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Klimaschutz
11.05.2022

Staatsregierung setzt bei Photovoltaik auf Privat-Investoren

Eine Photovoltaik-Anlage steht auf dem Dach einer Hochschule.
Foto: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild

Sonnenenergie spielt in Bayerns Energie-Srategie eine entscheidende Rolle. Der Ausbau kommt aber auf den Dächern nur langsam voran.

Mit frischem Kapital aus der Privatwirtschaft will die Staatsregierung den Ausbau von klimafreundlichen Photovoltaik-Anlagen (PV) auf staatlichen Dächern beschleunigen. "Dazu sollen attraktive Bündel von verschiedenen Flächen für eine Verpachtung an Investoren einschließlich Bürgerenergiegesellschaften geschnürt werden - zu marktüblicher Pacht", sagte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Weiter: "Damit dieses Modell Erfolg verspricht, muss auch der Bund seinen Teil beitragen. Wir brauchen eine attraktivere Einspeisevergütung, damit sich die Investitionen auch rechnen". Bayern setze hier auf verbesserte Rahmenbedingungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023.

"Der Pachtvertrag der Immobilien Freistaat Bayern ist in seiner jetzigen Form nicht darauf ausgelegt, die Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaikanlagen voranzubringen. Er ist darauf ausgelegt, sie zu verhindern", sagte Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Es sei ein Armutszeugnis, dass weniger als vier Prozent der staatlichen Dächer eine PV-Anlage hätten.

Die Strategie, den Ausbau über private Investoren voranzubringen, macht aus der Sicht Stümpfigs keinen Sinn: "Das ist erstens umständlich und zweitens wird mit dem gültigen Dachnutzungsvertrag niemand Dächer anmieten. Der derzeitige Mustervertrag ist nämlich äußerst negativ für Pächterinnen oder Pächter." So erhielten sie etwa keinen Ausgleich für ausgefallene Zeiten, wenn das Dach repariert werden müsse.

Auch die Ministerien sollen sich nach den Worten von Bernreiter um den Bau von PV-Anlagen bemühen: "Im aktuellen Haushalt für 2022 stehen fünf Millionen Euro für den Bau weiterer Anlagen zur Verfügung. Außerdem sollen die verschiedenen Ressorts und deren nachgeordnete Behörden auf eigene Initiative bei ihren Baumaßnahmen weitere Anlagen über ihre eigenen Ressorthaushalte schaffen - ebenfalls in einer Größenordnung von fünf Millionen Euro."

Nach einer Berechnung des Bauministeriums sind in Bayern von den rund 11.000 Dächern staatlicher Gebäude rund 1300 für Photovoltaikanlagen geeignet. "430 Anlagen sind bereit fertig gebaut und in Betrieb, 100 weitere sind in Planung", sagte Bernreiter. Damit seien 40 Prozent der geeigneten staatlichen Dächer bereits ausgestattet.

Die Gründe, warum ein großer Teil der staatlichen Dächer nicht für Photovoltaik geeignet ist, seien vielfältig, hieß es weiter. Teilweise seien die Dachflächen der Nebengebäude zu klein, von der Lage her nicht geeignet, verschattet oder kämen aus baufachlichen Gründen nicht in Frage. Um die 800 noch freien, geeigneten Dächer mit staatseigenen Photovoltaikanlagen zu belegen, bestünde ein Investitionsbedarf von rund 110 Millionen Euro.

Über die Eignung von Flächen und den PV-Ausbau hatte es in der Vergangenheit immer wieder Streit gegeben. Die Grünen bezweifelten jüngst etwa, dass es nur 1300 Dächer gebe, auf denen Anlagen gebaut werden könnten. Sie werfen der Staatsregierung mangelnden Einsatz bei der Energiewende vor.

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.05.2022

Auf die Gefahr, dass dies als "belehrend" von Ihnen bezeichnet wird, möchte ich die Zusammenhänge darstellen.

1. Einspeisevergütungen sind keine Subventionen

Die Wirtschaftswissenschaft bezeichnet das EEG nicht als Subventionen. Denn Subventionen sind Staatszuschüsse oder Steuernachlässe. Das EEG hingegen fördert die Investitionen in Erneuerbare Energien mit staatlich festgesetzten oder in staatlichen Ausschreibungen ermittelten Einspeisetarifen. Auch Preise in Buchhandlungen oder Apotheken werden aus übergeordneten Gemeinwohlinteressen durch Preisbindungen staatlich reguliert ohne dass dies Subventionen wären. Die Netzentgelte der Netzfirmen mit ihren natürlichen Monopolen werden ebenfalls staatlich kontrolliert.


2. Geschichte und Hintergrund des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)

Seit 1991 (Regierung Kohl) ermöglichen und fördern wir in Deutschland die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE). So wurden zunehmend Investitionen in EE-Anlagen angereizt.

Die alten Kraftwerke waren zuvor ähnlich gefördert worden. Bis 1998 war der Strommarkt in Deutschland in Monopole aufgeteilt und die Strompreise wurden vom Staat genehmigt und letztlich bestimmt. Die Stromfirmen hatten fest an sie gebundene Kunden. Wenn eine Stromfirma ein Kraftwerk plante und die Behörde hierfür den Bedarf anerkannte, durfte das Elektrizitätsunternehmen die Kosten in die Strompreise einkalkulieren. Die alten Stromfirmen hatten also feste Kunden und garantierte Erlöse für ihre Kraftwerksinvestitionen. Die Kunden waren unfrei. Sie konnten nicht ihren Lieferanten wählen und mussten die vom Staat genehmigten Strompreise der Monopolisten zahlen. Kleinkraftwerke speziell der Wasserkraft wurden von den Monopolisten diskriminiert und kämpften jahrzehntelang für das Einspeiserecht.

1998 wurde auf Druck der EU der Strommarkt liberalisiert. Jetzt konnten Kunden und Einspeiser freier entscheiden.

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) reizt Investitionen an. Den Anfang machte schon das Stromeinspeisegesetz ab 1.1.1991. Es wurde vom weiterreichenden Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) am 1.4.2000 abgelöst. So bekamen Betreiber von Bioenergieanlagen (meistens Biogas), PV-Anlagen, Wasser- und Wind-kraftwerken Einspeiserechte und auf 20 Jahre feste Preise für ihren Strom.

Das war entscheidend. Denn die Technik dieser EE-Anlagen war (Ausnahme Wasserkraft) noch am Anfang ihrer Entwicklung. Auch wurden erst kleine Stückzahlen gefertigt. Die Erfolge des EEG übertrafen selbst kühnste Erwartungen. PV wurde sensationell billig. Mussten früher noch 50 Cent je Kilowattstunde geboten werden, lagen im Mai 2022 die Preise bei 6,43ct/kWh für kleine und nur noch 4 – 5 ct/kWh für große Anlagen.

Hingegen lag im April 2022 der Großhandelspreis für Strom in Deutschland bei 15,9 ct/kWh. (Zur Erinnerung: 2018 lag der Großhandelspreis durch Überkapazitäten von zudem subventionierten Atom- und Kohlekraftwerken unter 4 ct/kWh).


3. Wie weiter?

Für die meisten Erneuerbaren Energien wird das EEG bald überflüssig werden. Der Strom aus PV- wie aus Windkraftanlagen ist infolge großartiger technischer Fortschritte sehr preiswert geworden. Und mit dem Mix aus allen fünf EE-Arten (Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft) sowie den drei Begleitbausteinen Lastmanagement, großräumige Verteilung und Vernetzung der EE-Anlagen zum Ausnutzen der Wetterunterschiede sowie dem Ausbau der Speicher wird diese EE-Stromversorgung nicht nur preiswert sondern auch zuverlässig sein.

Raimund Kamm

13.05.2022

"1. Einspeisevergütungen sind keine Subventionen"

Korrektur: Seit 1.1.22 zahlt unser Staat aus Steuergeldern Geld auf das EEG-Konto, um die EEG-Umlage für nicht nicht privilegierten Endverbraucher zu senken. Diese Staatszahlung ist natürlich eine Subvention.

Raimund Kamm

13.05.2022

Und was lernen Sie daraus? Das Geld für die nicht marktfähigen Einspeisevergütungen des EEG kam bis zum 31.12.2021 von den Verbrauchern, nun kommt es eben von den Steuerzahlern. Wie man das nennt, ist Wortklauberei, denn der Sachverhalt ist der gleiche. So ehrlich sollte man sein, auch wenn es bei anderen Energieträgern kaum anders ist.

12.05.2022

"Damit dieses Modell Erfolg verspricht, muss auch der Bund seinen Teil beitragen. Wir brauchen eine attraktivere Einspeisevergütung, damit sich die Investitionen auch rechnen"
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Das ist jetzt aber komisch! Herr Kamm belehrt uns hier regelmäßig, dass Photovoltaikstrom der günstigste Strom ist und sich eine Photovoltaikanlage in kürzester Zeit amortisiert. Was jetzt..................................................

12.05.2022

Es ist ein Ärgernis, dass die Staatsregierung bei der Energiewende auch dies verschläft. Mit Solaranlagen auf den staatlichen Gebäuden kann sowohl klimaunschädlich Strom erzeugt werden wie auch die staatlichen Immobilien genutzt werden, um durch Pachteinnahmen Geld zu erwirtschaften.

Der Hinweis auf Berlin dient nur der Ablenkung vom Versagen in München. Hätte die Staatsregierung in den letzten zehn Jahren solche Anlagen auf den staatlichen Gebäuden installiert, könnte sie entweder durch Pachteinnahmen oder beim Selberbetreiben durch Erlöse für den Solarstrom Geld verdienen, dass dann nicht als Steuern von den Bürgern verlangt werden müsste.

Raimund Kamm

12.05.2022

Da lenken sie jetzt aber gewaltig ab. Sie behaupten hier immer, Photovoltaikstrom komme mittlerweile ohne Subventionen (also Einspeisevergütung) aus!!