Künstliche Intelligenz, KI, hat das Potenzial, die Lehre an (Hoch-)Schulen zu revolutionieren. Sie hat auch das Potenzial, ihr zu schaden. Drei Dinge liegen auf der Hand: KI in der Lehre nicht einzusetzen, wäre – erstens – ein Versäumnis. Sie ist ein immer wichtiger werdender Teil der Welt. Zweitens: (Hoch-)Schulen müssen besser ausgestattet werden. Mit qualifiziertem Lehrpersonal und Infrastruktur. An den Schulen zeigt sich, dass es eben keinesfalls reicht, „ein paar Paletten mit iPads über den Schulgebäuden abzuwerfen“, wie es Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen kürzlich formulierte. Drittens: KI stellt bewährte Prüfungsarten infrage. So weit, so konsensfähig.
Wissenschaft bedarf der Überprüf- und Wiederholbarkeit
Bei der Frage der Zulassung von KI zu Prüfungen allerdings sollte man stark unterscheiden nach Prüfungsart und -ziel – und nach Fach. Warum sollte man sie nicht etwa bei mündlichen Abschlussprüfungen einsetzen, wenn es im konkreten Fall einen Mehrwert darstellt? Ihr Einsatz in einer solchen Prüfungssituation lässt sich kontrollieren. Das Problem liegt woanders: bei schriftlichen Hausarbeiten. Werden diese mit KI erstellt, ist das de facto nicht nachweisbar. Ihren Einsatz hier freizugeben und nur eine Kennzeichnungspflicht vorzuschreiben, wäre völlig unzureichend. Denn Wissenschaft bedarf der Überprüf- und Wiederholbarkeit. KI-Modelle, fehleranfällig und intransparent, können beides kaum garantieren. Heißt: Eine Zulassung muss von Fall zu Fall geprüft werden. Und: Für Hausarbeiten muss Ersatz gefunden werden, Möglichkeiten gibt es.
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