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  3. Landgericht München I: Schönheitschirurg klagt erfolglos gegen Boateng

Landgericht München I
18.03.2022

Schönheitschirurg klagt erfolglos gegen Boateng

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Ein Münchner Schönheitschirurg ist nach einem Auffahrunfall mit seiner Klage gegen den Fußballer Jérôme Boateng weitgehend gescheitert.

Von einer geforderten Summe von 50.000 Euro sprach das Landgericht München I ihm lediglich 4500 für Reparaturkosten an seinem Maserati und die Kosten für einen Ersatzwagen zu, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer vom Chirurgen angegebenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und eines Schleudertraumas erhielt der Arzt nicht.

Boateng, der damals noch beim FC Bayern unter Vertrag stand, war nach Gerichtsangaben im Juni 2020 auf der Grünwalder Straße in München mit seinem Mercedes auf den Maserati des Arztes aufgefahren, der zuvor die Spur gewechselt hatte. Die Schuld an dem Unfall hatte Boateng laut Gericht bestritten.

Einen Schmerzensgeldanspruch sah das Gericht trotzdem nicht, weil er aus Sicht des Gerichts seine angeblich unfallbedingten Verletzungen nicht habe beweisen können. Ein medizinisches Gutachten kam den Angaben zufolge zu dem Ergebnis, dass die Probleme mit der Hand nicht vom Unfall herrührten. Außerdem habe der Kläger sich erst einen Monat nach dem Unfall in medizinische Behandlung begeben. Hätte der Kläger ein Schütteltrauma erlitten, "wäre zu erwarten gewesen, dass er sich unverzüglich zum Arzt begeben und dort die entsprechenden Symptome geschildert hätte", entschied das Gericht. Das sei aber nicht geschehen.

Das Urteil vom 11. März ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig.

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