
Das Wehklagen der CSU über die Wahlrechtsreform ist scheinheilig

Die Partei um Söder hat allen Grund, sich über die Details der Wahlrechtsreform zu ärgern. Doch auch sie war es, die sich anderen Reformvorschlägen verweigert hat.
Wer steht da und spricht? Ein Kraftprotz oder eine Heulsuse? So genau weiß man das bei den Auftritten von CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder zur Zeit nicht, was da im nächsten Moment kommt. Mal ist Bayern das schönste und stärkste Bundesland, mal das hilflose Opfer einer bösartigen Politik der Bundesregierung. Alles Gute kommt von hier, aus eigener Kraft, alles Unheil aus Berlin – getreu dem alten christsozialen Motto: Wenn über Bayern die Sonne lacht, dann hat das die CSU gemacht. Kommen Hagel, Sturm und Schnee, war´s bestimmt die SPD.
Oder doch die Grünen? Oder gar die FDP? Ganz klar ist das im Fall der von den Ampelparteien geplanten Wahlrechtsreform nicht, die an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll, um das Parlament künftig auf maximal 630 Abgeordnete zu begrenzen. Der eigentliche Urheber ist unbekannt.
Bundesweit kratzt die CSU bei Wahlen an der 5-Prozent-Hürde
War es ein Unwissender? Vermutlich nicht. War es ein Witzbold? Gut möglich. War es ein hinterhältiger Mensch, der der CSU mal so richtig einen Schreck einjagen und der Linken gleich den Garaus machen wollte? Das ist die wahrscheinlichste Version.
Die CSU jedenfalls hat plötzlich ein Horrorszenario vor Augen: Sie könnte, wenn die Reform in der jetzigen Fassung Gesetz wird, bei der nächsten Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, und zwar sogar dann, wenn sie – wie bisher – nahezu alle 46 Direktmandate in Bayern gewinnt. Völlig unwahrscheinlich ist das nicht. Die 31,7 Prozent an Zweitstimmen, die die CSU zuletzt in Bayern geholt hat, reichten bundesweit gerade mal für 5,17 Prozent.
Dementsprechend groß ist das Lamento bei Söder. Er spricht von einer Attacke auf die Demokratie. Er bezichtigt die Ampel, sich ein Wahlrecht nach ihren Bedürfnissen stricken zu wollen. Und er kündigt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, von der er mit guten Gründen annimmt, dass er sie gewinnen wird.
Die Regionen müssen im Bundestag vertreten sein
Tatsächlich hat er in vielen Punkten recht. Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug in den Bundestag zu verweigern, ist nicht akzeptabel. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, das bewährte deutsche System – eine ausgewogene Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht – zu ändern. Das föderale Prinzip, dass jede Region im Bundestag vertreten sein muss, sollte nicht aufgeweicht werden. Die Parteien würden damit gestärkt, die direkte Demokratie geschwächt werden.
Doch da sind halt auch noch ein paar Dinge, die Söder nicht sagt. Der einfachste und geradlinigste Weg zur Verkleinerung des Bundestags wäre – ohne sonstige Veränderungen des Wahlrechts – eine Verringerung der Wahlkreise um ein Drittel gewesen. Derlei Vorschlägen hat sich die CSU, als sie im Bund noch Regierungspartei war, stets verweigert. Dabei ging es ihr freilich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um die Sicherung ihrer Machtbasis in Bayern. Motto: Viele CSU-Abgeordnete helfen viel. Söders Wehklagen gilt also nicht in erster Linie einer Attacke auf die Demokratie, es gilt dem Angriff auf die Sonderrolle der CSU im Parteiensystem.
Im anstehenden Landtagswahlkampf in Bayern wird sich der CSU-Chef die Hinterhältigkeit aus Berlin zunutze machen. Sie fügt sich ein in seine Erzählung von der angeblichen Benachteiligung Bayerns durch den Bund. Die Ampelparteien in Bayern haben dieser Propaganda bisher nichts entgegenzusetzen. Einige aus ihrem Spitzenpersonal verteidigen sogar den Unsinn – und überlassen damit der CSU ihre Opferrolle.
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Das Wahlsystem für die Bundestagswahl ist ja bereits jetzt schon extrem kompliziert. Oder wer weiß, was das Sainte-Laguë-Verfahren ist?
Da wir eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht haben, macht es das Ganze so kompliziert und es gibt keine perfekte Lösung. zumindest unter der Prämisse, die Sitze zu verkleinern. Dazu kommen die Sonderfälle, wie CSU, die nur in Bayern antritt, aber mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft bildet.
Man muss sich entscheiden, was nun wichtiger bemessen wird, das Verhältniswahlrecht oder das Mehrheitswahlrecht. Leider konnte man sich bei der Gründung der Republik nicht einigen und haben seitdem dieses sehr komplexe Thema, was immer mal wieder angepasst wird, je nachdem wer gerade an der Macht ist.
Wenn man von gerecht spricht, dann muss man der CSU aber auch ankreiden, dass Sie ausschließlich in Bayern antritt, die Wähler können somit nicht die CDU wählen, sondern müssen die CSU als Alternative wählen. Das widerspricht auch dem Wählerwille! Gerecht finde ich auch, dass, wer es per se kein Recht auf Fraktionsgröße gibt, wenn man 3 Wahlkreise gewonnen hat.
Das Problem könnte gelöst werden, wenn die Listenwahl von Bundesland auf 4 bundesweite "Regionalbereiche" gewechselt wird (Nord, Mitte, Ost, Süd). Die Parteien, die als Fraktion zusammenarbeiten wollen, haben demnach eine Liste. Gewählt wird per Verhältniswahl aufgrund der "Regionalliste" jedoch werden Direktkandidaten in dieser Liste bevorzugt. Hat die CDU/CSU in Region Süd (Bayern, Baden-Württemberg) das Recht auf z.B. 60 Sitze, dann werden diese zuerst an die Direktkandidaten, mit dem gewonnen höchsten Ergebnis im Wahlkreis bevorzugt.
Gewinnt ein Kandidat mit mehr als 50% seinen Wahlkreis, scheidet aber trotzdem aufgrund des Verhältniswahlrechts am Einzug in den Bundestag, bekommt er trotzdem einen Sitz im Bundestag. Hier bedarf es aber dann Ausgleichssitze für die anderen Parteien.
Wo Du recht hast Walter,
da gebe ich Dir auch recht:
>>So gesehen ist die CSU nur formell eine eigenständige Partei, tatsächlich aber im Prinzip Teil der CDU.<<
Und gerade deshalb hält sich mein Mitgefühl mit der CSU nach dieser Wahlrechtsreform und vor allem mit Markus Söder doch "deutlich" in Grenzen, weil er genauso feige ist/war wie alle seine Vorgänger und der einzige Visionär FJS. leider auch aus Angst vor Kohl und der CDU den Schwanz einzogen hat und Angst davor hatte, dass auch die CDU in Bayern einmarschiert.
Was jedoch meiner Meinung nach, ja unbedingt passieren müsste, dass die feigen Herren und Damen in der CSU endlich in die Pötte kämen und zu ihrem "Glück" gezwungen werden müssten, "endlich" eine vollwertige und eigenständige Bundes-Partei zu werden. Auch Gleiches kann man doch auch über die CDU sagen, dass sie keine vollwertige Bundes-Partei ist, oder?
Statt aber wie Du vorschlägst sich der CDU einzuverleiben, NEIN, niemals sollte man das machen, weil das einfach zwei völlig verschiedene Parteien von der Gesinnung her gesehen sind.
Dann schon lieber noch mit den "Freien Wählern" (so wie es früher immer war auf "Gemeinde und Stadtrats-Basis" eine Liste aus meist CSU-Mitgliedern und unorganisierten freien Wähler Personen zu bilden!
Einmal habe ich mich als "Gemeinderat-Bewerber" in der eine Wahl-Periode zuvor vom alten Bürgermeister Franz Geirhos (der mich und meine Frau 1975 noch getraut hat) aufstellen lassen, (leider eine Periode zu spät, denn damals hätte ich durch meine größere Vereins-Verbundenheit im Ort (Fußball und Gesangverein-Fischei-Verein) vielleicht mehr und "größere Chancen" gehabt in den Gemeinderat reinzukommen) als danach.
Ich mich "zuvor aber noch als zu Jung" und im Berufsleben zu sehr eingespannt fühlte, was eindeutig "im Nachhinein" falsch war. Danach bin ich dann trotz Bitte nicht mehr angetreten.
Aus dieser Wähler-Vereinigung UWG, sind dann eigentlich dann erst in Wehringen die "Freie Wähler Gruppe" entstanden!
Somit würde ich der CSU empfehlen, dann schon eher sich mit den Freien Wählern (die ja schon in fast ganz Deutschland schon Organisationen aufgebaut haben, die man unter Umständen wenn Söder und Aiwanger schlau sind/wären, als Start nutzen könnte, ohne den Namen CSU "ganz zu verlieren, als in der CDU aufzugehen. Ob aber Hubert Aiwanger sich alleine mit dem Namen CSU begnügen würde, zweifle jedoch selbst ich an, dann eben lieber CSU/Freie Wähler, als alleinige CDU, was solls?
Da haben Sie ja wieder mal eine interessante Seite Ihrer "Wehringer Geschichten" aufgeschlagen und dem Forum erzählt.
Ob´s dem Söder und seiner CSU aber hilft?
"Das Direktmandat ist die höchste demokratische Legitimation durch den Wähler."
In Bayern gab es bei der BT-Wahl 2021 nicht einen CSU-Direkt-Kandidaten der in seinem Wahlkreis über die 50% der Erststimmen kam, viele lagen unter 40 und etliche sogar unter 30%. Das heisst in jedem Fall stimmte eine Mehrheit von über 50% nicht für den jeweiligen CSU-Kandidaten.
Die denkbar miserabelste Legitimation durch den Wähler ist das.
Ich habe mir mal den Spaß gemacht, willkürlich etliche Bekannte und Arbeitskollegen nach dem Vertreter unseres Landkreises bzw. Wahlkreises im Bundestag zu fragen: kein Einziger konnte mir den Namen nennen! Also so wichtig scheint der Direktkandidat nicht zu sein.....................................................
Der man heißt Volker Ulrich und im Süden ist es der Michale Kissling. Im Osten der Herr Durz. Bei ersterem hatte ich persönlich auch schon einen Termin und dann kann man sein Anliegen direkt vorbringen. Wenn ich einer Parteizentrale oder einem Minister schreibe bekomme ich bestenfalls eine Standardantwort. Direktmandate sind aus meiner Sicht wichtig und sinnvoll für die Demokratie.
So wichtig, dass der Scheuer Andi noch nicht mal ein Büro in seinem Wahlbezirk Passau unterhält?
Von den jetzigen Jammerern und Anhaengern eines garantierten Direktmandats wuerde ich gern einen Vorschlag hoeren, wie folgendes unter einen Hut zu bringen ist:
1. Begrenzung der Zahl der MdBs
2. Prozentuale Verteilung im BT wie Waehlerstimmen.
3. Garantiertes Direktmandat.
Auch weniger Wahlkreise garantieren keine feste Obergrenze des BT.
Ich denke, es besteht ein Konsens, dass der BT prozentual wie die Stimmen zusammengesetzt ist. Das wird durch Wahlkreissieger aber verschoben. Man hat nun zwei Moeglichkeiten, das zu korrigieren: a) man schafft zusaetzliche Mandate, wie bisher oder b) man knappst Mandate ab. Da a) abgeschafft werden soll, muss man wohl zu b) kommen.
Klar, dass das der CSU nicht bekaeme. Aber doch nur wegen ihrer selbstgewaehlten Isolation in Bayern. Sie wird durch das neue Gesetz vollkommen gleich behandelt wie andere Parteien. Und mehr muss das Gesetz wohl auch nicht leisten.
"Der einfachste und geradlinigste Weg zur Verkleinerung des Bundestags wäre – ohne sonstige Veränderungen des Wahlrechts – eine Verringerung der Wahlkreise um ein Drittel gewesen."
Ein Flächenland wie Bayern hat natürlich mehr Wahlbezirke, als ein Stadtstaat. Eine Reduzierung der Wahlbezirke hätte die Regionen weiter geschwächt und die Listen gestärkt. Meiner Meinung nach kann nur eine Parität aus Mehrheits- und Verhältniswahl Mandaten das Problem auflösen. 299 Wahlbezirke = 299 Listenplätze. Die Frage ist nur, ob das BVerfG das auch so akzeptiert.
Die Union hatte über 10 Jahre Zeit eine Kompromisslösung zu finden. Es lagen während der GroKo einige mehrheitsfähige Vorschläge von CDU und SPD auf dem Tisch. Allein die CSU hat jeden abgelehnt, weil sie unbedingt Sonderrechte und eine einseitige Begünstigung für sich festschreiben wollte.
Das Resultat dieser Verweigerung ist der heutige Bundestag mit weit über 700 Parlamentariern. Es hätten bei einem etwas anderen Wahlausgang sogar über 800 werden können.
Selbst Sie sollten verstehen, dass es so nicht weitergehen konnte. Auch die Ampelparteien verzichten übrigens damit auf fast 100 Plätze im Bundestag. Und warum ist eigentlich eine Regelung, die in Bayern anerkanntes Gesetz ist, im Bund plötzlich verfassungswidrig?
Mir persönlich wäre es sowieso lieber, wenn man die Mandate nur nach Stimmenanteil vergeben würde. Denn die sogenannten Direktmandate resultieren ja nicht daraus, dass einer von zwei Kandidaten die Stimmenmehrheit hat, sondern wie man ja am Beispiel des Wahlkreises Augsburg sieht, dass hier 16 Personen um das Direktmandat geworben haben. Im Augsburger Fall heißt das, dass Herr Ullrich, den ich durchaus schätze, von 72% der Wähler eben nicht gewollt war, aber er hatte eben unter den 16 Bewerbern die meisten Stimmen bekommen. Von daher finde ich die Direktmandate verzerrend, denn sie täuschen etwas vor, was mit den tatsächlichen Ergebnissen nicht korrespondiert. Die Verteilung der Sitze hingegend auf Grund des Stimmanteils wird dem Wählerwunsch eher gerecht.
Von daher ist es auch legitim, dass nur Parteien in den Bundestag kommen, welche die 5%-Hürde nehmen. Für die CSU gäbe es ein ganz einfaches Mittel, diese Hürde zum umgehen. Sie löst sich als eigenständige Partei auf und wird ein Landesverband der CDU. Aber da ginge dann auch die bisherige Praxis den Bach runter, einerseits Teil der Regierung zu sein und andererseits dann genau diese Regierung zu kritisieren. Fakt ist aber doch seit Gründung der Bundesrepublik, dass die CSU stets eine Fraktionsgemeinschaft mit der CDU gebildet hat und noch nie eigenständig zum Beispiel in die Opposition oder Koalition mit einer anderen Partei auf Bundesebene gegangen ist! SPD, FDP und Grüne haben aber schon mit wechselnden Koalitionspartnern regiert, 2017 wäre ja fast die Jamaika-Koalition gekommen, welche die FDP dann aber platzen ließ. So gesehen ist die CSU nur formell eine eigenständige Partei, tatsächlich aber im Prinzip Teil der CDU.
Das wäre die Variante. bei der die meisten Stimmen unter den Tisch fallen würden.
Die Erststimmen komplett zu streichen, wäre gerechter . . .
"Und warum ist eigentlich eine Regelung, die in Bayern anerkanntes Gesetz ist, im Bund plötzlich verfassungswidrig?"
Wenn die CSU alle Direktmandate in Bayern gewinnt, aber unter 5 Prozent an Zweitstimmen bleibt, ist bei der jetzigen Regelung kein einziger CSU Abgeordneter im Parlament. Finde den Fehler!
"Das wäre die Variante. bei der die meisten Stimmen unter den Tisch fallen würden."
Das Direktmandat ist die höchste demokratische Legitimation durch den Wähler. Das gewonnene Mandat aus dieser Wahl kann nicht einfach gestrichen werden. Man sollte daher beide Wahlsysteme sauber, paritätisch trennen.
Nicola L., das sieht das Bundesverfassungsgericht aber ganz anders, das die Sitzverteilung entsprechend des Stimmenverhältnisses der Zweitstimme als essentiell ansieht. Dem wird das Wahlgesetz der Ampel gerecht.
Die Grundmandatsklausel hat das BVerfG in seinem Urteil als zulässig, aber nicht als notwendig erachtet. Dennoch will die Ampel die Möglichkeit von Listenverbindungen schaffen, um der CSU entgegenzukommen. Damit ist auch dieses Problem gelöst, aber die CSU ist vor der Landtagswahl eben auf Krawall aus.
"dass Herr Ullrich, den ich durchaus schätze, von 72% der Wähler eben nicht gewollt war"
Was hindert die SPD, Grüne und Linke einen gemeinsamen Gegenkandidaten aufzustellen? Wollen Sie wirklich eine reine Listenwahl, die in Hinterzimmern ausgeklüngelt wird?
Ist mir neu, daß der Anruf des BVerfG "Krawall" ist. M.e. ist das ein ganz legitimes Recht von dem übrigens schon alle Parteien irgendwann mal Gebrauch gemacht haben.
>>Was hindert die SPD, Grüne und Linke einen gemeinsamen Gegenkandidaten aufzustellen? Wollen Sie wirklich eine reine Listenwahl, die in Hinterzimmern ausgeklüngelt wird? <<
Warum sollen unterschiedliche politische Parteien einen gemeinsamen Kandidaten aufstellen? Welche Politik soll der dann im Bundestag vertreten? Nein, Nicola L., so etwas funktioniert allenfalls auf kommunaler Ebene, aber schon bei der Landespolitik würde das scheitern, erst recht im Bund. Glauben Sie übrigens wirklich, dass die Direktkandidaten nicht auch in - wie Sie schreiben - Hinterzimmern ausgekungelt werden?
@Nicola L. Sinnvoll definierte Wahlkreise haben doch weniger mit den Km²-Fläche zu tun, als vielmehr mit der Anzahl an Wählern...und da verschwindet schnell mal auch ne Stadt wie Regensburg oder Würzburg in einem Stadtviertel wie Neu-Kölln.
Das Wahlrecht bis gestern mit 5%-Hürde und Grundmandatsklausel inkl. der Überhang-. und Ausgleichsmandate war in der Praxis eine Lebensversicherung und Mandatsgarantie ausschließlich für die bayerische CSU. Diese Garantie ist nun weg und das Geschrei in Bayern groß.
Letztlich waren die Überhang-. und Ausgleichsmandate die Ursache für die irre Aufblähung des deutschen Parlaments. Ohne dieses Korrektiv jedoch hätte das deutsche Wahlrecht, eine gute Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht zu einer völlig ungerechten Sitzverteilung im Bundestag geführt.
Die Ampel wählte hier den harten Schnitt, die Streichung der Grundmandatsklausel inkl. der Überhang-. und Ausgleichsmandate. Damit wurden zwei Haupziele, die absolute Stimmwertgleichheit und die Begrenzung der Abgeordnetenzahl erreicht.
Das Ziel, die extreme Vergrößerung des Parlaments zu verhindern, wird bei Beibehaltung der Mischform aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht immer eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera erfordern.
Nachdem bei den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts die Stimmwertgleichheit ein entscheidendes Kriterium war, wird es mit der Vorzugsbehandlung und Lebensversicherung der CSU wohl vorbei sein.
Das Verfassungsgericht wird kaum dulden, dass mit den Erststimmen, wo eine relative Mehrheit für ein Mandat reicht, eine derart unzulässige Verletzung des GG-Gebotes der Stimmwertgleichheit toleriert wird.
Die Streichung einiger mit sehr geringer relativer Mehrheit gewonnener Direktmandate ist zum Erreichen dieses Verfassungsgebotes ein verschmerzbarer Eingriff.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu, Herr Kr. finde es nur seltsam, dass das BVerfG 2012 die Sache mit den ausufernden Überhangmandaten ja überhaupt erst befördert hat, indem es sich - und da wird es m.E. auch nicht so leicht wieder runterkommen - deutlich zugunsten des Verhältniswahlrechts zur Zusammensetzung des BT positioniert hat, während es sonst der Meinung war, dass Mehrheits- und Verhältniswahlrecht absolut gleichwertige Verfahren seien. Da fragt man sich dann doch, was es eigentlich will. Denn bei einer Mehrheitswahl fallen ja regelmäßig sehr viele Stimmen unter den Tisch vor allem, wenn in den Wahlkreisen die Kandidaten nicht über die absolute Mehrheit verfügen.
@Georg Kr.: Folgende Parteien haben bis heute von Grundmandatsklausel profitiert: https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/g/grundmandatsklausel.html
@ MAJA S.
Sie haben natürlich recht, danke für den Hinweis, Maja S.. Das Verfassungsgericht wird sich entscheiden müssen, ob ihm die Stimmwertgleichheit, oder die Gewichtung der Erststimmen, die im wesentlichen ja auch Parteistimmen sind, wichtiger ist.
@ WOLFGANG B.
Natürlich hat die CSU nicht von der Grundmandatsklausel profitiert. Warum auch bei den vielen "gewonnenen" Wahlkreisen.
Aber massivst von den Überhang- und Ausgleichsmandaten, die nun wegfallen.
An dem Schreckensszenario, das die Christsozialen jetzt an die Wand malen ist insofern was dran, als sie 2021 bundesweit nur 5,2% der Zweitstimmen auf die Waage brachten und bei einem Absinken auf 4,9% bei der nächsten Wahl komplett aus dem Bundestag fliegen würden, da die 5%-Klausel weiterhin gilt.
Dazu der WDR:
"Ginge es nach den Zweitstimmen, hätte ihr historisch schlechtes Abschneiden der CSU gerade mal 34 Sitze im Bundestag beschert. Weil sie aber dank der Erststimmen in 45 bayerischen Wahlkreisen den Sieger stellte, erhält die CSU jetzt 11 Sitze mehr, die sogenannten Überhangmandate. Und das hat Folgen für die Größe des Bundestages. Denn damit die Verteilung der Sitze trotzdem gerecht bleibt, müssen die Überhangmandate der CSU bei den anderen Parteien ausgeglichen werden, mit sogenannten Ausgleichsmandaten. So erhält die CDU 29 Abgeordnete dazu, die SPD 36, und so weiter bei allen anderen Parteien. Deshalb gibt es im neuen Bundestag jetzt insgesamt 137 Abgeordnetenmandate mehr als eigentlich vorgesehen."
Georg Kr., die CSU wird auch in Zukunft nicht befürchten müssen, aus dem Bundestag zu fliegen, wenn sie mit der CDU vor der Wahl eine "Listenverbindung" eingeht. Eine entsprechende Regelung in den Ausführungsbestimmungen des Wahlgesetzes hat die Ampel der Opposition längst angeboten. Die Union will jetzt halt noch Krawall machen. Lustig ist, dass das von der Ampel für den Bund nun beschlossenen Wahlgesetz in den wesentlichen Bestimmungen ausgerechnet dem bayerischen Wahlgesetz entspricht, an dem die CSU sonderbarerweise noch nie etwas auszusetzen hatte.
@ WOLFGANG L.
"die CSU wird auch in Zukunft nicht befürchten müssen, aus dem Bundestag zu fliegen, wenn sie mit der CDU vor der Wahl eine "Listenverbindung" eingeht."
Das stimmt, Wolfgang L., könnte aber das "Geschäftsmodell" der CSU ins Schlingern bringen:
In Bayern unangefochten allein oder wenn's denn sein muss auch mit einem Wurmfortsatz regieren, in Berlin möglichst mitregieren um viel Bundeskohle nach Bayern zu schaffen und wenn für nötig erachtet notfalls auch gegen die Unionsschwester kräftig vom Leder zu ziehen.
Kurz gesagt, die bewährte Wählerverarsche, Opposition und Regierung gleichzeitig zu mimen, würde schwieriger . . .
Da hilft kein Wehklagen, denn auf Einzelschicksale kann keine Rücksicht genommen werden, wenn's um große Ganze geht.
K. Brenner
Schöner Kommentar, Herr Bachmaier.
"....Die Glorifizierer der Erst-Stimme übersehen total: Ein CSU-Kandidat, der wie im Münchner Norden seinen Wahlkreis mit 25,7% "gewinnt" wurde immerhin von fast 75% der Wähler NICHT gewählt...."
Wer das schreibt , hat - "mit Verlaub" (Joschka Fischer) - nun wirklich keine Ahnung von Demokratie oder ist sogar ein Demokratie-Feind !
Die SPD wurde bei der letzten Wahl mit 25,7 % gewählt . 74,3 % haben diese Partei also nicht gewählt .
B90/Grüne wurden mit 14,8 % gewählt . 85,2 % haben diese Partei also nicht gewählt .
Die FDP wurde von 11,5 % Wahlbeteiligten gewählt . 88,5 % Wähler haben diese Partei nicht gewählt
usw.
Merken Sie etwas , Herr Georg Kr. und Walter K. ?
Ich hoffe -mit Verlaub - es für Sie !
Diese Ihre Begründung für die Abschaffung der Direktkandidatenwahl ist nicht nur Quark (mit Verlaub) , sondern höchst demokratiefeindlich !
Denn folgte man Ihrer abwegigen Begründung , gäbe es seit vielen Jahrzehnten , genauer seit 1957 - als die Union das letzte Mal von 50,2 % der deutschen Wahlberechtigten gewählt wurden , keine demokratisch legitimierte BT-Fraktionen und Bundesregierungen mehr .
Denn Ihrer seltsamen Argumentation nach wählte nach 1957 die Mehrheit nie mehr eine Partei , also "gewann" diese nie mehr die jeweilige BT-Wahl und stellte die legitimierte Bundesregierung !
Damit lebten wir seit 1957 - Ihrer beiden Aussagen nach - nicht mehr in einer Demokratie !
Was die ganz wild blinkende und von Anfang an auf Rotlicht geschaltete Ampel hier tut :
Sie öffnet die Büchse der Pandora für die deutsche Demokratie - denn sie verweigert den Wählern faktisch ihre Stimmabgabe !
Das ist verfassungsfeindlich !
Nicht selten ist es doch , daß jemand - gut , Sie beide nicht - "seine" Direktkandidaten aus der SPD wählt (weil dieser ihn direkt sehr gut vertritt) , aber in der Zweitstimme zum Beispiel die Union (weil deren Politik ihm näher liegt) .
Das Beispiel ginge auch SPD und Grüne (wobei das widersinnig wäre , da beide Parteien links-sozialistisch-planwirtschaftlich sind) .
Oder jemand wählte die FPD (mit einer Stimme) - weil er die Marktwirtschaft will und sie auch gut findet ,aber auch mit seiner weiteren Stimme die SPD, um sein schlechtes Gewissen zu reinigen.
"Diese Ihre Begründung für die Abschaffung der Direktkandidatenwahl ist nicht nur Quark (mit Verlaub) , sondern höchst demokratiefeindlich !"
Nicht von der geringsten Sachkenntnis getrübte dummdreiste Unterstellungen . . .
Schon mal was von Koalitionen gehört?
Das einzige was mich daran hindert auf ihr unsinniges Geschreibsel die adäquate Antwort zu geben ist das Bemühen auch mit Diskutanten ihres Schlages noch einen halbwegs zivilisierten Umgangsstil zu pflegen . . .
Wenn jemand von Feinden der Demokratie spricht, sollten Sie sich an die eigene Nase fassen. Wenn sich drei demokratisch gewählte Parteien zusammenschließen, die ein gemeinsames Ziel haben, dann ist das nicht demokratiefeindlich, sondern das nennt sich KOALITION. Und dann heißt es 25,7 + 14,8 + 11,5 = ??? ja, das ist dann eine demokratische Mehrheit, die auch Sie hinnehmen müssen, auch wenn Sie eine rechtmäßig ins Amt gekommene Regierung hier ständig mit Dreck bewerfen. Sie beschädigen diese Institution inklusive Bundespräsident, indem Sie diese Regierung als nicht demokratisch hinstellen.
Mein Kommentar von eben richtet sich naturlich an Maria T. und ihre demokrtiefeindlichen Thesen
Es sind nicht immer "Feinde" der Demokratie. Es ist fast immer die pure Unkenntnis demokratischer Verfahren asufder einen Seite und auf der anderen Seite das "ich habe immer recht und die anderen wissen nichts"-Syndrom.
"....wählen KOALITION. Und dann heißt es 25,7 + 14,8 + 11,5 = ?..."
Die Wähler wählen aber keine Koalitionen , niemals - sondern allein und nur ihre (!!) Abgeordneten .
Zuerst direkt ( deswegen heißt diese Stimme des Souveräns ja auch Erststimme - also die nach demokratischem Verständnis wichtigste Stimme )
und dann
- indirekt als Teil von Parteien-Listen ( deswegen auch Listenstimme , ansonsten könnte nämlich die Partei als anonyme Gruppe gewählt werden )
Selbst mit der Zweitstimme wählen sie allein die Abgeordneten der favorisierten Partei - nach den verbindlich aufgeschriebenen Listenplätzen .
Der Bundestag ist zunächst eine Versammlung von Abgeordneten !
Diese sind übrigens - falls Sie es noch nicht wußten - frei , lediglich ihrem Gewissen und ihren Wählern verpflichtet !
Nicht einmal ihrer Partei .
Lesen Sie einmal in der Verfassung - Art. 38 GG und das Abgeordnetengesetz ( deswegen erhalten sie ja auch vom Souverän das Abgeordnetengehalt , nicht von ihrer Partei oder von Koalitionen) !
Daß "Koalitionen" gebildet werden , ist nicht der ureigene Wahl-Auftrag an den gewählten Abgeordneten !
Ansonsten müßte es auf dem Wahlzettel per Kreuzchen auch
aktiv wählbare "Koalitionen" geben !
Und es müßten - VOR der Wahl - verbindliche (!) Koalitionsaussagen gemacht werden und diese dann auch verpflichtend und genauso eingehalten werden .
Denn nur dann ist davon auszugehen , daß der Souverän mit seiner Stimme auch genauso - nämlich von zwei oder drei oder vier Parteien gemeinsam (!) vertreten werden will .
Zudem wären dann Minderheitenregierungen bestehend aus Abgeordneten nur einer einzigen Partei immer verfassungswidrig
- wenn , so wie Sie drei behaupten , der Souverän "Koalitionen" wählen würde .
@maria T.
Bei der Bundestagswahl werden in erster Linie Parteien bestenfalls ein Bundeskanzler an der Wahlurne gewählt. Das ist die Praxis. Alles andere ist reine Theorie. Wieso sind beispielsweise nicht fast 100 % der Bürgermeister und Landräte in Bayern von der CSU?
Die Abgeordneten sind übrigens genauso wenig der Partei wie ihren Wählern verpflichtet.
Die Abgeordneten sind dem Wohl des gesamten Volkes verpflichtet. Das ist die Theorie. Was und wie das Wohl ist, ist eine andere Sache.
Der von Ihnen genannte Souverän ist das GESAMTE Volk. Nicht einzelne Wähler. Kein Wähler hat Ansprüche gegenüber einem von ihm gewählten Abgeordneten. Und auch umgekehrt nicht.
Die gewählten Abgeordneten wählen einen Bundeskanzler. Dieser benötigt Mehrheiten unter den Abgeordneten. Ob die Mitglieder einer Partei sind oder 2, 3 oder mehreren oder parteilos sind, spielt keine Rolle.
"Und es müßten - VOR der Wahl - verbindliche (!) Koalitionsaussagen gemacht werden und diese dann auch verpflichtend und genauso eingehalten werden .
Denn nur dann ist davon auszugehen , daß der Souverän mit seiner Stimme auch genauso - nämlich von zwei oder drei oder vier Parteien gemeinsam (!) vertreten werden will ."
"Diese sind übrigens - falls Sie es noch nicht wußten - frei , lediglich ihrem Gewissen und ihren Wählern verpflichtet !
Nicht einmal ihrer Partei ."
Schön wie sie ihre kuriosen, kruden Weisheiten immer wieder selbst ad absurdum führen und es nicht einmal merken:
Die von jedem echten Demokraten geschätzte Unabhängigkeit und Gewissensfreiheit der Abgeordneten gilt also nur bis zum Wahltag. Danach haben sie sich der - hinsichtlich evtl. Koalitionen - bereits vor der Wahl festgelegten Parteilinie bedingungslos unterzuordnen.
(edit/mod/NUB 7.2)
Ich finde es traurig, wen ein einzelner, aus Profilierungssucht und Machtstreben, Munition für die anstehende Landtagswahl sammelt.
Die CSU, einst stark und unüberwindlich – geopfert in einer profanen Wahlurne der nächsten Bundestagswahl. Da muss man sich schon sehr anstrengen, um ernst zu bleiben. Nun, statt als Opferlamm vor das Verfassungsgericht zu ziehen, könnte man auch bei der Gesetzesbildung konstruktiv mitarbeiten – wenn man das nicht will, weil man sich dafür zu gut ist, bleibt nur das Opfer – das kann man dann ja auch noch entsprechend im bayerischen Wahlkampf ausschlachten. Ich hoffe, dass das Gesetz so aussehen wird, dass dieses Ausschlachten nicht möglich sein wird, ohne dass sich die CSU weiter lächerlich macht.
Aufs populistische Herumkrackelen versteht er sich, der Maggus - konstruktive Mitarbeit ist ihm hingegen fremd...dann doch lieber die durchs Bundesverfassungsgericht bereits vor viele Jahren angemahnte Reform unseres Wahlsystems aussitzen und auf Kosten der Steuerzahler seinen Parteifilz mit Sitzen im Bundestag alimentieren!
@ MARIA T.
"Hinterhältig und undemokratisch ist dieser Plan !
Das kann schon deshalb nicht stimmen, weil der Plan nicht von der CSU stammt . . .
Es ist nur noch lächerlich was diese politischen Dilettanten gerade aufführen.
Der Plan entspricht kurioserweise in Bezug auf die Grundmandatsklausel dem bay. Landes-Wahlgesetz:
"Eine bayerische Besonderheit des Wahlrechts macht kleinen Parteien das Leben schwer: Bei der Landtagswahl könnten auch direkt gewählte Politiker an Gesetzesklauseln scheitern." (Quelle: SZ)
Gewinnt z. B. der Kandidat einer Partei, die landesweit an der 5%-Hürde scheitert, einen Wahlkreis, kommt er nicht in den Landtag (Bay. Landes-Wahlgesetz).
Die Glorifizierer der Erst-Stimme übersehen total: Ein CSU-Kandidat, der wie im Münchner Norden seinen Wahlkreis mit 25,7% "gewinnt" wurde immerhin von fast 75% der Wähler NICHT gewählt.
Was sollte daran undemokratisch sein, wenn solche "Wahlgewinner" von den Trögen der Macht ferngehalten werden?
Dass die CSU gerade ein Waterloo nach dem anderen erlebt hat sie sich redlich erarbeitet:
Ihr verantwortungsloses Hintertreiben der Energiewende, dazu derzeit ihr verlogenes Gejammer über zu teuren Strom und heute die zu erwartende Abfuhr im Bundestag bei der Abstimmung über das Wahlgesetz. Und alles das haben die sich selbst eingebrockt . . .
Der angekündigten Klage vor dem Verfassungsgericht kann die Ampel sehr gelassen entgegen sehen - falls diese überhaupt eingereicht wird. Eine Abfuhr wie bei der Ausländermaut ist zu erwarten.
In einem hatte der alte Strauß sicher recht - als er seine CSU-Mandatsträger einst mit "fett, faul und auf Feuerwehrfesten" charakterisierte.
>> Die CSU jedenfalls hat plötzlich ein Horrorszenario vor Augen: Sie könnte, wenn die Reform in der jetzigen Fassung Gesetz wird, bei der nächsten Bundestagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, und zwar sogar dann, wenn sie – wie bisher – nahezu alle 46 Direktmandate in Bayern gewinnt. Völlig unwahrscheinlich ist das nicht. <<
"Demokratie by Ampel" auf dem Niveau von Xi und Putin...
@ PETER P.
Das Risiko gehen Regionalparteien bei einer Bundestagswahl eben ein und könnten es ganz einfach vermeiden, indem sie bundesweit antreten.
Besonders eindrucksvoll ist die gerade geschmiedete Allianz zwischen der alten SED (wie unsere rechten Amazonen hier immer verkünden) und den Christsozialen.
Hier "wächst zusammen was zusammengehört", gell PETER P. . . .
#Peter P.:
Aha, dann haben wir in Bayern also schon lange Demokratie auf dem Niveau von Xi und Putin?
"Gewinnt z. B. der Kandidat einer Partei, die landesweit an der 5%-Hürde scheitert, einen Wahlkreis, kommt er nicht in den Landtag (Bay. Landes-Wahlgesetz)."
Schon aus dem Grund dürfte eine Klage scheitern.
Und wie war das mit dem Verbrenner-Aus ab 2020 von Söder 2007 gefordert?
Wer dabei nichts mehr merkt kennt wirklich nur noch seine eigene Blase.
Hinterhältig und undemokratisch ist dieser Plan !
Denn es gibt keine demokratischere Wahl als die Wahl eines Direktkandidaten .
Anders als die Zweitstimme ist die Erststimme eben die Wahl des gewünschten Abgeordneten !
Es gibt keine demokratischere Stimmentscheidung .
Insofern ist dieser Plan in der Tat ein Verfassungsbruch .
Die CSU tut gut daran , sich diesem Umsturz entgegenzustellen .
Daß die CDU sich nicht positioniert , verwundert .
Schließlich sind es die Direktkandidaten der CSU , die der Union die Stimmen bringen.
Naja , vielleicht will die reduzierte , immer noch (von Merkel nach Links verschobene) linke CDU zukünftig Juniorpartner und Mehrheitsbeschaffer der Grünen sein , eine etwas größere FDP also
Maria T., man könnte das Problem leicht lösen, indem man die Wahlkreise etwas vergrößert. Auch dem hat sich die CSU widersetzt. Es ist reiner Zufall, dass der Bundestag bei der letzten Wahl nicht auf über 800 Parlamentarier angewachsen ist.
Warum braucht Deutschland das nach China weltweit größte Parlament? Nur weil die bayerische Regionalpartei CSU das so will? Dann soll die CSU den Bürgern erklären, dass das jährlich zig Millionen zusätzlich kostet.
>>Hinterhältig und undemokratisch ist dieser Plan !<<
Ach ja? Auch in Bayern nützt es gar nichts, wenn ein Kandidat den Wahlkreis gewinnt, seine Partei aber nicht über 5% Stimmenanteil kommt. Aber Ihre Aussagen nicht nur zu diesem Thema zeigen nur, dass Sie allenfalls Stammtischpolitik kennen, aber keineswegs mit den realen Gegebenheiten vertraut sind. Leute wie Sie sind es, welche wirkliche Demokratie in Bayern gar nicht möglich machen, weil sie "denken" lassen und jeden Mist als Tatsache betrachten. Nur mal ein Beispiel: Bernhard Loos (CSU) gewinnt im Wahkreis München-Nord mit 25,7 Prozent der Erststimmen. Das wollen Sie uns hier als demokratische Stimmentscheidung verkaufen, aber Fakt ist, dass 74,3% der Wahlberechtigten diese Person eben NICHT gewählt haben. In einer Demokratie zählen aber eigentlich die Mehrheiten, und genau deshalb hat die Zweitstimme auch das größere Gewicht. Denn bei Direktkandidaten kann es passieren, dass jede Partei eine Person nominiert, daher splittet sich die Erststimme eben auch oft auf die ganzen Kandidaten. Mit der Zweitstimme kann man aber der Partei seiner Wahl das Gewicht verleihen, das man ihr geben will.
Abgesehen davon hatte die CSU drei Wahlperioden lang Gelegenheit, konstruktive Vorschläge zu einer Verkleinerung des Bundestags zu machen. Gekommen ist da gar nichts außer Widerstand gegen jede angedachte Reform. Selbst jetzt wettert man ja lieber gegen die Reform, statt selber brauchbare Vorschläge einzubringen. Mehr brauche ich nicht zu Ihrem Beitrag zu schreiben.
Die Wahl des Direktkandidatist im Gegensatz zur Bürgermeisterwahl in erster Linie eine Parteienwahl und keine Personenwahl. Es gibt auch klassische Verteilung von Erst- und Zweistimmen beim Wähler. Bestimmte Parteienkonstellationen sind da sehr beliebt. Unabhängig wer der Direktkandidat ist.
Die CSU hat sehr lange Zeit gehabt eine Reform mit durchzuführen. Gemacht hat sie nichts. Seit 2008 gibt es den Auftrag durch das Bundesverfassungsgericht. Die CSU hat bewusst die Verfassung missachtet um Parteimitglieder steuerfinanzierte Pfründe zu sichern.
Mit den Direktmandate könnte man auch ganz einfach lösen. Nur noch maximal halb so viele.
Ich finde das nicht Hinterhältig und undemokratisch, sondern die CSU hätte schon längst mit entscheiden können wie man den Bundestag verkleinern kann waren doch lange mit am Regieren. Im übrigen wähle ich bei der Bundestagswahl die Partei und nicht die Abgeordneten die ich überhaupt nicht kenne. Es ist in meinen Augen demokratisch, wie die Bürgerinnen und Bürger Wählen und da gibt es auch Mehrheiten das ist Demokratisch. Was mir bei den ganzen Diskussionen Auffällt ist, dass die CSU in Ihrer Oppositions Rolle ein Problem hat nicht mehr große Entscheidungen für Bayern mit zu gestalten. Plokaten gab es in der großen Koalition genug , wir wären Heute in einer besseren Lage, hätte man schon damals die Erneuerbaren Energien stark gefördert und nicht immer ausgebremst, wie man aus heutiger Sicht sieht, recht sich das und kostet enorme Summen an Euros und wären nicht in so eine Abhängigkeit gestürzt. Man kann nicht alles der Ampelkoalition anlasten, dass waren schon die Vorgängerregierungen. Ich finde die CSU hat für mich nicht geglänzt. Dobrindt, Scheuer, Seehofer, haben mich in keiner weise überzeugt. Allen voran das Mautprojekt viel Geld in den Sand gesetzt. Erneuerbare Energien ausgebremst und vor allem bei Corona einige in der CSU kräftig verdient war sehr unmoralisch, aber offensichtlich nicht falsch, wie man im Nachhinein war nehmen konnte!
Die geplante Wahlrechtsreform ist kein Angriff auf die CSU, sondern dringend notwendig und überfällig. Sie betrifft Überhangmandate,
die den Bundestag immer weiter aufblähten zugunsten der CSU. Sie betrifft aber auch die Linkspartei und die 3-Direkt-Mandate-
Klausel, nach der sie mit 4,9 % in den Bundestag einzog, während für alle anderen Parteien die 5 % - Klausel galt. So könnten die
Folgen dieser Wahlrechtsreform am meisten der Linkspartei als auch der FDP wehtun, da beide derzeit mit der 5 % - Hürde zu
kämpfen haben. Die CSU, auch knapp über der 5 %, könnte den Rauswurf abwenden, wenn sie bundesweit antreten würde. Dies
hätte de weiteren Vorteil, dass die CSU der AfD Stimmen abjagen könnte, vor allem im Osten Deutschlands.
Die CSU würde in Ostdeutschland sogar an der 0,5% Grenze scheitern.
Mann hatte viele Jahre die Gelegenheit, die Wahlreform als Regierungspartei mitzugestalten. Man hat sich verweigert. Jetzt machen es eben andere Parteien.