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Polizei stoppt Mann mit Pistole an Flughafen München

München

Mit Pistole im Gepäck: Bundespolizei stoppt Reisenden am Flughafen München

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    Nach eigenen Angaben hatte er die Waffe von seinem verstorbenen Großvater geerbt und beabsichtigte, sie dauerhaft in die Vereinigten Staaten zu überführen.
    Nach eigenen Angaben hatte er die Waffe von seinem verstorbenen Großvater geerbt und beabsichtigte, sie dauerhaft in die Vereinigten Staaten zu überführen. Foto: Bundespolizei Flughafen München

    Ein ungewöhnlicher Fund sorgte am Donnerstagmorgen den 26. Juni am Flughafen München für einen Einsatz der Bundespolizei. Ein 61-jähriger Mann wurde beim Check-in für seinen Flug nach San Diego von den Beamten gestoppt, in seinem Gepäck befand sich eine scharfe Pistole sowie zwei leere Magazine. Das berichtet die Bundespolizei in München.

    Der 61-jährige deutsche Staatsbürger gab demnach gegenüber den Einsatzkräften an, die Pistole der Marke Unceta Y Compania S.A. von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt zu haben. Er habe beabsichtigt, die Waffe dauerhaft an seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten zu überführen. Eine erforderliche waffenrechtliche Genehmigung, weder für den Besitz noch für das Mitführen oder die Ausfuhr der Schusswaffe, konnte der Mann jedoch nicht vorlegen. Zur Rechtfertigung verwies er auf die einmonatige Frist zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben gemäß § 20 des Waffengesetzes.

    Waffe am Flughafen München entdeckt: Mann will damit in die USA fliegen

    Diese Regelung erlaubt es Erben, unter bestimmten Bedingungen den rechtmäßigen Besitz einer geerbten Waffe zu beantragen. Sie berechtigt jedoch ausdrücklich nicht zum Mitführen oder Ausführen der Waffe. Eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab außerdem, dass die Pistole dort nicht registriert war. Das bedeutet, dass sie bereits vom Großvater nicht legal besessen wurde. Da der Mann laut Polizeiangaben zum Zeitpunkt der Kontrolle weder eine gültige Waffenbesitzkarte noch eine Ausfuhrgenehmigung vorweisen konnte, sah die Bundespolizei einen klaren Verstoß gegen waffenrechtliche und außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen.

    Die Bundespolizei beschlagnahmte die Schusswaffe samt Magazin und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Gegen den Mann wurde zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro verhängt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der 61-Jährige den Flughafen wieder verlassen, allerdings ohne Waffe.

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