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Mariä Himmelfahrt in Bayern ein Feiertag? In manchen Gemeinden ab 2025 nicht mehr

Gesetzliche Feiertage

Mariä Himmelfahrt in Bayern ein Feiertag? In manchen Gemeinden ab 2025 nicht mehr

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    Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt. Bundesweit kommen jedoch vergleichsweise wenig Menschen in den Genuss eines Feiertages.
    Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt. Bundesweit kommen jedoch vergleichsweise wenig Menschen in den Genuss eines Feiertages. Foto: Thomas Warnack, dpa (Symbolbild)

    Am 15. August 2025 heißt es in sechs bayerischen Gemeinden: Füße hoch statt Arbeiten gehen – Mariä Himmelfahrt wird dort künftig als gesetzlicher Feiertag begangen. Doch es gibt ab diesem Jahr zwei Gegenbeispiele, wo es andersrum läuft: Zwei oberfränkische Orte verlieren den Feiertag.

    Grund für das Hin und Her ist keine Laune des Himmels, sondern eine Folge des Zensus aus dem Jahr 2022.

    Mariä Himmelfahrt: Wenn Statistik den Feiertag streicht

    Die oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast trifft es hart: Hier verliert Mariä Himmelfahrt den Status des Feiertags. Grund dafür ist eine neue Berechnung des konfessionellen Kräfteverhältnisses. Laut dem bayerischen Innenministerium leben an diesen Orten nun mehr evangelische als katholische Christen – und das ist nach dem Feiertagsgesetz entscheidend.

    Denn Mariä Himmelfahrt ist kein landesweiter Feiertag, sondern gilt lediglich in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Und das wiederum wird durch den Vergleich der Mitgliederzahlen der katholischen und evangelischen Kirchen bestimmt – und nicht etwa durch konfessionsfreie Einwohner oder die Gesamtbevölkerung.

    Neue Feiertagsgemeinden an Mariä Himmelfahrt: Von Mittelfranken bis Schwaben

    Während Einwohnerinnen und Einwohner von Seßlach und Marktschorgast künftig am 15. August regulär arbeiten (müssen), wird in sechs anderen Kommunen ab 2025 freigegeben:

    • Marktrodach (Oberfranken)
    • Baiersdorf und Weisendorf (Mittelfranken)
    • Schwebheim (Unterfranken)
    • Memmingerberg und Oettingen (Schwaben)

    Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betont in einer veröffentlichten Pressemitteilung, dass es in den übrigen 2048 Gemeinden bei der bisherigen Regelung bleibe.

    Feiertagsregelung bei Mariä Himmelfahrt: DGB äußert Kritik

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern kritisiert die bestehende Handhabung in Bayern: „In einer modernen, vielfältigen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen einer Kirche angehören, darf die Frage ‚Feiertag – ja oder nein?‘ nicht länger von der Religionszugehörigkeit einzelner Gemeinden abhängen“, schildert DGB-Landeschef Bernhard Stiedl.

    Er fordert für den Freistaat jedoch nicht eine komplette Abschaffung, sondern einen landesweiten Feiertag am 15. August – unabhängig von Konfession oder Wohnort. Es sei ungerecht, dass manche Arbeitnehmer an diesem Tag frei haben, während andere arbeiten müssen, nur weil sie ein paar Kilometer weiter wohnen.

    Als Vorbild würde das Saarland dienen: Mariä Himmelfahrt ist hier ein Feiertag, obwohl dort ebenfalls keine klare katholische Mehrheit mehr besteht. Das Bundesland mit französischer Prägung verzichtet auf konfessionelle Spitzfindigkeiten.

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