Nach einer Niederlage vor Gericht regelt das Kultusministerium die mit dem „Piazolo-Paket“ ab 2020 eingeführte verpflichtende Mehrarbeit für Grundschullehrkräfte neu: Rückwirkend ab dem Schuljahr 2021/2022 müssen die Lehrkräfte jetzt nur noch vier Jahre anstatt bisher fünf Jahre eine Stunde mehr pro Woche arbeiten. Nach einer dreijährigen Wartephase wird diese Mehrarbeit dann wiederum binnen vier anstatt bisher fünf Jahren zurückgegeben.
Lehrkräfte, die bereits ab Herbst 2020 Mehrarbeit geleistet haben, können wählen, ob sie für die nach den neuen Regeln zu viel geleisteten Stunden eine Ausgleichszahlung, eine vorgezogene Ausgleichsphase ab Herbst 2026 oder eine tageweise Freistellung als Kompensation haben wollen. Diese Neuregelung sei „ein faires Modell“, das auch in Zeiten des Lehrkräftemangels helfe, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, findet Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler).
Auch das Sabbatjahr für Lehrer kehrt zurück
Letzten November hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das ursprüngliche Arbeitszeitmodell für unwirksam erklärt, weil das Ministerium den zusätzlichen Lehrkräftebedarf in den Grundschulen deutlich zu hoch angesetzt habe - möglicherweise um weitere Lehrerlücken an Mittel- und Förderschulen zu schließen. Das Gericht eröffnete jedoch die Möglichkeit, rückwirkend ein abgemildertes Arbeitszeitkonto einzuführen.
Die Verkürzung der Mehrarbeit sei „genau der richtige Schritt“, lobte der Lehrkräfteverband BLLV, der die Klage einer Lehrkraft unterstützt hatte und nun in die Neuregelung eingebunden war. Positiv sei auch, dass das mit dem „Piazolo-Paket“ gestrichene Sabbatjahr für Grundschullehrkräfte wieder ermöglicht werden soll. Bestehen bleiben sollen jedoch die Einschränkung der Antragsteilzeit in Grundschulen auf 24 Wochenstunden sowie ein vorzeitiger Ruhestand erst ab 65 Jahren.
Die Gewerkschaft GEW nannte das neue Arbeitszeitkonto „nicht mehr als ein Trostpflaster“. Wie auch der BLLV fordert die GEW zudem eine Rücknahme aller dienstrechtlichen Einschränkungen.
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