Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess: Nach Tod eines Teenagers: Urteil gegen Raser rechtskräftig

Prozess
04.07.2022

Nach Tod eines Teenagers: Urteil gegen Raser rechtskräftig

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Das Mordurteil gegen einen Raser, der vor knapp drei Jahren in München einen 14-Jährigen totgefahren hat, ist rechtskräftig.

Wie das Landgericht München I am Montag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Mannes Ende Juni verworfen.

Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Teenager im November 2019 mit seinem Auto und einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern pro Stunde erfasst, als der an einer Bushaltestelle über die Straße gehen wollte. Eine Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Geisterfahrer in letzter Sekunde aus.

Der Fahrer war an jenem Abend auf der falschen Straßenseite als Geisterfahrer auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er zuvor gekokst und damit gegen Bewährungsauflagen wegen einer anderen Verurteilung verstoßen hatte.

Er wurde im März 2021 zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verurteilt. Als Mordmerkmale sah das Gericht das Nutzen eines "gemeingefährlichen Mittels" und Heimtücke. Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert - und die wegen Mordes kritisiert.

"Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", hatte die Anwältin des Angeklagten in München zum Prozessauftakt gesagt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?" Ein Einwand, den das Gericht damals nicht gelten ließ: "Die Aussage "Ich wollte ihn nicht töten" hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren", sagte damals die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, die nun vom BGH bestätigt wurde.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.