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Verfahren
27.05.2022

Mutmaßliche Drogenschmuggler schweigen zu Prozessbeginn

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Ihnen drohen langjährige Haftstrafen: Zwei mutmaßliche Drogenschmuggler müssen sich in Regensburg vor Gericht verantworten. Sie sollen zu einer libanesischen Bande gehören.

Es geht um große Mengen Amphetamin-Tabletten aus illegalen Drogenlabors im Ausland. Vor dem Landgericht Regensburg hat am Freitag ein Verfahren gegen zwei mutmaßliche Drogenschmuggler begonnen. Zum Auftakt schwiegen die 35 und 36 Jahre alten Männer. Sie wollen sich ihren Verteidigern zufolge erst im weiteren Verlauf des Prozesses zu Wort melden. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Syrern bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

Die Verfahrensbeteiligten tauschten sich zunächst in einem Rechtsgespräch aus. Demnach soll sich der 36-Jährige während der Ermittlungen erst näher eingelassen haben, als bereits die Auswertung seines Handys begonnen hatte. Der Mann habe dann den Mitangeklagten ins Spiel gebracht und hoffe auf eine Kronzeugenregelung.

Im Fall eines umfassenden Geständnisses stellte die Staatsanwaltschaft dem 36-Jährigen eine acht- bis neunjährige Haftstrafe unter Anwendung der Kronzeugenregelung in Aussicht, dem jüngeren Angeklagten neun bis zehn Jahre Haft. Die Verteidiger wollten dies in den kommenden Tagen mit ihren Mandanten besprechen.

Die Pillen sollen in Drogenlabors im Libanon oder in der Türkei hergestellt worden sein und wie das nicht mehr legal produzierte Medikament Captagon ausgesehen haben. Tatsächlich enthielten die Tabletten statt Fenetyllin den Wirkstoff Amphetamin.

Aufgabe der Angeklagten soll es gewesen sein, die Tabletten in einer in Niederbayern angemieteten Lagerhalle in anderer Ware zu verstecken und zu tarnen, sie per Lastwagen nach Hamburg oder Bremerhaven zu bringen und von dort in Richtung Saudi-Arabien zu verschiffen. Im Frühjahr 2021 wurden die Betäubungsmittel jedoch von der Polizei in der Halle sichergestellt. Die Tatverdächtigen wurden festgenommen.

Zugunsten der Angeklagten sei zu unterstellen, dass diese nicht wussten, dass statt Fenetyllin der Wirkstoff Amphetamin in den Tabletten enthalten war. Das hätte eine weniger hohe Überschreitung des Grenzwertes zur "nicht geringen Menge" an Betäubungsmitteln bedeutet. Hierauf beriefen sich am Freitag auch die Verteidiger der Angeklagten.

Für den Prozess sind zunächst neun weitere Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil könnte am 11. Juli gesprochen werden.

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