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Augsburg/Monheim
24.11.2022

Raser von Monheim akzeptiert Urteil nach tödlichem Unfall nicht

Arbeitskolleginnen der beim Zusammenstoß umgekommen Fahrerin stellten diese Kerze am Unfallort auf.
Foto: Wolfgang Widemann (Archivbild)

Im März 2021 verursachte ein Raser in der Nähe von Monheim einen Unfall, bei dem eine Frau starb. Nun hat er Revision gegen den Schuldspruch eingelegt.

Bei seinem spontanen "Ja" vor Gericht ist er dann doch nicht geblieben. Der 28-Jährige aus Monheim, der vor dem Landgericht Augsburg wegen eines verbotenen Kfz-Rennens mit Todesfolge zu über sechs Jahren Haft verurteilt worden ist, will den Richterspruch nun doch nicht akzeptieren. Wie der Sprecher des Landgerichtes Augsburg, Peter Grünes, am Donnerstag berichtet, ist von den Verteidigern Moritz Bode und Hans-Dieter Gross ein Revisionsantrag eingegangen. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Familie des Unfallopfers hatten zunächst keinen Antrag gestellt, die Frist war allerdings noch nicht abgelaufen. 

Der Angeklagte war auf einer Staatsstraße in Monheim mit seinem getunten Wagen rund 200 Kilometer pro Stunde gefahren – etwa doppelt so schnell wie erlaubt. Er verlor nach einer Kuppe die Kontrolle über sein Auto, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und dort in das Fahrzeug einer 54-Jährigen. Die vierfache Mutter hatte keine Chance und war sofort tot. 

Der Raser wurde in Augsburg zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Der Monheimer war am 17. November wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Augsburg zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Prozess hatte über sechs Wochen angedauert und schaurige Details ans Licht gebracht. 

Ein Audi, den ein 27-Jähriger steuerte, stieß mit einem Skoda zusammen, mit dem eine 54-Jährige unterwegs war. Die Frau starb, der Verursacher und sein Beifahrer wurden verletzt.
12 Bilder
So lief der Rettungseinsatz nach dem tödlichen Unfall bei Monheim
Foto: Wolfgang Widemann

Der Vorsitzende der Strafkammer, Roland Christiani, hatte den Angeklagten nach dem Urteil gefragt, ob er den Schuldspruch akzeptiere. Dies hatte spontan "Ja" gesagt - woraufhin er aber direkt von seinen Anwälten unterbrochen und ihm ins Gewissen geredet wurde. 28-Jährige zunächst bejaht, womit das Urteil sofort hätte rechtskräftig werden können. Sie hatten auf eine bis zu vierjährige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Die Verhandlung wurde schließlich noch zweimal unterbrochen. Staatsanwalt Johannes Pausch und die Anwälte einigten sich, dass auch letzterer auf Rechtsmittel verzichten sollte, würde der Monheimer öffentlich bei seinem "ja" bleiben. Dieser Deal ist nun wohl vom Tisch.

Der ebenfalls verurteilte Beifahrer lässt über seine Verteidigerin Veronika Tauchert erklären, er lege keine Rechtsmittel ein. Er erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe. 

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