Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess: 14 Jahre alte Freundin im Schlaf getötet: 18-Jähriger zu Haft verurteilt

Prozess
02.08.2022

14 Jahre alte Freundin im Schlaf getötet: 18-Jähriger zu Haft verurteilt

Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Eine 14-Jährige war im Oktober letzten Jahres von ihrem damals 17-jährigen Freund im Schlaf getötet worden. Nun wurde er verurteilt.

Nach dem tödlichen Stich auf seine 14 Jahre alte Freundin ist ein 18-Jähriger in München wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I behielt sich am Dienstag zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor; dies ermöglicht die Verhängung der Sicherungsverwahrung bis zum Ende der Strafvollstreckung. Das Gericht habe diese Möglichkeit genutzt, da die Sachverständigen von einer äußerst hohen Wiederholungsgefahr auch für schwerste Gewalttaten ausgegangen waren, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die Kammer sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als gegeben an, habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige das Tatmesser doch gezielt angeschafft. Außerdem sei die 14-Jährige "am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus". Als Motiv erkannte das Gericht echte Mordlust sowie einen ganzen Strauß niedriger Beweggründe.

Mädchen war im Schlaf in ihrem Elternhaus erstochen worden

Der junge Mann hatte im Prozess gestanden, seine Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Die Mutter der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von acht Jahren und zehn Monaten gefordert. Außerdem hatte die Anklagebehörde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigerin hingegen hatte nur eine Verurteilung wegen Mordes mit einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Die Verhandlung vor der Jugendkammer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.