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Kommentar: Mutterschutz nach Fehlgeburt nur ein erster Schritt

Kommentar

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Es geht darum, die Ohnmacht zu beenden

Sonja Dürr
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    Viele Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind psychisch und körperlich schwer angeschlagen. Eine neue Rechtslage verbessert nun die Situation zumindest ab der 13. Schwangerschaftswoche.
    Viele Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind psychisch und körperlich schwer angeschlagen. Eine neue Rechtslage verbessert nun die Situation zumindest ab der 13. Schwangerschaftswoche. Foto: Fabian Sommer, dpa(Symbolbild)

    Man kann Natascha Sagorskis Einsatz für mehr Mutterschutz nicht hoch genug bewerten. Dass Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, künftig ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz haben, ist ein Erfolg für die Aktivistin, vor allem aber für die Rechte der Frauen insgesamt. Wer gerade erst sein ungeborenes Baby verloren hat, muss das Recht haben, sich angemessen von den körperlichen und seelischen Folgen zu erholen. Es braucht Zeit, um zu trauern und diesen Verlust zu begreifen. Dass Frauen in dieser Notsituation bislang bei Ärzten um eine Krankschreibung betteln müssen, war über Jahrzehnte ein Unding.

    Durch das Schweigen fühlen sich Betroffene noch einsamer

    Tatsächlich aber geht es um viel mehr als ein paar Wochen bezahlte Auszeit. Es geht darum, die Ohnmacht trauernder Mütter zu beenden. Denn auch wenn jede dritte Frau einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt erleidet, sprechen nur die wenigsten darüber. Das liegt auch an der ungeschriebenen Regel, dass man eine Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen geheim hält – eben, weil in dieser Zeit die meisten Fehlgeburten passieren. Doch gerade dadurch fühlen sich Betroffene noch einsamer mit ihrem Verlust.

    Hinzu kommt, dass das System Frauen vor allem unterstützt, solange sie als werdende Mütter gelten. Dass nach einer Fehlgeburt ein Anspruch auf eine Hebammenbetreuung besteht, erfahren Betroffene nur mit Glück. Dass Frauen erst nach drei Fehlgeburten eine eingehende medizinische Untersuchung erhalten, ist unverständlich. Und: Auch das reformierte Mutterschutzgesetz lässt Frauen, deren Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen endet, außen vor.

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