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Foto: Peter Kneffel, dpa
Foto: Peter Kneffel, dpa

Der Augenarzt Gernot Petzold (vorne, 2.v.l) und einige Mitstreiter stehen vor Prozessbeginn vor dem Sozialgericht.

Datenschutz
26.01.2023

Sorge um Schutz von Patientendaten: Gericht weist Klage ab

Vordergründig geht es um Geld, doch dahinter steckt die Sorge um sensible Patientendaten: Müssen die Mediziner Honorarabzüge hinnehmen, wenn sie die Teilnahme an der elektronischen Weitergabe verweigern? Münchner Richter haben sich damit befasst.

Patientendaten elektronisch weitergeben - da hat ein Teil der Ärzte Bedenken wegen des Datenschutzes. Wer sich nicht an die entsprechende Infrastruktur anschließt, muss allerdings Honorarkürzungen hinnehmen. Darum ging es am Donnerstag am Sozialgericht München. Nach stundenlanger Verhandlung wies das Gericht die Klagen eines Arztes gegen die Abzüge ab. Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutzgrundverordnung verstießen, begründete das Gericht nach Angaben einer Sprecherin die Entscheidung am Nachmittag.

Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, über die Patientendaten zentral verteilt werden. Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hatte dagegen geklagt, dass ihm bis 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung abgezogen werden, weil er den Anschluss verweigert.

Beklagt ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Nach deren Angaben sind wie Petzold etwa 1600 der rund 17 600 Praxen in Bayern - also knapp Prozent - nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und müssen gemäß Gesetz jedes Quartal einen Honorarabzug hinnehmen. "Mein Recht auf meine ärztliche Schweigepflicht muss ich mit einigen Tausend Euro im Quartal bezahlen", sagt Petzold.

Mit dem System könnten Personen Zugang zu den Daten haben, die nicht der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet sind, argumentiert Petzold. "Es ist für mich nicht kontrollierbar, wer die Daten nutzen kann. Dadurch ist das Persönlichkeitsrecht der Patienten verletzt."

Das Gericht sah das anders. Das Gefährdungspotenzial werde als niedrig eingestuft, sagte der Vorsitzende Richter nach Angaben der Sprecherin. Vorausgegangen war eine etwa fünfstündige Verhandlung, anschließend beriet das Gericht gut eine Stunde hinter verschlossenen Türen.

Petzold äußerte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte Berufung an. Notfalls werde er bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof ziehen, sagte er nach der Verhandlung. Petzold, der im Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) sitzt, hatte vor dem Prozess von einer Musterklage gesprochen.

Die KVB teilte am Abend zu der Entscheidung mit: "Auch nach dem heutigen Beschluss des Sozialgerichts bleiben wir dabei: Repressionen und Sanktionen wie die Honorarkürzungen bei Nichtanbindung an die Telematik-Infrastruktur sind der falsche Weg, um innerhalb der Ärzteschaft Akzeptanz für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu schaffen." Die Politik sei gefordert, gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten eine zukunftsfähige Strategie zu entwickeln, wie die Informationstechnologie nutzbringend für Praxen und Patienten eingesetzt werden könne.

Das Sozialgericht München hatte nach Angaben der Sprecherin im vergangenen November eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig. In Stuttgart hatte laut "Ärztezeitung" ein Arzt ebenfalls ohne erstinstanzlichen Erfolg geklagt.

Man gehe davon aus, dass die Sache höchstrichterlich vom Bundessozialgericht entschieden werden müsse, sagte die Gerichtssprecherin. Es gehe um grundsätzliche Fragen, insbesondere, ob die gesetzlich festgelegte Verpflichtung mit höherrangigem Recht wie dem Grundgesetz und der Datenschutzgrundverordnung der EU vereinbar seien.

Petzold sagte, schon jetzt seien bestimmte Diagnosen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Solange der Patient Herr seiner eigenen Daten bleibe, sei das in Ordnung. Es könne aber nicht sein, dass solche Daten quer durch die Republik geschickt würden. "Ich sehe die gesamte ärztliche Behandlung in Gefahr, wenn die Menschen nicht mehr vertrauensvoll mit dem Arzt reden können. Solche Daten müssen beim Arzt bleiben."

Verschiedene Institutionen und Firmen, darunter Pharmafirmen, IT-Unternehmen und Hersteller medizinischer Geräte, hätten Interesse an den Daten. Zudem gebe es immer wieder Hackerangriffe. "Einen Anschluss meines Praxisservers ans Internet - das will ich nicht. Ich habe eine voll digitalisierte Praxis, aber das System ist in sich geschlossen", sagte Petzold.

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