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Prozess
09.11.2022

Revision beantragt: Boateng geht gegen zweites Urteil vor

Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng kommt in den Gerichtssaal.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

Zweimal schon haben Münchner Gerichte Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng für eine gewalttätige Attacke auf seine Ex-Freundin verurteilt. Doch damit ist die Sache noch immer nicht vorbei. Das Verfahren geht wohl in eine neue Runde.

Das Verfahren gegen Jérôme Boateng geht wohl in die Verlängerung: Der Fußball-Profi will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Die Verteidigung legte am Mittwoch Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I mitteilte. "Er möchte die Strafe anhand der schriftlichen Urteilsgründe nachvollziehen können", sagte Boatengs Anwalt Norman Nathan Gelbart der Deutschen Presse-Agentur. Ob die Revision dann auch durchgeführt werden soll, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Allerdings legte am Mittwoch - dem letzten Tag vor Fristablauf - nach Boateng auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde mitteilte.

Nach Angaben des Landgerichts soll die schriftliche Urteilsbegründung in spätestens fünf Wochen vorliegen. Danach haben die Parteien einen Monat Zeit, um ihre Revision zu begründen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht muss dann darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat. Weil in diesem Fall auch die Staatsanwaltschaft, die eine härtere Strafe für Boateng gefordert hatte, Rechtsmittel eingelegt hat, käme es dort zu einer weiteren Hauptverhandlung, in der es allerdings keine neue Beweisaufnahme mehr geben wird, weil dabei nur Rechtsfragen erörtert werden.

Erst danach würde das Bayerische Oberste Landesgericht über die Revision entscheiden und könnte das Verfahren - sollte das Urteil aufgehoben werden - an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverweisen.

Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 vor einer Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert.

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-Profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe. Anwalt Gelbart sprach in seinem Schlussplädoyer von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: "Im Zweifel für den Angeklagten", sagte er. "In dubio pro reo." Richter Forstner erwiderte: "Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo."

Boatengs Anwälte beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten und stellten im Laufe des Verfahrens auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner. Der gebe "zu erkennen, dass sich zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend auswirken kann und wird", sagte Gelbart am letzten Prozesstag. Der Angeklagte müsse darum davon ausgehen, dass "das Urteil schon feststeht".

Forstner hatte die Verteidiger zuvor aufgerufen, das Verfahren nicht mit zahlreichen Beweisanträgen künstlich in die Länge zu ziehen, und gesagt, Prozessverhalten könne sich auf die Strafzumessung im Urteil auswirken. Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag ab. "Der Antrag dient lediglich der Verfahrensverschleppung", sagte Forstner. "Verfahrensfremde Zwecke" seien damit beabsichtigt. Als die Verteidigung weiter über den Antrag diskutieren wollte, sagte Forstner: "Rügen Sie das in der Revision und gut ist."

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