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Naturschutz
24.05.2023

Bayerische Wolfsverordnung ist nur "Wahlkampfthema"

Ein Wolf schaut in einem Wildpark hinter einem Baum hervor.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Seit Anfang Mai sollen in Bayern Wölfe schneller abgeschossen werden können. Doch seither hagelt es Kritik an der Verordnung. Umwelt- und Naturschützer werfen der Regierung eine plumpe Strategie vor.

Mit ihrem verschärften Umgang mit Wölfen schürt die bayerische Staatsregierung nach Ansicht des Bund Naturschutz (BN) bewusst Ängste und nutzt das Thema für den Landtagswahlkampf. Die neue Wolfsverordnung sei ein "Schnellschuss, der dem Wahlkampf geschuldet ist", aber keine Lösung des Problems, sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner. "Diese handwerklich schlecht gemachte Verordnung dient nur dazu, kurzzeitiges Lob und Wählerstimmen zu erhaschen." Dies sei "verantwortungslos".

Der Verband wolle "in den nächsten Tagen oder Wochen" seine Klage gegen die Wolfverordnung einreichen, betonte Rechtsanwältin Franziska Heß, die den BN vor dem Verwaltungsgericht München vertreten wird.

Nach deutschen und europäischen Recht ist der Wolf eigentlich streng geschützt. Die bayerische Staatsregierung führte jedoch zum 1. Mai eine neue Wolfsverordnung ein, die den Abschuss von Wölfen und Fischottern erleichtert. Diese Verordnung leide "an einer Vielzahl von rechtlichen Mängeln", sagte Heß. "Die strengen Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art werden nicht nur unterlaufen, sondern es wird der weiträumige Abschuss zugelassen, und zwar auch für Exemplare, die kein auffälliges Verhalten gezeigt haben."

Nach der neuen Verordnung können Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - etwa, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden. Außerdem ist der Abschuss auch "zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden" möglich - wenn sie also etwa auf sogenannten "nicht schützbaren Weidegebieten" ein Nutztier töten.

Auch gegen die Definition dieser "nicht schützbaren Weidegebiete" richtet sich die Klage des BN vor dem Verwaltungsgerichtshof München. Die Kriterien hierfür müssten "überarbeitet und deutlich eingegrenzt werden", sagte Wolfsexperte Uwe Friedel. Statt die Wölfe abzuschießen, bedarf es nach Ansicht der Naturschützer vor allem eines besseren Herdenschutzes - in Form von Elektrozäunen, Hirten, oder Herdenschutzhunden. Das sei der "Königsweg", um die Weidetiere zu schützen, so Friedel. Im Gegensatz zum Abschuss lasse sich die Zahl der Risse hierdurch deutlich reduzieren. Wenn der Herdenschutz nicht wirkt, sei aber in manchen Fällen auch der Abschuss notwendig.

Mit der Kritik an der Verordnung ist der BN nicht alleine. Auch ein Gutachten aus dem Bundestag hatte jüngst juristische Zweifel formuliert. Die Regelungen seien weder mit Bundes- noch mit EU-Recht vereinbar, hieß es dort.

Die neuen Regelungen zur Entnahme von Fischottern sind in der BN-Klage erst einmal kein Thema. Diese würde nämlich über eine Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung geregelt, die noch nicht vollziehbar sei, weil verschiedene Ergänzungen fehlten, erklärte ein BN-Sprecher. Zudem warte der Verband auf das Ergebnis einer bereits laufenden Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht, in der es um die Tötung von Fischottern durch Teichbetreiber in der Oberpfalz geht.

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