
Mordprozess: Mann soll Gattin mit Hammer getötet haben

Weil er seine Ehefrau mit einem Hammer erschlagen haben soll, muss sich ein Mann seit Montag wegen Mordes vor dem Landgericht Augsburg verantworten.
Wie ein Gerichtssprecher sagte, eröffnete die zuständige Strafkammer die Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft habe die Anklageschrift verlesen, der Angeklagte habe sich zunächst nicht zu dem Vorwürfen geäußert.
Den Ermittlungen zufolge soll der 59-Jährige der Frau im Oktober 2022 im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung in Meitingen (Landkreis Augsburg) mit einem 1,4 Kilogramm schweren Hammer mindestens dreimal wuchtig auf den Schädel geschlagen haben. Die Frau habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Wenig später sei sie an ihren Verletzungen gestorben, hieß es.
Anschließend soll der Angeklagte auch die gemeinsame Katze mit dem Hammer getötet haben. Danach sei er mit dem Auto zum Tegelberg im Ostallgäu gefahren, wo er am nächsten Tag festgenommen worden sei. Zeugen hätten den Flüchtigen erkannt, ihn an einen Rollstuhl gefesselt und schließlich der Polizei übergeben.
Laut Anklageschrift hatte der 59-Jährige seine spätere Ehefrau im Jahr 2021 kennengelernt, als diese seine Eltern in deren Haus in Meitingen pflegte. Schließlich sei der Mann mit der zwölf Jahre jüngeren Frau eine Beziehung eingegangen. Im März 2022 heirateten die beiden. Nach Ansicht der Anklagebehörde tötete der Beschuldigte seine Gattin, weil er frustriert darüber gewesen sei, dass sie ihm zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt habe.
Dem Sprecher des Augsburger Landgerichts zufolge wird die Hauptverhandlung am 2. Oktober fortgesetzt. Danach seien noch weitere acht Termine bis zum 25. Oktober angesetzt.
(dpa)
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.