
Das Radwegegesetz der Staatsregierung ist eine Art Light-Version: Besser als nichts, aber nicht wirklich befriedigend.
Es ist immer dieselbe Strategie, mit der die bayerische Staatsregierung verhindern will, dass ihr jemand politisch in die Suppe spuckt. Bevor andere Gruppierungen oder Parteien mit eigenen, mehrheitsfähigen Ideen politisch gefährlich werden, greift man diese auf und bietet eine eigene Variante an. Im Fall des neuen Radwegegesetzes ist es eine Art Light-Version.
Allerdings muss der Regierung zugestanden werden, durchaus verstanden zu haben, dass Zweiräder künftig auch in Bayern eine spürbar wichtigere Rolle spielen werden als bisher. 1500 Kilometer neue Radwege bis 2030, das Ziel eines "bayernweit durchgängigen" Netzes und die Empfehlung an die Straßenbaubehörden, sogar bei Bedarf Straßen zu verschmälern, gehen grundsätzlich schon in die richtige Richtung. Dazu zählt auch, dass es für den Schienennahverkehr im Freistaat künftig ein Fahrradticket zum Preis von einem Euro täglich geben soll.
Jährlich mehr Geld für die Straße als für Radwege
Die Frage ist: Reicht das? Wie so oft bei Verkehrsthemen ist es eine Frage des Tempos. Während Rad-Lobbyisten mittels eines Volksbegehrens erheblich mehr Investitionskapital fordern, um den Ausbau der Infrastruktur spürbar zu beschleunigen, ist dieser wichtige Punkt im Regierungsentwurf bestenfalls solide. Denn Bayerns Regierung wird bis Ende des Jahrzehnts weiterhin weniger Geld in Radwege investieren, als sie es in Landstraßen in einem Jahr tut. Das Gesetz ist also eine Art Radweg-Kompromiss. Besser als nix, aber auch nicht wirklich befriedigend.
Die Diskussion ist geschlossen.
Da haben es die Politiker Augsburgs doch „ elegant“ verhindert,
dass ihnen „politisch jemand in die Suppe spuckt“
Diese ließen es gar nicht auf die Entscheidung durch die Gesamt-
Bürgerschaft ankommen, sondern vorenthielten dieser dieses
Recht durch einen Vertrag wegen (wohl nicht überprüften) etwa
- wenn ich mich richtig erinnere - 15.000 Unterschriften . . . . .
Herr Tambour,
Sie haben das Gleichheitsgebot des GG nicht verstanden!
Eine "Ungleichbehandlung" durch den Gesetzgeber darf nur rechtmäßig erfolgen, wenn diese Ungleichbehandlung begründet und wiederum verfassungsgemäß erfolgt.
Der inhaltliche Zweck der Kfz-Steuer ist die Teil-Finanzierung der Straßeninfrastruktur.
Wenn nun vermehrt größere Radwege gebaut werden sollen oder Autostraßen zu "Radstraßen"umgebaut werden sollen, müssen dafür natürlich analog auch die Benutzer dieser Straßen die teilweise Finanzierung übernehmen.
Ansonsten wäre dies eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
Da auch Autofahrer zu Ihrer zitierten "Allgemeinheit" gehören und ja auch alle anderen Steuern und Abgaben entrichten, "subventionieren" also auch die Autofahrer "den Autoverkehr" als Solchen (Ihre Genderschöpfung "Autofahrende" registriere ich mit einem Lächeln, denn es ist geradezu typisch und im Grunde doch nur peinlich für das "Neue Deutschland"; man muß es halt aushalten).
Damit aber ist Ihr Gegenargument, "warum die Radfahrer den in Zukunft verstärkten Radwegebau nicht durch eine "Fahrrad-Steuer" teilfinanzieren müßen" , völlig obsolet !
Stimmt nicht!!! Steuern sind bis auf eine oder zwei Ausnahmen nicht zweckgebunden. Steuern dienen der Deckung des Finanzbedarf des Staates allgemein.
@Wolfgang B.
So wie Sie dies darstellen, ist es mir auch aus meinem Berufsleben noch in Erinnerung.
Den Grundsatz der Gesamtdeckung enthält die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV) in § 3. Wortgleich § 8 der Bundeshaushaltsordnung (BHO):
„Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.“
Laut Statista waren 2022 an einem Werktag 72% mit dem Auto unterwegs und "nur" 32% mit dem Fahrrad.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1245424/umfrage/nutzung-von-verkehrsmitteln-an-werktagen/
Macht also Sinn, dass in das Straßennetz mehr als in Radwege investiert wird.
Außerdem läuft fast jeder Lieferverkehr über die Straße und nicht über den Radweg.
Und an alle, die jetzt wütende Kommentare schreiben: Ich bin dafür, dass Radwege gebaut werden und ich freue mich jedes mal, wenn sogar die Rennradfahrer diese nutzen, obwohl das wohl die stursten Typen sind, weil sie sich von den "langsamen" auf dem Radweg gestört fühlen.
Dass unsere Infrastruktur, vor allem in Augsburg ausgebaut werden muss, hab ich hier schon oft geschrieben.
>> und ich freue mich jedes mal, wenn sogar die Rennradfahrer diese nutzen, obwohl das wohl die stursten Typen sind, weil sie sich von den "langsamen" auf dem Radweg gestört fühlen. <<
Ich bin ja gespannt wie das mal wird, wenn ab nächstes Jahr hunderte Hopper auf den Radwegen fahren und man da nicht mehr überholen kann?
https://hopper-mobility.com/#
@Andreas B.: "Außerdem läuft fast jeder Lieferverkehr über die Straße und nicht über den Radweg." Das sit doch der punctum saliens. Mir fällt gerade noch die Post ein, die mit dem Rad befördert wird; vielleicht noch einge kleinere lokale Lieferdienste - aber das wars auch.
Genau so ist es, Güterverkehr und Abholung/ Anlieferung von Waren erfolgt auf der Strasse und nicht über den Radweg, allenfalls Postzustellung im Stadtbereich. Und bundesweit wird der Weg zur Arbeit und retour ebenfalls überwiegend mit dem Auto erledigt, ausser es steht ein ordentlich ausgebautes Öffi Netz zur Verfügung. Radfahrer ist da immer noch ein Nischenbereich. Über sogenannte Rennradfahrer braucht man gar nicht erst zu reden-in der Regel nur auf das schnelle Fortkommen fokusiert- ansonsten Strassenverkehrsordnung Abstinenz. Und je älter sie sind umso sturer.
@Maria T.
Die Kfz-Steuer deckt niemals die Kosten, die Autofahrende verursachen.
Die Allgemeinheit subventioniert die Autofahrenden mit 5000.- im Jahr.
https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/auto--studie-zeigt-die-wahren-kosten-des-autofahrens-31576032.html
https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/oekonomie/jedes-auto-kostet-die-allgemeinheit-5.000-euro-pro-jahr-13375828
Wo liegt die hier wirklich Ungleichbehandlung, Frau Maria T.?
Tolles Gender-Dütsch :-) Auch inhaltlich stimmt das nicht.
Da haben Sie ja ein überzeugendes, mit Fakten unterlegtes Gegenargument gesendet.......
Die Kfz-Steuer ist ja wohl der geringste Teil, den Autofahrer an den Staat ab geben. 1. Irgendweann wird ein PKW mit 19% MWST gekauft..2. Jährlich verbraucht dieser PKW Sprit, am dem der Staat über 50% verdient. Ganze Industrieteile, wie Ersatzteile, Service- und Reparatur-Dienste usw. erarbeiten Mehrtwert und auch Steuern für den Staat. Da kommt schon einiges zuzsammen.
"https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/oekonomie/jedes-auto-kostet-die-allgemeinheit-5.000-euro-pro-jahr-13375828"
"Die Kosten für die Allgemeinheit fallen unter anderem in Form der Luftverschmutzung", "durch den Landverbrauch", "Hinzukommt die Instandhaltung von Straßen und anderer Infrastruktur", "Kosten sind Einschränkungen für Menschen die statt mit dem Auto mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind" sowie "der Lärm und die Beschleunigung des Klimawandels".
Also lächerlicher geht es nun wirklich nicht mehr. Mich würde ja interessieren inwieweit so eine Berechnung für den ÖPNV/LKW Verkehr aussehen würde. Die Bushaltestellen werden aktuell von den SWA nicht ohne Grund betoniert und LKWs dürften Aufgrund ihres hohen Gewichtes deutlich mehr Schäden an der Infrastruktur machen.
@ HERBERT TAMBOUR
Ich gebe hier ERIC T. Recht!
In dem Geobericht wird davon ausgegangen, dass für das Im-Stau-Stehen 555€ pro Person und Jahr veranschlagt wird.
Wie auch bei allem anderen wird auch hier nicht vorgerechnet wie diese Zahlen zustande kommen.
Geschäftsreise mit vier Personen im Auto; im Stau stehen eine Stunden; Stundenlohn pro Person (für Firma) 100€
Somit vier Personen mal eine Stunde sind vier Stunden a 100€ sind 400€ pro Stunde; bei zwei Stunden sind dies 800€/h und nicht 555€/a - merken Sie was
Müßten dann die Radlobbyisten nicht auch einverstanden sein, daß die Fahrradfahrer auch eine Fahrradsteuer bezahlen müssen ?!
Erinnern wir uns:
In Deutschland gibt es eine KfZ-Steuer, mit welcher der Autobesitzer die Kosten (auch) für den Straßenbau bezahlt.
Wird nun vermehrt Radwege-Bau betrieben, muß hierfür eine Fahrradsteuer (analog zur Kfz-Steuer) eingeführt werden.
Ansonsten kommt es zu einer, dem Grundgesetz widersprechenden, unbegründeten Ungleichbehandlung.
Das wäre ein Verfassungsverstoß.
Im Gegensatz zu den Autofahrern hauen wir keine Abgase heraus...
Herr Ronald H ,
Sie haben das Gleichheitsgebot des GG nicht verstanden!
Eine "Ungleichbehandlung" durch den Gesetzgeber darf nur rechtmäßig erfolgen, wenn diese Ungleichbehandlung begründet und wiederum verfassungsgemäß erfolgt.
Daß Kfz Abgase erzeugen, hat in Bezug auf die steuerliche Betrachtung durch die Kfz-Steuer insofern keine Bewandnis.
Der inhaltliche Zweck der Kfz-Steuer ist die Teil-Finanzierung der Straßeninfrastruktur.
Wenn nun vermehrt größere Radwege gebaut werden sollen oder Autostraßen zu "Radstraßen"umgebaut werden sollen, müssen dafür natürlich analog auch die Benutzer dieser Straßen die teilweise Finanzierung übernehmen.
Ansonsten wäre dies eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
@Ronald H: Nicht beim Radfahren, aber ihr Fahrrad, Ersatzteile und Ausrüstung muss produziert, transportiert und entsorgt werden. Bremsen und Reifen verursachen genauso feinstaub, wie jedes andere Fahrzeug.
Die Radwege müssen gebaut werden, was ebenfalls Fläche versiegelt und Schadstoffe verursacht.
Und wenn ich bedenke wie viele extra Irgendwo hinfahren nur um dort Fahrradfahren zu können (Ein Arbeitskollege ist mit Freunden nach Spanien geflogen um dort Radzufahren). Dann stimmt ihre Aussage nur zum Teil.