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Masken-Geschäfte
12.05.2022

Sauter und Nüßlein in Masken-Untersuchungsausschuss geladen

Eine FFP2-Maske mit defektem Gummiband liegt auf einem Tisch.
Foto: Daniel Karmann/dpa/Illustration

Zwei CSU-Politiker standen mit im Zentrum der sogenannten Maskenaffäre. Nun müssen sie vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags erscheinen. Der Erkenntnisgewinn könnte aber gering bleiben.

Im Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags müssen heute mehrere prominente Hauptpersonen erscheinen. Mit Spannung erwartet werden vor allem die Auftritte der langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein. Erneut geladen ist zudem Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler - wobei deren Erscheinen am Mittwoch unklar war. Eine für Ende April geplante Befragung hatte sie wegen Krankheit abgesagt. Ob sich die drei dann äußern, ist offen bis unwahrscheinlich: Weil gegen sie noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, dürfen alle drei die Aussage verweigern.

Ziel des Ausschusses ist es, Masken-Geschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teils hohe Provisionszahlungen auch an Parlamentarier aufzuklären. Das Gesundheitsministerium betonte wiederholt, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden. Zudem soll geklärt werden, ob einige der Masken, von denen viele unter anderem an medizinisches Personal verteilt wurden, die notwendige Qualität hatten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Der einstige Bundestagsabgeordnete Nüßlein trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium und den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

Nüßlein und Sauter, die für die Vermittlung von Masken-Geschäften im Jahr 2020 Geld bekommen haben sollen, haben aber vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) bereits einen Erfolg erzielt: Das OLG teilte bereits im November mit, dass es im Handeln der beiden Beschuldigten "den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt" sieht. Die Generalstaatsanwaltschaft München legte dagegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Nüßlein und Sauter selbst hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Gegen Tandler, die für die Vermittlung von Masken-Geschäften Provisionen erhielt, wird etwa wegen eines Anfangsverdachts des Gewerbesteuerbetrugs ermittelt. Ein Sprecher Tandlers sagte aber auf dpa-Anfrage, die Anwälte rechneten damit, dass sich nach der Einstellung eines ersten Verfahrens "auch alle anderen Vorwürfe als gegenstandslos erweisen werden". Tandler und ihr Mit-Gesellschafter wiesen "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück".

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