Vater wegen 271-facher Vergewaltigung seiner Tochter verurteilt
Ein Mann hat seine Tochter über 30 Jahre vielfach vergewaltigt und sogar ein Kind mit ihr gezeugt. Er muss nun für mehr als zehn Jahre ins Gefängnis.
Jahrzehntelang hat ein Mann seine eigene Tochter immer wieder vergewaltigt - ein Martyrium, für das ihn das Landgericht München I nun zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt hat. Vergewaltigung in 271 Fällen lastete das Gericht dem 75-Jährigen am Mittwoch an, in einem der Fälle dazu noch Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 12 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vater bestreitet die Vorwürfe - alles sei freiwillig gewesen
"Niemals habe ich sie vergewaltigt", hatte der Mann zu Prozessbeginn vor rund einer Woche die Vorwürfe bestritten. Alles sei freiwillig gewesen. Bei einer Person unter 14 kommt es rechtlich nie auf die Frage einer angeblichen Einvernehmlichkeit an. Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Deutschland illegal.
"Sie haben das Leben Ihrer Tochter ruiniert", hieß es in der Urteilsbegründung an den Mann gerichtet. Die Übergriffe hätten begonnen, als die Tochter sieben Jahre alt war. In den 1990er Jahren bekam sie sogar ein Kind von ihrem Vater. Mittlerweile ist die Frau laut Staatsanwaltschaft Mitte 50.
Vater isolierte seine Tochter bereits als sie ein Kind war
Zudem hatte der Mann das Mädchen in allen Lebensbereichen nahezu lückenlos kontrolliert und es bereits im Kindesalter systematisch von seinem Umfeld isoliert. Das Gericht sprach von unsichtbaren Gitterstäben, die er um sie errichtet habe: "Es war ein enger, kalter und hässlicher Käfig, in dem sie ihre Tochter gehalten haben". Auch die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn von einem "über Jahrzehnte hinweg aufrechterhaltenen Klima der Gewalt und Ausweglosigkeit" gesprochen. Erst die Familie der Frau hatte das Martyrium beendet und die Polizei eingeschaltet. (dpa)
Die Diskussion ist geschlossen.
Was spricht eigentlich gegen eine Zwangs- bzw. verpflichtende Kastration von Sexualstraftätern dieses Kalibers zum Schutz Dritter?
...oder hilft das auch nix bei derart krankhaften Verhaltens?
Wenn die Schuld erwiesen ist kann das Urteil nur lebenslänglich heißen.
Oder Zeitstrafe mit anschließender lebenslanger Sicherungsverwahrung.
Missbrauch heißt seelischer Tod des Opfers und lebenlanges Leid.
(edit/mod/NUB 7,2)
Ganz viel Kraft und alles erdenklich Gute für die junge Frau, die ihr gesamtes Leben lang leiden muss.