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  3. Landgericht Memmingen: Gericht spricht Urteil: Es war heimtückischer Mord an Hannah

Landgericht Memmingen
24.11.2022

Gericht spricht Urteil: Es war heimtückischer Mord an Hannah

Am Donnerstag soll das Urteil im mutmaßlichen Mordprozess am Memminger Landgericht fallen.
Foto: Matthias Becker

Im Prozess um die getötete Hannah hat das Memminger Landgericht einen 26-Jährigen und eine 16-Jährige schuldig gesprochen. Beide müssen mehrere Jahre ins Gefängnis.

Es ging um Wut, Rache und eine gescheiterte Freundschaft. Deshalb musste die 16-Jährige Hannah im November 2021 sterben. Die beiden Täter, eine Jugendliche sowie ein Freund von ihr, damals 15 und 25 Jahre alt, haben sie auf einem Gelände neben dem Flughafen Memmingen getötet. Das sieht die Jugendkammer am Memminger Landgericht als erwiesen an. Deshalb lautete das Urteil am Donnerstag: gemeinschaftlicher, heimtückischer Mord.

Der mittlerweile 26-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis, wegen seines Drogenkonsums außerdem in eine Entziehungsklinik und 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern des Opfers zahlen. Die heute 16-Jährige muss neun Jahre und sechs Monate in Haft bleiben. Das ist fast die höchste Strafe, die das Gericht vergeben konnte. Möglich wären für einen minderjährigen Menschen im Jugendstrafrecht maximal zehn Jahre gewesen.

Das Urteil war am Donnerstagvormittag hinter verschlossenen Türen verkündet worden. Beinahe der komplette Prozess hatte schon nicht-öffentlich stattgefunden (wir berichteten). Im Nachgang beantwortete Landgerichts-Vizepräsident Jürgen Brinkmann dennoch Fragen der Presse.

Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht bei dem 26-Jährigen nicht fest. Deshalb wird nach 15 Jahren geprüft, ob er unter Bewährungsauflagen entlassen werden kann. Anderenfalls hätte er diese Chance nicht bekommen.

Tat in Memmingerberg: „Der Angeklagte hat die Tötung eingeräumt“

Das Gericht kam nach der mehrwöchigen Beweisaufnahme mit 23 Verhandlungstagen zu dem Schluss, dass der Tatvorwurf in allen wesentlichen Punkten zutreffend ist, sagte Brinkmann. „Das heißt, dass die beiden gemeinsam die Tötung von Hannah geplant und dann auch gemeinsam umgesetzt haben.“ Das ergebe sich aus den Aussagen von Zeugen und aus Chatverläufen. Die seien während der Verhandlung wichtige Beweismittel gewesen, sagte Brinkmann. Zudem hätten sich die beiden Angeklagten während des Prozesses geäußert. „Der Angeklagte hat die Tötung eingeräumt.“ Allerdings habe er sie als Kurzschlussreaktion bezeichnet und nicht als geplant.

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Auch die angeklagte Jugendliche habe vor Gericht ausgesagt, die Schuld aber von sich gewiesen. Sie sei zwar dabei gewesen, doch mit dem Mord selbst habe nur der Angeklagte etwas zu tun. „Die Kammer ist aber zu dem Ergebnis gekommen, dass beide die Tat wollten, dass beide sie geplant haben.“ Der Ausgangsplan aber stamme von der 16-Jährigen.

Über die Hintergründe durfte Jürgen Brinkmann nicht viel sagen, da die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde. Aber doch zumindest so viel: Die Angeklagte habe hauptsächlich aus Wut und Rache gehandelt, die aus der Beziehung zu Hannah entstanden seien. Es sei um eine gescheiterte Freundschaft zwischen den beiden Jugendlichen gegangen. Sie kannten sich schon lange. Und der erwachsene Täter? „Die Kammer glaubt, dass der Angeklagte im Wesentlichen davon angetrieben war, der Angeklagten, also seiner Freundin, zu helfen, sie zu unterstützen, und dass er sich dadurch auch eine Verbesserung seiner allgemeinen Lebenssituation erwartet hat.“ Er habe auf die Hilfe des Mädchens gehofft, seinen Drogenkonsum unter Kontrolle zu bekommen.

Damals 25-Jähriger stach sechs Mal auf Hannah ein

Und so nahm die Tat dann ihren Lauf. Die damals 15-Jährige und der damals 25-Jährige trafen sich mit der 16-jährigen Hannah in Memmingerberg (Unterallgäu) an einem Shelter neben dem Flughafen. Die 15-jährige gab Hannah Gelatine-Kapseln mit einer Mischung aus Schmerzmitteln und der Droge MDMA. Das Opfer schluckte die Kapseln. Nach 20 bis 30 Minuten hatte sie „ganz erhebliche Ausfälle, Bewusstseinsausfälle, die Bewegungskoordination war gestört. Das war auch laut Aussage der Kammer ein Ziel der Angeklagten, deswegen sind ihr die Drogen verabreicht worden“, sagte Brinkmann.

Die Angeklagte habe ihr dann noch einmal Tabletten gegeben, diesmal mit dem Hinweis, es handele sich um Vitaminpillen, die würden ihr helfen. Die Menge der Drogen hätte durchaus eine tödliche Wirkung haben können, sagte Brinkmann. Davon sei das Gericht ausgegangen. Doch soweit kam es nicht. Denn der damals 25-Jährige stach dann sechs Mal auf Hannah ein, die an den schweren Verletzungen starb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidiger können innerhalb einer Woche Revision einlegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof prüfen und entscheiden, ob das Recht richtig angewendet wurde.

In den Gefängnissen, in denen die beiden Täter derzeit in Untersuchungshaft sitzen, werden sie nicht bleiben. Sie sollen in andere Einrichtungen verlegt werden. Die 16-Jährige wird in eine Jugendstrafanstalt kommen.

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