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Foto: Angelika Warmuth/dpa (Symbolbild)
Foto: Angelika Warmuth/dpa (Symbolbild)

Drei Euro verlangt der Edeka in der Schwanthalerstraße für eine Flasche Bier. Das ist aber immer noch günstiger als die Maß auf dem Oktoberfest.

München
23.09.2022

Teures Bier: Supermarkt erhöht wegen Oktoberfest die Preise

Von Quirin Hönig

Nicht nur auf dem Oktoberfest ist das Bier teuer – auch in manchem Münchner Supermarkt gibt es beim Bierpreis derzeit einen ordentlichen Wiesn-Aufschlag. Ist das eigentlich erlaubt?

Steigende Preise für die Maß auf dem Oktoberfest sind die Münchner bereits gewohnt, dass aber zur Wiesn-Zeit auch das Bier im Supermarkt erheblich teurer wird, eher nicht. Drei Euro für eine Flasche Bier verlangt jedenfalls ein Supermarkt nahe der Theresienwiese – ungefähr das Doppelte von dem, was Supermärkte anderswo verlangen. Nur wer gleich einen ganzen Kasten kauft, bekommt das Bier noch zum "normalen" Preis.

"Wenige Bierträgerpreise sind während dieser Zeit auf 25,50 Euro beziehungsweise 26,90 Euro angepasst worden", teilt die Pressestelle des Edeka-Konzerns auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Anpassung des Preises solle den in Oktoberfestzeiten erhöhten Personal- und Sicherheitsaufwand abdecken. Dies sei nötig, weil in dieser Zeit mehr Menschen in den Markt kommen.

Die Preiserhöhung beim Bier ist laut der Verbraucherzentrale kein Wucher

Dass der Supermarkt während der Wiesn so stark frequentiert ist, liegt am Standort. Er ist nicht einmal 200 Meter vom Eingang der Theresienwiese entfernt und liegt am direkten Weg von der Hackerbrücke zum Festgelände. Viele Wiesn-Besucher holen sich hier noch vorab etwas zu trinken – günstiger als die Maß in den Festzelten, sie kostet in diesem Jahr bis zu 13,80 Euro, ist das Bier aus dem Supermarkt schließlich immer noch.

Dass die Bierpreise pünktlich zum Oktoberfest erhöht werden, sei erlaubt, erklärt Sonja Neumann von der Verbraucherzentrale Bayern. "Supermärkte dürfen ihre Preise frei festlegen", sagt sie. "Eine Änderung der Preise muss nicht angekündigt werden." Aus juristischer Sicht liege hier auch kein Wucher vor. "Zwar übersteigt der Bierpreis sicher in Einzelfällen das Doppelte des marktüblichen Preises, allerdings liegt keine Notsituation beim Bierpreis vor", erklärt Neumann. Das Ausnutzen einer Notsituation sei für Wucher aber juristisch erforderlich. Auf das Bier sei jedoch niemand angewiesen.

"Es ist halt, wie es ist", sagt ein junger Mann, der gerade aus dem betroffenen Supermarkt kommt. Er sei eher enttäuscht, dass das Wiesnbier einer Münchner Brauerei gerade ausverkauft sei.

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