Elementarversicherung rechtlich nicht ausgeschlossen
Hochwasserkatastrophen wie die im Ahrtal verursachen riesige Schäden. Viele Menschen waren dagegen nicht oder nicht ausreichend versichert. Die Justizminister suchen nun Möglichkeiten, wie künftig alle abgesichert werden können. Der Weg dorthin ist nicht unkompliziert.
Eine Pflichtversicherung gegen sogenannte Elementarschäden ist nach Einschätzung der Justizminister der Länder verfassungsrechtlich durchaus möglich. Das geht aus einem aktuellen Beschluss der Justizministerkonferenz in Schwangau im Allgäu vom Donnerstag hervor. Eine solche Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer sei "verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen", heißt es dort. Es müssten aber "substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden".
2017 hatte eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz noch "durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken" gegen eine solche Pflichtversicherung angeführt. Nach einer erneuten Prüfung kam die Länder-Arbeitsgruppe aber nun zu einem etwas anderen Schluss.
Nach den Sturzfluten und Überschwemmungen in mehreren Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 war eine neue Debatte darüber entbrannt, wie Schäden durch Flutkatastrophen besser abgesichert werden könnten. Nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV sind derzeit nur rund 46 Prozent der Gebäude in der Bundesrepublik über eine Elementarschadenversicherung versichert, die bei Starkregen, Hochwasser oder Erdrutschen einspringen würde.
"Die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden dürfte verfassungsrechtlich nur in einem engen Korridor möglich sein", sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP). Es müssten Regelungen geschaffen werden, nach denen Versicherungsprämien auch in Hochrisikogebieten noch bezahlbar seien. "Die Umlage der Prämien auf Dritte wie beispielsweise die Versichertengemeinschaft ist hierbei nur in begrenztem Umfang zulässig." Mertin forderte Selbstbehalte, um zur Eigenvorsorge zu motivieren und Fehlanreize wie etwa der Wiederaufbau in extrem gefährdeten Gebieten zu vermeiden.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sprach sich erneut für eine Solidarversicherung aus. "Diese muss aber auf verfassungsrechtlich sicheren Füßen stehen", sagte er.
Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) verwies auf die wachsende Gefahr von derartigen Katastrophen. Richtig sei, dass man jemanden, bei dem ein Schaden quasi ausgeschlossen sei, nicht zu einer Pflichtversicherung und damit zu sozusagen zu einer Quersubventionierung anderer zwingen könne. Inzwischen sagten aber Naturwissenschaftler, es könne überall zu Schäden kommen, jedenfalls sei das nicht ausgeschlossen, auch in vermeintlich sicheren Gebieten.
"Es geht, mit einer solchen Pflichtversicherung", sagte Biesenbach, "wenn wir nicht sagen, es wird der letzte Euro versichert". Sondern es müsse eine angemessene Eigenbeteiligung geben, wenn etwa Schäden "in einem kleinen fünfstelligen Bereich" selbst getragen werden und nur höhere oder existenzgefährdende Schäden versichert werden.
(dpa)
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