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  3. Naturschutz: Umweltschützer klagen gegen Fischotter-Abschuss

Naturschutz
18.09.2023

Umweltschützer klagen gegen Fischotter-Abschuss

Ein Fischotter schwimmt in seinem Gehege im Wildpark Schorfheide in Brandenburg.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild, dpa

Seit Anfang August können Fischotter im Osten Bayerns leichter entnommen werden. Umweltschützer zweifeln seit Längerem die Wirksamkeit der Maßnahme an - nun klagen sie auch dagegen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz klagen gegen den erleichterten Abschuss von Fischottern in Bayern. Die Maßnahme "ist eine Scheinlösung für die bayrische Teichwirtschaft, dafür aber willkommenes Wahlkampfgetöse für Markus Söder", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und spricht von "massiven" Rechtsunsicherheiten. "Den Teichwirtinnen und Teichwirten wäre wesentlich mehr geholfen durch die unbürokratische Förderung von Zäunen oder die Einrichtung von Ablenkteichen."

Seit 1. August greift im Freistaat eine neue Verordnung, die es in Ostbayern einfacher macht, Fischotter zu erlegen. In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz mit Ausnahme von Neumarkt können seitdem Fischotter ohne einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden. "Wir stehen mit dieser Entscheidung den Betrieben in diesen seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft besonders geprägten Regionen zur Seite. Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter", hatte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) gesagt.

Aus Sicht der Umweltschützer verstößt die Landesregierung mit der geänderten Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung gegen nationales und EU-Recht, sie müsse deshalb für unwirksam erklärt werden. Bis dahin fordern die Umweltverbände in einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag die sofortige Aussetzung der Verordnung. Zwar erlaube die geänderte Fassung den Abschuss nur in Ausnahmefällen, diese seien aber unzureichend definiert. "So ist die Jagd weder in allen Schutzgebieten ausgeschlossen, noch ist sichergestellt, dass in Schutzgebieten ansässige Tiere nicht getötet werden." Denn der Fischotter gelte als hochmobile Art, die innerhalb ihres Streifgebiets weite Strecken zurücklege, argumentieren die Verbände.

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