Mehr Kameras und Taschendiebfahnder sollen das Oktoberfest sicherer machen
Drohnenverbot, Verkehrssperrringe und "Safe Space": Die Polizei und das Kreisverwaltungsreferat stellen ein gemeinsames Sicherheitskonzept für die Wiesn vor.
Mit 600 Polizeibeamten, 54 Videokameras, einem Verbot für Drohnen und größere Taschen wollen die Behörden auf dem ersten Oktoberfest seit Beginn der -Corona-Pandemie für Sicherheit sorgen.
Der Großteil der Polizisten komme aus Münchener Dienststellen, erklärt Polizeivizepräsident Michael Dibowski. Die Beamten werden von Kollegen aus Italien und Frankreich unterstützt. Zusätzlich sind Taschendiebfahnder aus Berlin, Frankfurt und dem europäischen Ausland unterwegs. Die Zahl der Überwachungskameras ist im Vergleich zur Wiesn 2019 um fünf gestiegen. Diese seien als „wertvolles Hilfsmittel zum Erkennen, zum Vermeiden und zum Bekämpfen von Straftaten nicht mehr wegzudenken“, sagt Dibowski. Dazu soll jede Einsatzgruppe mit mindestens einer Bodycam ausgestattet sein. Die Leitung der „Wiesnwache“ übernimmt erstmalig Christian Schäfer. Sein Vorgänger war versetzt worden, weil er einen Wirt vor einer Razzia gewarnt haben soll.
"Safe Space" für Frauen, Upskirting erstmals als Straftat auf der Wiesn
Um die Theresienwiese herum gibt es drei Sperrringe, welche nur von Fahrzeugen mit Berechtigung befahren werden dürfen. Das Oktoberfestgelände ist zusätzlich mit Hochsicherheitspollern geschützt. Rund um das Gelände gibt es eine Flugbeschränkung. Das gilt auch für Drohnen. Größere Rucksäcke und Taschen mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern sind auf der Wiesn verboten.
Für Mädchen und Frauen wurde ein „Safe Space“ eingerichtet, an dem sie Hilfe und Beratung finden, wenn sie sich bedroht oder belästigt fühlen. Sexuelle Übergriffe seien kein Kavaliersdelikt, betont Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl. Ein Delikt, das zum ersten Mal auf dem Oktoberfest geahndet wird, ist das sogenannte Upskirting, das Fotografieren unter den Rock. Dies ist seit 2021 eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Haft belegt werden.
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