Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess: Allgäuer Bauern gehen gegen Urteil wegen Tierquälerei vor

Prozess
07.12.2022

Allgäuer Bauern gehen gegen Urteil wegen Tierquälerei vor

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

Nach der Verurteilung zu Haftstrafen wegen Tierquälerei gehen zwei Bauern gegen das Urteil vor.

Wie der Sprecher des Landgerichts Memmingen, Jürgen Brinkmann, am Mittwoch sagte, hätten die beiden Angeklagten jeweils Revision eingelegt. In der vergangenen Woche waren die 68 und 25 Jahre alten Männer, Vater und Sohn, zu zwei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Gefängnisstrafe des Vaters wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Landwirte wurden jeweils wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Christian Liebhart sprach von "verheerenden Bedingungen vor Ort". Auf den Höfen habe es zu wenige Liegeplätze für die Kühe gegeben, der Kot habe bis zu einem halben Meter hoch gestanden. Kranke Rinder und Kälber seien nicht behandelt und Anordnungen der Behörden missachtet worden. Der Richter kritisierte eine "Ignoranz gegenüber behördlichen Vorgaben". Durch das Verhalten mussten Tiere erheblich leiden, mehrere mussten auch notgetötet werden. Die beiden Bauern hatten Versäumnisse eingeräumt.

Die Bauern waren mit ihrem Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) vor drei Jahren in die Schlagzeilen geraten, als solche Verstöße auf mehreren Allgäuer Bauernhöfen bekannt wurden. Im Laufe des kommenden Jahres sollen sich die Betreiber von zwei weiteren Bauernhöfen ebenfalls in Memmingen vor Gericht verantworten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.