiden Ämtern, das überrascht dann doch wieder. Und im Moment sind natürlich schwierige Zeiten, weil die Corona-Pandemie uns in der gesamten Justiz viele Entscheidungen abverlangt.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wie beraten Sie sich am Verfassungsgericht und wie treffen Sie die Entscheidungen? Ist das jetzt wegen Corona alles per Video?

Heßler: Nein. Der Verfassungsgerichtshof kann gerade bei Popularklagen von der mündlichen Verhandlung absehen, wenn er diese nicht für geboten erachtet. Aber eine Beratung der Spruchgruppe in Präsenz findet immer statt. Dafür treffen wir uns in einem großen Saal unter Beachtung der Corona-Auflagen. Allgemein schätze ich mündliche Verhandlungen sehr - sie sind in der Justiz das "Salz in der Suppe".

Wie viele Klagen in Sachen Corona beschäftigen Sie derzeit? 

Heßler: In Bayern kann man jede landesrechtliche Rechtsvorschrift mit einer Popularklage anfechten - davon ist viel Gebrauch gemacht worden. Wir hatten vor Corona etwa 20 Popularklagen pro Jahr. 2020 sind 121 neue Popularklagen eingegangen, davon waren allein 106 "Corona-Verfahren". Und dieses Jahr ist es ähnlich weitergegangen. Das sprengt also alles, was wir bisher hatten.

Können auch einfache Bürger ohne Anwalt die Hürden nehmen, dass eine solche Klage zugelassen wird?

Heßler: Ja. Anders als bei vielen Fachgerichten gibt es beim Verfassungsgerichtshof keinen Anwaltszwang. Die Verfahren sind grundsätzlich kostenfrei.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wenn eine Sache besonders dringend ist, kann man bei Ihnen Eilanträge einreichen. Gegen die Corona-Maßnahmen gab es viele davon. Warum braucht eine vorläufige Entscheidung dennoch rund zwei Wochen?

Heßler: Zu Corona-Verfahren haben wir seit Beginn der Pandemie etwa zwei Dutzend Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz getroffen. Auch solche Eilentscheidungen müssen sorgfältig vorbereitet werden; insbesondere ist dem Landtag und der Staatsregierung in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Berichterstatter fertigt einen Entwurf. Es muss eine Beratung mit neun Berufsrichtern aus ganz Bayern anberaumt werden, in der dieser Entwurf eingehend besprochen wird. Da sind 10 bis 14 Tage durchaus sportlich.

Wie sehen Sie die Gratwanderung der Verfassungsgerichte zwischen Gesundheitsschutz und der Einschränkung der Grundrechte?

Heßler: Ein solches Spannungsverhältnis besteht grundsätzlich bei vielen staatlichen Maßnahmen, aber in der Pandemie wird das besonders deutlich. Es heißt ja gerne: In Krisenzeiten schlägt die "Stunde der Exekutive". Gerade am Anfang musste von der Politik schnell gehandelt werden. Im Zuge der Pandemie wurde die Diskussion natürlich intensiver. Man wusste von Woche zu Woche mehr und hat auch Wege gefunden, die Parlamente einzubinden.  Ob bestimmte Maßnahmen verfassungsgemäß sind oder nicht, entscheidet die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht von sich aus, sondern nur auf zulässige Anträge hin. Hinzu kommt: Ein Verfassungsgericht schreibt grundsätzlich nicht vor, welche Maßnahmen aus seiner eigenen Sicht zu ergreifen wären - das ist eine Entscheidung der Exekutive beziehungsweise des Gesetzgebers mit einem Einschätzungsspielraum. Das Gericht prüft vielmehr nur, ob sich eine Maßnahme innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen hält oder nicht. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns.

Krasse Kritiker wie etwa Verschwörungstheoretiker sagen: Die Gerichte segnen nur ab, was die Politik beschlossen hat. Was würden Sie solchen Leuten entgegnen?

Heßler: Ich würde ihnen sagen, dass wir zum Glück in einem Staat leben, in dem es nicht nur Diskussionen im Parlament gibt, sondern auch weitreichende Möglichkeiten für jedermann, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Das tun die Bürger ja auch, wie man an den zahlreichen Klagen an verschiedenen Gerichten sieht. Daran kann man auch erkennen, dass sie Vertrauen in den Rechtsstaat haben. In diesem Sinne kommt also nach der Stunde der Exekutive die Stunde der Judikative.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Ist Präsident des Verfassungsgerichtshofs Ihr Traumjob? 

Heßler: Ja, das finde ich schon. Es ist natürlich eine große Herausforderung, wie sich gerade auch jetzt zeigt. Aber die Gerechtigkeitsfrage hat mich schon immer interessiert - und das ist die Stelle, wo das am deutlichsten zum Ausdruck kommt.

Als Präsident des Verfassungsgerichtshofs ist man ja nicht gerade ein Revoluzzer. Wann haben Sie das letzte Mal gesagt, das machen wir jetzt ganz anders? 

Heßler: "Revoluzzerhafte" Züge habe ich wahrscheinlich in der Tat nicht. Persönlich bin ich aber nicht so, dass ich immer alles bewahren will. Auch in der Rechtsprechung eines Verfassungsgerichts gibt es natürlich eine gewisse Kontinuität, das heißt man fragt danach, was das Gericht bisher entschieden hat. Manchmal kann man da aber an einen Punkt kommen, wo man erkennt: An diese oder jene Frage hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Dann müssen Sie als Gericht einen Schritt tun - und etwas anders machen. (dpa/lby)

Zur Person: Hans-Joachim Heßler ist in München geboren und studierte dort auch. Seine Karriere begann er 1985 im bayerischen Justizministerium. Von 2018 bis 2021 stand er an der Spitze des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Seit Oktober 2021 ist er Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und zugleich des Oberlandesgerichts München. Der 63-Jährige ist ledig und lebt mit seinem langjährigen Lebensgefährten zusammen. Wenn ihn Beruf oder Corona nicht hindern, besucht er Oper, Theater und Konzerte oder er spielt Tennis, fährt Ski und verreist gern.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.12.2021

Als Bürger kann man kein Vertrauen mehr in den Rechtstaat haben. Die Justiz findet immer wieder hanebücherne Gründe warum Verbrecher milde bestraft werden sollen. Von unseren korrupten Politikern ganz zu schweigen.